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Art. 322 OR
Regeste: – Eine arbeitsvertragliche Vereinbarung ,  wonach dem Arbeitnehmer ein höherer Fixlohn unter der Bedingung ausbezahlt wird, dass er das Arbeitsverhältnis bis zu einem bestimmten Datum ni
§§ 11 und 26 VRG; Art. 101 OR
Regeste: §§ 26, 11 VRG. Art. 101 OR – Eine versäumte Frist  kann wiederhergestellt werden, wenn der Gesuchsteller oder sein Vertreter unverschuldet abgehalten wurde, innert der Frist zu handeln, un
Art. 265 Abs. 1 StPO; Art. 434 Abs. 1 StPO
Regeste: Entschädigung eines zur Edition VerpflichtetenAus dem Sachverhalt: 1. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug führt eine  Strafuntersuchung gegen X. wegen Diebstahls und betrügerischen
Art. 50 und 53 Abs. 2 ATSG
Regeste: – Es ist zulässig, sozialversicherungsrechtliche Streitigkeiten zwischen  Versicherungsträger und Versicherten vergleichsweise zu regeln (Erw. 4.1). Ein  Vergleich kann grundsätzlich e
§ 7, § 12 Abs. 1, § 13 Abs. 1, § 15 Abs. 2, § 17 Abs. 1 ÖffG, § 22 Abs. 1 VRG
Regeste: § 7 ÖffG –  Einsicht in amtliche Dokumente kann nur in dem Masse verlangt werden, als sie tatsächlich bestehen. Das Öffentlichkeitsgesetz bestimmt nicht, wie Sitzungsprotokolle abzufassen
§ 44 PBG
Regeste: – Umnutzungen  ohne bauliche Massnahmen unterliegen der Bewilligungspflicht , es sei denn, der neue Verwendungszweck entspricht der in der fraglichen Zone zulässigen Nutzung und die Ände
§§ 22 Abs. 4 und 27 Abs. 1 SubV, Art. 16 Abs. 1 lit. a IVÖB, § 28 VRG
Regeste: §§ 22 Abs. 4 und 27 Abs. 1 SubV, Art. 16 Abs. 1 lit. a IVÖB – Vergabeentscheid  «Kehrichtlogistik 2016–2023». Die nachträgliche Verlegung des Fahrzeugstandorts während des Vergabeverfahren
Art. 5 Abs. 1 lit. a und d ZPO
Regeste: Art. 5 Abs. 1 lit. a ZPO – Know-How  als solches ist kein Gegenstand geistigen Eigentums im Sinne der genannten Prozessbestimmung, da es kein vom Gesetzgeber anerkanntes Immaterialgut dars
Verwaltungspraxis
Regeste: §§ 2 Abs. 2 Bst. c und 6 Abs. 1 Bst. c  Öffentlichkeitsgesetz – Organisationen und Personen ausserhalb der öffentlichen Verwaltung unterstehen dem Öffentlichkeitsgesetz nur dann, wenn sie
Nachbarrecht
Regeste: Art. 684 und 688 ZGB sowie § 111a Abs. 1 EG ZGB – , hochstämmiger Baum Zur Frage, ob ein Baum als hochstämmiger Baum im Sinne von § 111a Abs. 1 EG ZGB gilt, kann auf die Pflanzenlisten

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