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Bescheinigungspflicht
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Die en bestehen in erster Linie gegenüber dem Steuerpflichtigen, der die betreffende Bescheinigung als Beilage zur Steuererklärung oder auf besonderes Verlangen der Steuerbehörde einzureichen hat. Nur
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Form und Inhalt der Einsprache
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Die Einsprache ist schriftlich einzureichen. Zur Schriftlichkeit gehört die eigenhändige Unterzeichnung des Rechtsmittels durch den Einsprecher/die Einsprecherin oder die Vertretung.
Eine Einsprache
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Erläuterungen zu §§ 139 - 142 - Revision
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Veranlagungen, die nicht angefochten wurden, erwachsen nach unbenütztem Ablauf der Einsprachefrist grundsätzlich in Rechtskraft. Sie können von der steuerpflichtigen Person nicht mehr angefochten werd
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Vermögensverwaltung durch Dritte
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Mit der Vermögensverwaltung betraute Dritte können sein:
Behörden (Vormundschaft, Erbschaftsverwaltung)
Willensvollstrecker
Banken
Treuhandinstitute
Rechtsanwälte oder
sonstige Vermögens
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Abzug für Versicherungsbeiträge und Zinsen auf Sparkapitalien
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Nach § 30 Bst. g StG und Art. 33 Abs. 1 Bst. g DBG sind die Einlagen, Prämien und Beiträge für die Lebens-, die Kranken- und nicht obligatorischen Unfallversicherungen sowie die Zinsen von Sparkapital
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Auskünfte an Drittpersonen
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Natürliche oder juristische Personen können durch Vorlage einer schriftlichen Einwilligung der steuerpflichtigen Person nähere Steuerangaben direkt bei den Steuerbehörden verlangen, oder die steuerpfl
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Einwilligung der steuerpflichtigen Person
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Natürliche oder juristische Personen können durch Vorlage einer schriftlichen nähere Steuerangaben direkt bei den Steuerbehörden verlangen, oder die steuerpflichtige Person kann die Steuerbehörde bea
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Voraussetzungen
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Erste Voraussetzung für eine Revision ist eine vom gesetzlichen Mass abweichende Besteuerung. Die steuerpflichtige Person hat objektiv zu viel versteuert.Voraussetzung dafür, dass ein Revisionsverfahr
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Persönlicher Abzug
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Steuerpflichtige, die in ungetrennter Ehe leben sowie Steuerpflichtige, die getrennt oder geschieden, verwitwet oder ledig sind und mit einem Kind zusammen leben, für welches ein Kinderabzug gewährt w
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Abgrenzung zu den allgemeinen Abzügen und zum Unterstützungsabzug
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Leistet der Steuerpflichtige Unterhaltsbeiträge (Alimente) für minderjährige Kinder (§ 30 Bst. c StG und Art. 33 Abs. 1 Bst. c DBG), kann er keinen zusätzlichen Kinderabzug geltend machen. Unterhalts