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Familienergänzende Kinderbetreuung
Regeste: § 15 Abs. 1 lit. b und e PAVO - Die Erteilung einer Betriebsbewilligung zur Führung einer Kindertagesstätte setzt voraus, dass die Leiter und seine Mitarbeiter nach Persönlichkeit, Gesundhe
Art. 25 lit. c FamZG i.V.m. Art. 52 AHVG
Regeste: – Neben der Beitrags- und Abrechnungspflicht sind auch andere Anwendungsfälle von Art. 52 AHVG denkbar. (Erw. 3.1.1). Handelt der Arbeitgeber als Zahlstelle, qualifiziert er sich im Bereic
§ 45 VRG, § 15 VRG
Regeste: § 45 VRG - Die Verwaltungsbeschwerde hat grundsätzlich aufschiebende Wirkung. Erfordernis für den Entzug der aufschiebenden Wirkung (E. 4). – Interessenabwägung zwischen öffentlichem und pr
Verfahrensrecht
Regeste: § 14 f. VRG, Art. 183 ff. ZPO, § 63 VRG - Die Bestellung eines  Gutachters ohne vorgängige Information und ohne vorgängige Mitwirkung der am Verfahren beteiligten Parteien verletzt deren re
Zivilrechtspflege
Regeste: Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK – Im Rahmen des  Replikrechts können neue Vorbringen eingebracht werden, soweit die Ausführungen in der Vernehmlassung des anderen Verfahrensbeteili
Art. 22 Abs. 2 lit. a und b des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700)
Regeste: – Eine Baubewilligung darf nur erteilt werden, wenn das Baugrundstück in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht hinreichend erschlossen ist. Eine Baubewilligung darf nicht erteilt werden,
Art. 227 ZPO, Art. 317 ZPO
Regeste: – Eine Klageänderung im Berufungsverfahren ist nur noch zulässig, wenn die Voraussetzungen nach Art. 227 Abs. 1 ZPO gegeben sind und sie zudem auf neuen Tatsachen und Beweismitteln beruht.
Gesuch um Akteneinsicht beim Staatsarchiv im Rahmen einer Masterarbeit
Regeste: § 2 Bst. b DSG i.V.m. § 12 und § 17 Abs. 1 Archivgesetz – Dossiers von administrativ versorgten Menschen enthalten zahlreiche heikle, besonders schützenswerte Personendaten im Sinne des DSG
Art. 426 Abs. 1 ZGB und Art. 439 ZGB
Regeste: – Die Unterzeichnung eines sogenannten Freiwilligenscheins innerhalb der Beschwerdefrist und vor Einreichung einer allfälligen Beschwerde ist als Rechtsmittelverzicht zu betrachten.Aus dem
Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Regeste: Art. 315 Abs. 1 ZGB und Art. 314 Abs. 1 ZGB i.V.m. Art. 442 Abs. 5 ZGB – Für die Errichtung und die Führung von  Kindesschutzmassnahmen ist die Schutzbehörde am Wohnsitz des Kindes zustä

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