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Verordnung zum Schulgesetz
eines schriftlich begrün­ deten Gesuchs der Erziehungsberechtigten. Der Rektor bewilligt die vorzei­ tige Entlassung aus der Schulpflicht, wenn besondere Gründe vorliegen. * 3 Der Schulaustritt nach Erfüllung
633.5-1-1.de.pdf
wegen und unter Lebenden a) an deutsche Kirchen oder an deutsche aussschliesslich kirchliche mildtä- tige oder gemeinnützige Zwecke verfolgende Stiftungen, Gesellschaften, Vereine oder Anstalten mit juristischer
222.1-1-1.de.pdf
treffen, die dazu dienen: 1. den bestehenden Zustand gegen unerlaubte Selbsthilfe oder eigenmäch- tige Eingriffe und Störungen zu schützen; 2. den gutgläubigen Besitz, sei er bereits verloren gegangen
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Gerichtsorganisationsgesetz. 5 Die Organe der Strafrechtspflege teilen der Zuger Polizei die rechtskräf- tige Erledigung von Verfahren mit. § 561) 5. Verfahrenskosten a) Kostenauflage bei Schuldspruch 1 Wird
721.11 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
geltend gemacht werden für a) * den Bau, Ausbau und Betrieb von Strassen und Wegen sowie für künf- tige Strassenräume aufgrund eines rechtskräftigen Erschliessungs-, Baulinien- oder Strassenplans; 1) Wohnbau-
721.11 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
geltend gemacht werden für * a) * den Bau, Ausbau und Betrieb von Strassen und Wegen sowie für künf- tige Strassenräume aufgrund eines rechtskräftigen Erschliessungs-, Baulinien- oder Strassenplans; b) die
632.1 - Steuergesetz
Mitwirkungspflichten 1 Die steuerpflichtige Person muss alles tun, um eine vollständige und rich- tige Veranlagung zu ermöglichen. 2 Sie muss auf Verlangen der Veranlagungsbehörde insbesondere mündlich m Vermögen, insbesondere: a) alle Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung, Nutzniessung oder sons- tiger Nutzung; b) der Mietwert von Liegenschaften oder Liegenschaftsteilen, die der steuerpflichtigen Person Sorgfalt angewendet hat. 2 Für die Steuern einer aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit steuerpflich- tigen juristischen Person haften solidarisch bis zum Betrag des Reinerlöses Personen, die a) Geschäftsbetriebe
412.111 - Verordnung zum Schulgesetz
eines schriftlich begrün- deten Gesuchs der Erziehungsberechtigten. Der Rektor bewilligt die vorzei- tige Entlassung aus der Schulpflicht, wenn besondere Gründe vorliegen. * 3 Der Schulaustritt nach Erfüllung
844.4 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG)
anderen von einer AHV-Aus- gleichskasse geführten Familienausgleichskasse angehören. Nichterwerbstä- tige werden bei der Familienausgleichskasse Zug angeschlossen. * 3 Gemeinwesen sowie öffentliche Verwaltungen
632.1 - Steuergesetz
Mitwirkungspflichten 1 Die steuerpflichtige Person muss alles tun, um eine vollständige und rich- tige Veranlagung zu ermöglichen. 1) SR 220 66 632.1 2 Sie muss auf Verlangen der Veranlagungsbehörde i m Vermögen, insbesondere: a) alle Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung, Nutzniessung oder sons- tiger Nutzung; b) der Mietwert von Liegenschaften oder Liegenschaftsteilen, die der steuerpflichtigen Person Sorgfalt angewendet hat. 2 Für die Steuern einer aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit steuerpflich- tigen juristischen Person haften solidarisch bis zum Betrag des Reinerlöses Personen, die a) Geschäftsbetriebe

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