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1277.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Submissionsgesetz (SubG) vom ………… Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b und i der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1 Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über da
1191.3a - Beilage
nahme durch den Kanton miteinbezieht, so ergeben sich Mehrkosten für den Kanton unter gleichzei- tiger Entlastung der Gemeinden. Frage 6 Nein. Die bisherigen Abklärungen haben ergeben, dass es sich inskünftig
1210.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
behalte gemacht? Der Regierungsrat hat am 19. Dezember 2000 der GU den Auftrag zur schlüsselfer- tigen Erstellung des Neubaus vergeben. Er hat zudem die Baudirektion ermächtigt, diesen submissionsrechtlichen
1290.1 - Motionstext
g der aktuellen Situation (Stärken und Schwächen) beinhalten und Chancen und Risiken der zukünf- tigen Entwicklung abschätzen. Daraus abgeleitet erwarten wir einen strategischen Plan mit den wichtigen
1316.06 - Antrag der Kommissionsminderheit
Rechtsmittel- belehrung zu versehen. 3 Nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist oder nach rechtskräf- tigem Rechtsmittelentscheid steht die Gebührenrechnung einem vollstreck- baren gerichtlichen Urteil gemäss
1316.02 - Antrag des Regierungsrates
Rechtsmittel- belehrung zu versehen. 3 Nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist oder nach rechtskräf- tigem Rechtsmittelentscheid steht die Gebührenrechnung einem vollstreck- baren gerichtlichen Urteil gemäss
1210.3a - Beilage 1
MEMORANDUM vom 23. Mai 2006 von Hans-Rudolf Wild, Schweiger Advokatur / Notariat, Zug (unter Mitarbeit von Philipp Sialm) in Sachen Kanton Zug / Zschokke Generalunternehmung AG betreffend Neubau der S
1300.04 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Stimmabgabe werden systema- tisch neu geordnet (Trennung der ungültigen Rücksendungen von den ungül- tigen Stimm- und Wahlzetteln; §§ 14 und 19). - Behinderten Menschen soll nicht der Gemeindeschreiber, sondern
2191.0 - gedruckter Bericht
Fahrzeugführerinnen und -führer Max. 8 Wochen Max. 8 Wochen Gleich 13 Kurze Durchlaufzeit von sons- tigen Verfügungen: Versand von vorsorglichen Entzug seit Feststellung der Zweifel an Fahreignung Fahrze
2121.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
, einseitigen Mitteilungsmöglichkeit die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den mehrsei- tigen Informationsaustausch (3. Stufe) in entsprechenden Arbeitsgruppen mit Fachspezialisten zu prüfen.

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