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2365.2 - Antwort des Regierungsrates
Schülern möglich. Da die Verkehrsmittelwahl (zu Fuss, Velo, Bus) von jungen Reisenden im schulpflic h- tigen Alter massgeblich durch die Haltung der Eltern beeinflusst wird, findet keine Befragung von jüngeren
1257.2 - Bericht und Antrag der Strassenbaukommission
Die Kommission befür- wortet trotzdem eine Verkürzung der Bauzeit, welche allenfalls mit kurzzei- tigen oder befristeten Sperrungen erreicht werden kann. f. Kostenvoranschlag Die Kommission kritisierte
2309.0 - gedruckter Bericht
abgeschlossen «Fällt weg» L31a Erarbeiten der Grundlagen für Richtplananpassung «Schaffung von preisgüns- tigem Wohnraum» Kantonsrat, Regierungsrat, Gemeinden Richtplananpassung bis Ende Jahr abgeschlossen «Fällt
1145.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe (....), welche historisch und in der gegenwär- tigen sozialen Wirklichkeit tendenziell ausgegrenzt oder sonst als minder- wertig behandelt wurde (....)
1183.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
sobald die entspre- chende Veranlagung in Rechtskraft erwachsen ist. Bis zum Vorliegen der rechtskräf- tigen Veranlagung wird das Gesuch um Berücksichtigung des Zwischenjahres (nur betreffend die Differenz)
1093.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Änderungen in den Jah- ren 1959, 1972, 1980, 1986, 1996, 1998, 1999 und 2001. Das EG OR in seiner heu- tigen Form ist deshalb unübersichtlich geworden. Die Formulierungen sind zum Teil schwerfällig. Einzelne
1173.2a - Beilage
nahme durch den Kanton miteinbezieht, so ergeben sich Mehrkosten für den Kanton unter gleichzei- tiger Entlastung der Gemeinden. Frage 6 Nein. Die bisherigen Abklärungen haben ergeben, dass es sich inskünftig
1146.2 - Antwort des Regierungsrates
finanzielle Hilfe. Die für die jeweiligen Mittel Verantwortlichen entscheiden über Beiträge, berücksich- tigen dabei die Leistungen anderer und pflegen die Absprache. Grundlage ist das Vorgehen nach SFE. Wer überhaupt
141.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR)
dem Kantonsrat wichtige oder umstrittene Berichtigungsbegehren, in der Regel mündlich, zum sofor­ tigen Entscheid. Vorbehalten bleibt § 12 Abs. 3 dieser Geschäftsordnung bei der Korrektur offensichtlicher
153.53 - Informatikverordnung (ITV)
Kanton Zug 153.53 Informatikverordnung (ITV) Vom 13. November 2018 (Stand 1. Januar 2019) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 47 Abs. 1 Bst. c und d der Kantonsverfassung1) und § 2 Abs.

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