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2371.2 - Antwort des Regierungsrats
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erwähnt: - Der Kanton Zug fördert die Integration von Zugewanderten und ihrer Familien auf vielfä l- tige Weise. Trotz des im September 2013 an der Urne abgelehnten kantonalen Integrat i- onsgesetzes sind
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2369.2 - Antwort des Regierungsrats
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erwähnt: - Der Kanton Zug fördert die Integration von Zugewanderten und ihrer Familien auf vielfä l- tige Weise. Trotz des im September 2013 an der Urne abgelehnten kantonalen Integrat i- onsgesetzes sind
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1013.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
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würde der Kantonsrat den kantonalen Richtplan beschliessen und nicht nur genehmigen, wie dies die heu- tige Regelung vorsieht. In der Abstimmung sprach sich unsere Kommission mit 7 zu 6 Stimmen dafür aus, dass
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1025.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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31'000.- unbesteuert bleibt. Es kann daher festgehalten werden, dass einkommensschwache Steuerpflich- tige im Kanton Zug bereits sehr viel stärker entlastet werden als in anderen Kanto- nen. 1.6. Interkantonale
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1074.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Mietzins, die Investitions- kosten und die damit zusammenhängenden Abschreibungen haben jedoch gewich- tige Auswirkungen auf die Staatsrechnung. Die Staatswirtschaftskommission hat zur Kenntnis genommen, dass
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1144.3b - Beilage 2 (PDF 2.75MB)
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Artenvielfalt von wild lebenden Tieren und Pflanzen. Sie schaffen zusammenhängende Räume für die langfris- tige Entwicklung der Natur. G 1.4.1 Kanton und Gemeinden bewahren und fördern die Natur- und Kul- turl
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1137.1 - Motionstext
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tiefen Steuerbe- lastung. Es gilt, gemeinsam alle möglichen Schritte zu unternehmen, um das güns- tige Steuerklima in unserem Kanton soweit irgendwie möglich beizubehalten. Eine Steuerfusserhöhung des
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1108.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Verpflichtung zur „Offenlegung ad-hoc“ vor (Art. 3quinquies GVG). Der Regierungsrat erachtet eine derar- tige zusätzliche Verpflichtung angesichts der überblickbaren Verhältnisse im Kanton Zug nicht für erforderlich
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1083.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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staatlichem Handeln zu ermöglichen. Ist eine betroffene Person der Meinung, das Archivgut enthalte unrich- tige Angaben zu ihrer Person, erhält sie deshalb keinen Rechtsanspruch auf Berich- tigung, wohl aber das
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Übereinkunft betreffend die Polizeitransporte
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Kanton Zug 332.1 Übereinkunft betreffend die Polizeitransporte Vom 23. Juni 1909 (Stand 1. Januar 1910) Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement und die Polizeidirektio- nen sämtlicher Kanton