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1392.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Umfahrung voll- ständig, inklusive der flankierenden Massnahmen, realisiert wird. Aufgrund des heu- tigen Planungsstandes kann damit jedoch frühestens in 10 - 15 Jahren gerechnet werden. 4 1392.1 - 11886
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1413.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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polizeiliche Zusam- menarbeit in der Zentralschweiz sind die Konkordatskantone nicht nur zur gegensei- tigen Hilfe innerhalb des Konkordatsgebiets verpflichtet. Vielmehr haben auch Kan- 60 BGS 511.1 40 1413
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1413.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
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Gesetz über die Organisation der Polizei (Polizei-Organisationsgesetz) vom ………………. 2006 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: 1. Abschnitt Rege
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2331.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Einwohnergemeinden das neue Projekt «ZFA Reform 2018» beschlossen. Deshalb ist es nicht sinnvoll, im heu- tigen Zeitpunkt weitere Änderungen am ZFA vorzunehmen. Zweistufiges Verfahren zu Anpassung des ZFA Der
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2251.01b - Beilage 2
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wird das Tonband gelöscht. Landschreiber. Die Protokollführerin oder der Protokollführer nimmt nö- tigenfalls Rücksprache mit dem betroffenen Mitglied des Kantonsrates, des Regierungsrates oder mit dem betroffenen
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2342.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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dadurch ernsthaft gefährdet. Die Einführung dieser neuen Voraussetzung käme somit faktisch einer ste- tigen Vernichtung des wertvollen historischen Baubestands im Kanton Zug und damit schlus s- endlich einer
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2328.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates und des Obergerichts
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und die Einheit des Beurkundungsvorganges. Zudem sollen die Kantone die Urkundspersonen ermäc h- tigen können, nicht nur die Erstellung von Ausfertigungen und Beglaubigungen in elektroni- scher Form zu - ben 1946 festgehalten, ist jedoch unumstritten. Der zweite Satz von Abs. 1 entspricht dem heu- tigen Abs. 1 und präzisiert, dass auch die Anerkennung der Echtheit einer vorgängig, d.h. nicht in Gegenwart
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2328.3a - Synopse
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verpflichtet, die von ihr verlangten Berufsfunktio- nen zu erfüllen. Sie kann die Beurkundung aus wich- tigen Gründen ablehnen. 2 Die Urkundsperson lehnt eine Beurkundung ab: a) wenn ein Ausstandsgrund besteht;
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2329.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Kantonsarzt ermächtigt sind. 2 In Notfällen kann ausnahmsweise jede Ärztin und jeder Arzt mit einer gül- tigen Berufsausübungsbewilligung des Kantons Zug Betäubungsmittel an Personen mit suchtbedingten Störungen
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2251.04 - Antrag der vorberatenden Kommission
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(unverändert) b) das Recht gegenüber dem Regierungsrat auf Anhörung und Meinungsäusserung vor wich- tigen Verhandlungen und Entscheidungen; 2. (unverändert) c) das Recht, dem Regierungsrat für die Ver- handlungen