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1887.05 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Heime - das war die damalige Terminologie - bereits in der Teilrevision des SHG zu regeln, da diese Thematik in einem eigenen Gesetz inhaltlich von der Sozialhilfegesetzgebung getrennt werden sollte. Darüber kann. So will der Regierungsrat beispielsweise die Subjektfinanzierung angehen und er hat auch die Thematik Alter und Behinderung aufgenommen. Gleichzeitig ist aber auch erkennbar, dass diese Neuerungen und
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1672.07 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Rechnung zu tragen. Die Frage einer integrativen oder separativen Schulungsform ist eines der zentralen Themen im Rahmen der Gesamtbeur- teilung, welche der SPD mit allen Beteiligten vornimmt. Die Kosten dieses
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1672.09 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Klas- senlehrpersonen im Zusammenhang mit der Reorganisation dieser Schulstufe noch einmal zu thematisieren und allenfalls Änderungen vorzunehmen. Andererseits wurde die Frage gestellt, ob eine solche worden. In der darauf folgenden Diskussion wurden von den Mitgliedern der Kommission verschiedene Themen und Fragestellungen eingebracht. Auf die Frage, weshalb es noch Sonderschulen gä- be, welche nicht Integrative Schulungsform, weil diese nur teilweise mit KOSO kompati- bel sind und darin auch das Thema Begabungs- / Begabtenförderung abgehandelt werden soll. Die integrative Sonderschulung soll in allen
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1799.2 - Antwort des Regierungsrates
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diesem Zusammenhang die Tatsache, dass im Kanton Zug bereits im Jahr 1985 eine Volksabstimmung zum Thema "Nulltarif im öV" stattgefunden hat. Eine entsprechende Initiative, die von der damaligen SAP eingereicht
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1820.5 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 1855.1/1820.5/1766.2/1804.2 Laufnummer 13176 Kantonsratsbeschluss betreffend Vorfinanzierung von Bahnprojekten Kantonsratsbeschluss betreffend Verwendung des Ertragsüberschusses der Laufen
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1722.2 - Antwort des Regierungsrates
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wissen, welche Inhalte in welcher Tiefe bereits im Vorfeld behandelt worden sind bzw. welche Themenschwerpunkte und Inhalte auf der Sekundar- stufe I behandelt werden. Seite 6/8 Dafür wird als zusätzliche Kanton Zug. Die Lehrpersonen damals hatten keine Lehrmittel, keine klaren Zielvorgaben, keine thematischen und keine klaren zeitlichen Vorgaben. Zudem war der Englischunterricht im Rahmen des Projekts Die Einfüh- rung eines weiteren Niveaufachs auf der Sekundarstufe I - nebst Französisch und Ma- thematik - wäre mit einem unverhältnismässig grossen Aufwand und einer zusätzlichen Belastung der Schulstruktur
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1714.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Bericht über die Gesuchstellenden ein. Im Polizeibericht werden auch die sprachlichen Kenntnisse, die Themen "Leumund/Referenzen", "Vertraut- sein mit der Schweiz" erwähnt. Zudem prüft die Zuger Polizei, ob führt die Direktion des Innern mit den Bürgergemeinden jährlich einen Workshop durch, in welchem das Thema der Einbürgerungskriterien regelmässig diskutiert wird. Seite 8/8 1714.2 - 13825 7. Antrag Gestützt
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1714.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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teilweise Erh eblicher- klärung wird inhaltlich mit dieser Vorlage nicht verändert. Andere materielle Themen des Mot i- onsbegehrens, die früher nicht erheblich erklärt wurden, stehen parlamentsrechtlich nicht
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1722.1 - Interpellationstext
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Schwäche der Klasse unwich- tige Teile des Wortschatzes oder des Grammatikbereichs jeweils aus den Themenkreisen he- rauszunehmen, wenn die Schülerinnen und Schüler überfordert wären, nach dem Motto „Mut zur
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1873.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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sich bei Interpellationen ergeben. 2.1. Der kantonale Bezug bei Interpellationsfragen Die zulässige Thematik der Fragen ist für Interpellationen gemäss § 40 Abs. 1 der Geschäfts- ordnung des Kantonsrates (BGS der eingereichten Interpellationen merklich gesteigert. Immer öf- ters werden Interpellationen zu Themen eingereicht, welche nicht oder nur sehr weit entfernt Angelegenheiten des Kantons betreffen. Auch verlangen…» Diese offene Formulierung führte bei vereinzelten Vorstössen dazu, dass primär nationale Themen auf den Kanton heruntergebrochen und zur kantonalen Angelegenheit deklariert wurden. Die Zulässigkeit