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2659.5c - Beilage 3: Zwischenbericht Regierungsrat
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vertreten hätte – wäre diese für den langfris- Zwischenbericht des Regierungsrats Vorlage 2659 Seite 7/21 tigen Erhalt unseres Wohlstands zentrale Aufgabe klar zugeordnet und auch für die dazu notwe n- dige Kontinuität ten mit anderen fusioniert werden (Zusammenlegen von Ämtern, Abteilungen und Bereichen). Im heu- tigen Zeitpunkt lassen sich noch keine konkreten Aussagen zu den einzusparenden Beträgen m a- chen. Bei
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2681.2 - Antwort des Regierungsrats
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keineswegs eine Gesundheitsgefährdung verbunden. Gesunde Ernährung muss nicht teuer sein. Auch mit güns- tigeren Lebensmitteln ist eine ausgewogene und gesunde Ernährung möglich. Es ist aber si- cher nicht wün
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2678.1 - gedruckter Bericht
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Fachstellen sind über ihre Aufgaben informiert ÖREBlex ist in Betrieb Alle rele- vanten rechtskräf- tigen Erlas- se sind bereit- gestellt Leistungsgruppe 6: Öffentlichkeitsarbeit, Beratung und Zusammenarbeit
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2617.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats (gedruckter Bericht)
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re konnte gestartet und die einzelnen Meilensteine plangemäss erreicht werden. Bei einigen wich- tigen GIS-Themen wurden wiederkehrende Funktionsabläufe innerhalb der Geodatenaktualisierungsprozesse a und dem RR vorgelegt Strategie wird nach Beantwortung der Motion betreffend Empfehlungen zur künf- tigen Abwicklung von Informatikprojekten der kantonalen Verwaltung überarbeitet 7 Pflege der Zusammenarbeit
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2732.2 - Antwort des Regierungsrats
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Teil der zugerischen Steuern bezahlt. Daher gilt es den vorteilhaften steuerlichen und anderwei- tigen Rahmenbedingungen im Kanton Zug Sorge zu tragen, um das vorhandene Steuersubstrat langfristig zu sichern
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2511.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts (gedruckter Bericht)
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Obergericht Rechenschaftsbericht 2014R O G 2 01 4 Obergericht Rechenschaftsbericht 2014 Das Obergericht an den Kantonsrat Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemäss § 41 Bst. g
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2520.02 - Bericht und Antrag des Regierungsrats (2453.2 - 14902)
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dadurch ernsthaft gefährdet. Die Einführung dieser neuen Voraussetzung käme somit faktisch einer ste- tigen Vernichtung des wertvollen historischen Baubestands im Kanton Zug und damit schlus s- endlich einer
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2523.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Einwohnergemeinden das neue Projekt «ZFA Reform 2018» beschlossen. Deshalb ist es nicht sinnvoll, im heu- tigen Zeitpunkt weitere Änderungen am ZFA vorzunehmen. Zweistufiges Verfahren zu Anpassung des ZFA Der
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2521.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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der Standortgebundenheit und zum andern an den wich- tigen Gründen scheitern, weil gemäss Bundesrecht die Gewinnung von Bauland nicht als wich- tiger Grund zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung für eine
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2553.3a - Beilage1: Synopse
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erfolgen nach Massgabe des Baufortschrittes grundsätzlich an die Gebäudeeigentümerschaft oder aus wich- tigen Gründen direkt an Unternehmer. Die Auszahlungsregeln bleiben gleich, werden aber auf das Wesentliche