-
2108.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
und dem 25. Juni 2012 beraten und verabschiedet. Regierungsrätin Manuela Weichelt-Picard führte ins Thema ein. Sie legte dar, dass bereits seit 2001 über die Notwendigkeit einer umfas- senden Teilrevision
-
2108.02 - Antrag des Regierungsrates
-
bestimmt werden, dass die Pfarrerinnen bzw. die Pfarrer oder die Pfarreileitung vom Kirchenrat zu Themen und Fragestellungen mit theologi- schen und religiösen Komponenten mit beratender Stimme beigezogen
-
2147.02 - Beschluss der Vereinigten Bundesversammlung
-
Parlement. La majorite de la commission estime qü'une attention particuliere doit 6tre portee ä ce theme car, tout comme le Conseil des Etats, eile considere que les cantons doiv.ent pouvoir disposer de wenn wir keine Standesinitiative eingereicht haben. Unsere Kommission hat bei der Bearbeitung dieses Themas ja in Appenzell bei unserem Präsidenten getagt, und auch von dort wurde keine Standesinitiative wir keine Standesinitiative eingereicht haben'. Unsere Kommission hat bei der Bearbeitung dieses Themas ja in Appenzell bei unserem Präsidenten getagt, und auch von dort wurde keine Standesinitiative
-
2183.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Verfassung noch ein formelles Gesetz Ausstandsgründe; sie sind allein in der GO RR geregelt. Eine nahe Thematik enthält das Rechtsstellungsgesetz für den Regie- rungsrat vom 1. Februar 1990 (BGS 151.2), das für
-
2183.1a - Beilage
-
Regel aus drei Ratsmitgliedern. Den Vorsitz übt dasjenige Ratsmitglied aus, dessen Direktion von der Thematik beson- ders betroffen ist. 2 (neu) Die Delegationen bereiten Beschlüsse des Regierungsrates in Kommission wird administrativ derjenigen Direktion zugeordnet, allenfalls der Staatskanzlei, die von der Thematik besonders betroffen ist. 3 (neu) Kommissionen mit Entscheidungsbefugnissen benötigen ein formelles
-
2182.1 - Antwort des Regierungsrates
-
nicht ein eigenständiges Gesetz geschaffen, sondern es werden Änderungen in verschiedenen von der Thematik betroffenen Gesetzen (u.a. Organis a- tionsgesetz, Kantonsratsgesetz) in einem Beschluss vorgeschlagen
-
2207.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Zeitpunkt bestimmen. Baar, Stein- hausen, Hünenberg, Oberägeri und Walchwil tasteten sich an das Thema heran. Alle Gemein- den werden ihre konkreten Bedürfnisse und Anforderungen erst später im Rahmen
-
2207.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
rten Austausch über Sicherheitsfragen. Dort werden auch die Bedürfnisse nach Videoüberwachung thematisiert und abgesprochen. Im Weiter en schreibt § 4 Abs. 3 vor, dass vor der Gesuchseinreichung die E achtete den Entwurf als gute Grundlage für die weitere Beratung. Für die Kommission bewegt sich die Thematik der Videoüberwachung im schwierigen Spa n- nungsfeld zwischen der persönlichen Freiheit und deren
-
2108.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
vollständig einem der bestehenden Gesetzesabschnitte im 1. Titel des Gemeindegesetzes zuordnen. Thematisch ähnlich gelagert sind der bisherige 3. Abschnitt "Grundsätze zur Geschäftsführung" und der bisherige bestimmt werden kann, dass die Pfarrerinnen bzw. die Pfarrer oder die Pfarreileitung vom Kirchenrat zu Themen und Fragestellungen mit theologischen und religiösen Komponenten mit beratender Stimme beigezogen müsste. Der Kirchenrat sei kein reines Verwaltungsgremium; vielmehr würden die dort behan- delten Themen und Fragestellungen theologische und religiöse Komponenten beinhalten. Der Einsitz von Pfarrpersonen
-
2165.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Vorlage Nr. 2165.1 Laufnummer 14116 Gesetz betreffend Anpassung kantonaler Erlasse an den Rahmenbeschluss 2008/977/JI des Rates der Europäischen Union vom 27. November 2008 über den Schutz personen- b