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1775.06 - Antrag der vorberatenden Kommission
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5 streichen Abs. 2 streichen § 8a (neu) Darlehen 1 Der Kanton kann zur Förderung von preisgüns- tigem Wohnraum zinslose oder zinsvergünstigte Dar- lehen gewähren: a) für den Erwerb von Bauland, Liegenschaften
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1857.2 - Antwort des Regierungsrates
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t Luzern angehen und lösen. Der Fachbereich Wirtschaft ist für den Kanton Luzern dabei ein wich- tiger Baustein, auf den auch in Zukunft nicht verzichtet werden soll. Damit verschliesst sich der Kanton
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1862.2 - Antwort des Regierungsrates
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halle-Betriebs ein entscheidender Schritt getan werden. Der Kanton ist bereit, einer längerfris- tigen Lösung für den Betrieb der sanierungsbedürftigen Galvanik Hand zu bieten. Zur Zeit ist zudem unter
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1699.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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weiterhin und verstärkt motivierte, leistungsfähige und erfahrene Leute mit guten Ortskenntnissen benö- tigen und das Engagement der/des Einzelnen gleichzeitig wächst. Keine Möglichkeit zur persönlichen Pfli
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1740.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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nen, eine Sekretärin, zwei Schüler und einen Polizisten erschoss, führte in Deutschland zu hef- tigen öffentlichen Diskussionen zum Thema Jugend und Gewalt, besonders bezüglich der Dar- stellung von Gewalt
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1741.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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nen, eine Sekretärin, zwei Schüler und einen Polizisten erschoss, führte in Deutschland zu hef- tigen öffentlichen Diskussionen zum Thema Jugend und Gewalt, besonders bezüglich der Dar- stellung von Gewalt
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1809.06 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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frühzeitigen Umsetzung der Anforderungen aus dem Behindertengesetz. Der Zugerberg ist eines der wich- tigen touristischen Angebote im Kanton und das Naherholungsgebiet schlechthin für die Ein- wohnerinnen und
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1714.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Diese Fragen würden sich sehr schnell unter den Einbürgerungswilligen herumsprechen, und die rich- tigen Antworten könnten auswendig gelernt werden, wodurch der Fragebogen sein Ziel verfeh- len würde. Gestützt
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1787.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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übernehmen. Damit wird eine Lücke betreffend die Finanzierung notwendiger Pflege und Betreuung bedürf- tiger Menschen durch geeignete Institutionen geschlossen. Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für
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1866.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Fall zu beurteilen sein dürfte. Dies wäre aufwändig und widerspricht einer schlanken und kostengüns- tigen Verwaltung. Es wäre auch nicht im Interesse eines geordneten und effizienten Kantons- ratsbetriebs