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3255.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
wäre der Kantonsrat immer über die anstehenden Vorhaben des Regierungsrats informiert und der nö- tige Betrag könnte jedes Jahr den effektiven Bedürfnissen angepasst werden. Dem wurde entgegengehalten
3378.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Änderungen Gegenüber dem vormals geltenden Recht enthält das Geldspielgesetz einige weitere gewich- tige Änderungen. So werden nun sämtliche Spielgewinne aus Lotterien bis zu 1 Million Franken nicht mehr
332.1 - Übereinkunft betreffend die Polizeitransporte
Kanton Zug 332.1 Übereinkunft betreffend die Polizeitransporte Vom 23. Juni 1909 (Stand 1. Januar 1910) Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement und die Polizeidirektio- nen sämtlicher Kanton
222.1-1-1.de.pdf
treffen, die dazu dienen: 1. den bestehenden Zustand gegen unerlaubte Selbsthilfe oder eigenmäch- tige Eingriffe und Störungen zu schützen; 2. den gutgläubigen Besitz, sei er bereits verloren gegangen
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Gerichtsorganisationsgesetz. 5 Die Organe der Strafrechtspflege teilen der Zuger Polizei die rechtskräf- tige Erledigung von Verfahren mit. § 561) 5. Verfahrenskosten a) Kostenauflage bei Schuldspruch 1 Wird
721.52 - Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)
sich brin- gen; 12 721.52 f) der Auftraggeber beschafft Erstanfertigungen (Prototypen) oder neuar- tige Leistungen, die auf sein Verlangen im Rahmen eines For- schungs-, Versuchs-, Studien- oder Neuent
633.5-1-1.de.pdf
wegen und unter Lebenden a) an deutsche Kirchen oder an deutsche aussschliesslich kirchliche mildtä- tige oder gemeinnützige Zwecke verfolgende Stiftungen, Gesellschaften, Vereine oder Anstalten mit juristischer
722.21 - Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzgesetz, FSG)
Übernahme der Aufga- be als Stützpunktfeuerwehr bereit, so bestimmt der Regierungsrat die pflich- tige Gemeinde oder den pflichtigen Betrieb. Er stellt zusammen mit der Ge- bäudeversicherung Zug die a
2251.10 - Synopse
(ID 459) Word-Synopse (Vorlage Nr. 2251.10, Laufnummer 14693) Beilage zu Vorlage Nr. 2251.9, Laufnummer 14692 Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrates [M13] Ergebnis der 1. Lesu
2251.14 - Ablauf der Referendumsfrist 4. November 2014
dem Kantonsrat wichtige oder umstrittene Berichtigungsbegehren, in der Regel mündlich, zum sofor- tigen Entscheid. Vorbehalten bleibt § 12 Abs. 3 dieser Geschäftsordnung bei der Korrektur offensichtlicher

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