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Art. 322 OR
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Regeste:
– Eine arbeitsvertragliche Vereinbarung , wonach dem Arbeitnehmer ein höherer Fixlohn unter der Bedingung ausbezahlt wird, dass er das Arbeitsverhältnis bis zu einem bestimmten Datum ni
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§§ 11 und 26 VRG; Art. 101 OR
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Regeste:
§§ 26, 11 VRG. Art. 101 OR – Eine versäumte Frist kann wiederhergestellt werden, wenn der Gesuchsteller oder sein Vertreter unverschuldet abgehalten wurde, innert der Frist zu handeln, un
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Art. 265 Abs. 1 StPO; Art. 434 Abs. 1 StPO
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Regeste:
Entschädigung eines zur Edition VerpflichtetenAus dem Sachverhalt:
1. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug führt eine Strafuntersuchung gegen X. wegen Diebstahls und betrügerischen
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Art. 50 und 53 Abs. 2 ATSG
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Regeste:
– Es ist zulässig, sozialversicherungsrechtliche Streitigkeiten zwischen Versicherungsträger und Versicherten vergleichsweise zu regeln (Erw. 4.1). Ein Vergleich kann grundsätzlich e
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§ 7, § 12 Abs. 1, § 13 Abs. 1, § 15 Abs. 2, § 17 Abs. 1 ÖffG, § 22 Abs. 1 VRG
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Regeste:
§ 7 ÖffG – Einsicht in amtliche Dokumente kann nur in dem Masse verlangt werden, als sie tatsächlich bestehen. Das Öffentlichkeitsgesetz bestimmt nicht, wie Sitzungsprotokolle abzufassen
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§ 44 PBG
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Regeste:
– Umnutzungen ohne bauliche Massnahmen unterliegen der Bewilligungspflicht , es sei denn, der neue Verwendungszweck entspricht der in der fraglichen Zone zulässigen Nutzung und die Ände
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§§ 22 Abs. 4 und 27 Abs. 1 SubV, Art. 16 Abs. 1 lit. a IVÖB, § 28 VRG
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Regeste:
§§ 22 Abs. 4 und 27 Abs. 1 SubV, Art. 16 Abs. 1 lit. a IVÖB – Vergabeentscheid «Kehrichtlogistik 2016–2023». Die nachträgliche Verlegung des Fahrzeugstandorts während des Vergabeverfahren
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Art. 5 Abs. 1 lit. a und d ZPO
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Regeste:
Art. 5 Abs. 1 lit. a ZPO – Know-How als solches ist kein Gegenstand geistigen Eigentums im Sinne der genannten Prozessbestimmung, da es kein vom Gesetzgeber anerkanntes Immaterialgut dars
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Verwaltungspraxis
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Regeste:
§§ 2 Abs. 2 Bst. c und 6 Abs. 1 Bst. c Öffentlichkeitsgesetz – Organisationen und Personen ausserhalb der öffentlichen Verwaltung unterstehen dem Öffentlichkeitsgesetz nur dann, wenn sie
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Nachbarrecht
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Regeste:
Art. 684 und 688 ZGB sowie § 111a Abs. 1 EG ZGB – , hochstämmiger Baum
Zur Frage, ob ein Baum als hochstämmiger Baum im Sinne von § 111a Abs. 1 EG ZGB gilt, kann auf die Pflanzenlisten