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412.111 - Verordnung zum Schulgesetz (Schulverordnung; SchulV)
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eines schriftlich begrün- deten Gesuchs der Erziehungsberechtigten. Der Rektor bewilligt die vorzei- tige Entlassung aus der Schulpflicht, wenn besondere Gründe vorliegen. * 3 Der Schulaustritt nach Erfüllung
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722.21 - Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzgesetz, FSG)
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Übernahme der Aufga- be als Stützpunktfeuerwehr bereit, so bestimmt der Regierungsrat die pflich- tige Gemeinde oder den pflichtigen Betrieb. Er stellt zusammen mit der Ge- bäudeversicherung Zug die a
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721.52 - Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)
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sich brin- gen; 12 721.52 f) der Auftraggeber beschafft Erstanfertigungen (Prototypen) oder neuar- tige Leistungen, die auf sein Verlangen im Rahmen eines For- schungs-, Versuchs-, Studien- oder Neuent
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3136.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Befragung aller Einwohnerinnen und Einwohner im Alter von über 55 Jahren eine Grundlage für zukünf- tige Massnahmen geschaffen werden, um das Potenzial dieser Generation besser zu nutzen. Die kantonalen Vermitt- lungsfähigkeit mit rechtlichem Gehör in mündlicher Form (exkl. Standardfälle mit eindeu- tiger Aktenlage) 100 % der Verfahren gemäss «Second eye»-Prinzip abgewi- ckelt; 100 % der Entscheide Vermitt- Vermitt- lungsfähigkeit mit rechtlichem Gehör in mündlicher Form (exkl. Standardfälle mit eindeu- tiger Aktenlage) Gleich 8 Bedarfsgerechte Bereitstellung und Controlling der Arbeitsmarkt- Massnahmen Pe
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2988.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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er. 4. Wirksame Massnahmen gegen Präsentismus: Ständige Erreichbarkeit, Einspringen und kurzfris- tige Dienstausfälle sind in der Pflege und Betreuung an der Tagesordnung und diesem müsse präventiv en
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3120.2 - Antwort des Regierungsrats
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en, bei denen es sich nicht zwingend um Auto- posing handelt. Darum lassen sich keine aussagekräf tige Zahlenvergleiche ziehen. Frage 2: Inwiefern führt auch übermässiger Lärm von Motorrädern, Quad-Bikes
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3113.1 - Interpellationstext
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Bauland können mit dem bestehenden kantonalen Wohnraumförderungsgesetz (WFG) nur noch wenig preisgüns- tige Wohnungen gefördert werden. Mangels Anreizen kann das bisherige Instrumentarium die Schaffung von
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3034.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Strassenbau Unabhängig von klima- und energiepolitischen Fragestellungen braucht es für eine längerfris- tige Sicherstellung der Einnahmen aus den Fahrzeugsteuern einen Wechsel der Besteuerung. Nach dem aktuellen
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722.21 - Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzgesetz, FSG)
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Übernahme der Aufga- be als Stützpunktfeuerwehr bereit, so bestimmt der Regierungsrat die pflich- tige Gemeinde oder den pflichtigen Betrieb. Er stellt zusammen mit der Ge- bäudeversicherung Zug die a
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3299.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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ist, dass auch bei der zentralisierten Organisation des vorbeugenden Brandschutzes eine kurzfris- tige Verfügbarkeit von Brandschutzfachleuten gewährleistet bleibt. Dieses Anliegen vertritt auch die G