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2336.1c - Beilage 3
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schiedliche Bauten dominiert wird. Das St. Franzis- kus Pfl egeheim, das ehemalige Pensionat und heu- tige Altersheim Maria vom Berg und das ehemalige Lehrerinnen-Seminar Bernarda. Dabei handelt es sich um
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2228.5a - Beilage 1
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Im Rahmen der Studie 3. Gleis Zug-Baar (Stadtbahn Zug, 2. TE, Juni 2012) wurde auch der langfris tige Infrastrukturbedarf zwischen Baar und Zug eruiert. Auf Basis dieser Ergebnisse hat das Amt für öf
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2329.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Ordnungsbussengesetz (OBG; SR 741.03) ein. Um das Ordnungsbussenverfahren im Rahmen des BetmG sowie kün f- tige Anpassungen des Bundes-Ordnungsbussenrechts zu erfassen, wird der Verweis in § 106 Abs. 1 GOG entsprechend
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1395.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Sozialhilfe- behörde dem Drittschuldner (d.h. Sozial- oder Privatversicherungen sowie haftpflich- tige oder andere Dritte) rechtzeitig den Übergang der Auszahlungsberechtigung mit- geteilt hat. Zu beachten
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1395.2 - Antrag des Regierungsrates
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Sozialhilfe kann davon abhän- gig gemacht werden, dass der oder die Hilfe Suchende bestehende oder künf- tige vermögensrechtliche Ansprüche gegenüber Dritten bis zur Höhe der empfangenen Leistungen an die un
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1446.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. April 2007
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Gerichtsorganisationsgesetz. 5 Die Organe der Strafrechtspflege teilen der Zuger Polizei die rechtskräf- tige Erledigung von Verfahren mit. § 56 5. Verfahrenskosten a) Kostenauflage bei Schuldspruch 1 Wird der
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1446.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Gerichtsorganisationsgesetz. 5 Die Organe der Strafrechtspflege teilen der Zuger Polizei die rechtskräf- tige Erledigung von Verfahren mit. § 56 5. Verfahrenskosten a) Kostenauflage bei Schuldspruch 1 Wird der
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2099.2 - Antwort des Regierungsrates
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Mai 2011); � Unterstützung von Projekten der Metropolitankonferenz Zürich, welche zukunftsträch- tige Schwerpunkte, insbesondere auch im industriellen Bereich, fördern (namentlich der zu fördernde Cluster
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1526.2 - Antwort des Regierungsrates
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12466 Antwort: Die Überwachung der Resistenzlage und des Antibiotikaverbrauchs ist eine langfris- tige Aufgabe und die Finanzierung eines solchen Zentrums müsste deshalb nachhal- tig sichergestellt werden
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1531.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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agen (EKA) weisen zu Recht auf die ungleichen Vertragspartnerinnen und -partner sowie die einsei- tige Perspektive der Verpflichtung hin. Weiter stellt sich die Frage, welche Folgen die Nichter- füllung