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Bescheinigungspflicht
Die en bestehen in erster Linie gegenüber dem Steuerpflichtigen, der die betreffende Bescheinigung als Beilage zur Steuererklärung oder auf besonderes Verlangen der Steuerbehörde einzureichen hat. Nur
Form und Inhalt der Einsprache
Die Einsprache ist schriftlich einzureichen. Zur Schriftlichkeit gehört die eigenhändige Unterzeichnung des Rechtsmittels durch den Einsprecher/die Einsprecherin oder die Vertretung. Eine Einsprache
Erläuterungen zu §§ 139 - 142 - Revision
Veranlagungen, die nicht angefochten wurden, erwachsen nach unbenütztem Ablauf der Einsprachefrist grundsätzlich in Rechtskraft. Sie können von der steuerpflichtigen Person nicht mehr angefochten werd
Vermögensverwaltung durch Dritte
Mit der Vermögensverwaltung betraute Dritte können sein: Behörden (Vormundschaft, Erbschaftsverwaltung) Willensvollstrecker Banken Treuhandinstitute Rechtsanwälte oder sonstige Vermögens
Abzug für Versicherungsbeiträge und Zinsen auf Sparkapitalien
Nach § 30 Bst. g StG und Art. 33 Abs. 1 Bst. g DBG sind die Einlagen, Prämien und Beiträge für die Lebens-, die Kranken- und nicht obligatorischen Unfallversicherungen sowie die Zinsen von Sparkapital
Auskünfte an Drittpersonen
Natürliche oder juristische Personen können durch Vorlage einer schriftlichen Einwilligung der steuerpflichtigen Person nähere Steuerangaben direkt bei den Steuerbehörden verlangen, oder die steuerpfl
Einwilligung der steuerpflichtigen Person
Natürliche oder juristische Personen können durch Vorlage einer schriftlichen nähere Steuerangaben direkt bei den Steuerbehörden verlangen, oder die steuerpflichtige Person kann die Steuerbehörde bea
Voraussetzungen
Erste Voraussetzung für eine Revision ist eine vom gesetzlichen Mass abweichende Besteuerung. Die steuerpflichtige Person hat objektiv zu viel versteuert.Voraussetzung dafür, dass ein Revisionsverfahr
Persönlicher Abzug
Steuerpflichtige, die in ungetrennter Ehe leben sowie Steuerpflichtige, die getrennt oder geschieden, verwitwet oder ledig sind und mit einem Kind zusammen leben, für welches ein Kinderabzug gewährt w
Abgrenzung zu den allgemeinen Abzügen und zum Unterstützungsabzug
Leistet der Steuerpflichtige Unterhaltsbeiträge (Alimente) für minderjährige Kinder (§ 30 Bst. c StG und Art. 33 Abs. 1 Bst. c DBG), kann er keinen zusätzlichen Kinderabzug geltend machen. Unterhalts

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