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1575.2 - Antwort des Regierungsrates
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dass von der sachlichen Notwendigkeit einer Totalrevision unserer Kantonsverfassung im gegenwär- tigen Zeitpunkt nicht gesprochen werden kann“. Und der Regierungsrat weiter: „Schon die politische Motivation
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2736.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Aufwer- tungsmassnahmen in Schutz- und Erholungsgebieten, aber auch zur Förderung des preisgüns- tigen Wohnungsbaus finanziert werden. Die Mehrwertabgabe für Rückzonungen sowie zur Leistung von Beiträgen
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2737.2 - Antrag des Regierungsrats
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gemeindlichen Bauvor- schriften sowie in Wohn- und Mischzonen sind Mindestanteile für den preisgüns- tigen Wohnungsbau bei Neueinzonung, Umzonung sowie Aufzonung von einer Fläche von mehr als 5000 m² und bei
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2739.1 - Bericht des Obergerichts
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Obergericht Rechenschaftsbericht 2016 Obergericht Rechenschaftsbericht 2016 Das Obergericht an den Kantonsrat Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemäss § 41 Abs. 1 Bst. g der K
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2569.1b - Beilage Auswertung Vernehmlassung
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führen, dazu gehört, sich eigen- ständig bewegen dürfen. Die Buspassverbilligung ist dazu ein wich- tiges Instrument. Die Regierung zeigt sich mit dieser Massnahme als kleinlich und schränkt die soziale Personalrekrutierungskosten und ein Wettbewerb, welcher am Ende ein Nachteil für die pflegebedürf- tigen Menschen bedeutet. - Der Kanton Zug ist zur Sicherung der Gesundheitsversorgung seiner Bevölkerung die diese dem Kanton bringen. ISZL - Eltern sind gut bezahlte Fach- und Führungskräfte bei wich- tigen Zuger Arbeitgebern. Sie sind hier, um spezifisches Know-how in die Niederlassungen vieler multinationaler
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2565.2 - Bericht und Antrag der Kommission
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Vol l- zug mit hoher Akzeptanz, eine erfolgreiche Fortführung des engen Zusammenwirkens der wic h- tigen Akteure unter Einhaltung der Gemeindeautonomie sowie ein mittelfristiges Pote ntial von weiter 600–800
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2687.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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So n- derprivatauszug gemäss Art. 371a StGB oder, bei ausländischen Lehrpersonen, ein gleichwe r- tiges Dokument vorzulegen. 1b Während einer Übergangsfrist bis am 31. Dezember 2024 müssen diese Lehrpersonen
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2711.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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und die Ein- schränkung der Sozialhilfeleistungen bei Flüchtlingen, Staatenlosen und Schutzbedürf- tigen mit Aufenthaltsbewilligung nach kanto- nalem Recht richten, wobei die Gleichbehand- lung mit der (Nothilfe) unter demjenigen für die Sozialhilfe liegen muss, die Asylsuchenden und Schutzbedürf- tigen ohne Aufenthaltsbewilligung ausgerichtet wird. Einmalige Bundespauschale von 6000 Franken pro Person
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2711.1 - Motionstext
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sämtlichen Personen aus dem Asylbereich, die keine Niederlassungsbewilligung und keinen rechtskrä f- tigen Nichteintretens- oder negativen Asylentscheid haben, die volle Sozialhilfe nach SKOS- Richtlinien
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1618.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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eidgenössi- schen Schätzungskommissionen. Diese Praxis wird kantonale Regelungen jedoch berücksich- tigen müssen. Kosten steigen verhältnismässig Wenn der Kantonsrat die Motion erheblich erklärt, werden wir