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Allgemeines zu Anlagekosten und Unterhaltskosten
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Dieser Katalog dient den Steuerpflichtigen, die den Abzug der tatsächlichen Unterhalts-, Betriebs- und Verwaltungskosten für Liegenschaften geltend machen wollen, und bildet eine Ergänzung zu den Anga
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Zuständigkeit
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Über das Revisionsgesuch entscheidet jene Instanz, welche die Verfügung oder den Entscheid, deren Revision verlangt wird, getroffen hat. Revisionsbegehren, die rechtskräftige Veranlagungsverfügungen o
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Bewegliches Privatvermögen
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Abzugsberechtigt sind nach § 29 Abs. 1 StG und Art. 32 Abs. 1 DBG die notwendigen Kosten für die Verwaltung des beweglichen Privatvermögens, d.h. von Wertschriften und Kapitalanlagen, durch Drittperso
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Vermischung von abziehbaren und nicht abziehbaren Vermögensverwaltungskosten
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Kann der Steuerpflichtige nachweisen, dass ihm Kosten für die Vermögensverwaltung durch Dritte entstanden sind, oder dass die Tätigkeiten des Dritten aber auch betraglich unausgeschiedene Handlungen u
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Grund der Drittbetreuung
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Kinderdrittbetreuungskosten können von den steuerpflichtigen Personen nur geltend gemacht werden, wenn sie wegen Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit nicht in der Lage sind, ihre Kinde
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Beiträge an die berufliche Vorsorge (Säule 2a und 2b)
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Die nach Statuten oder Reglement der Vorsorgeeinrichtung laufenden ordentlichen Beiträge sind grundsätzlich abzugsfähig (§ 30 Bst. d StG und Art. 33 Bst. d DBG). Ausgenommen sind offensichtlich überse
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Erläuterungen zu § 55 - Beginn und Ende der Steuerpflicht juristischer Personen
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Nach § 55 Abs. 1 StG beginnt die Steuerpflicht juristischer Personen mit der Gründung, mit der Verlegung ihres Sitzes oder ihrer tatsächlichen Verwaltung in den Kanton oder mit dem Erwerb von im Kanto
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Grundsätzliches zu Abzüge für Versicherungsbeiträge und Zinsen auf Sparkapitalien
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Nach § 30 Bst. g StG und Art. 33 Abs. 1 Bst. g DBG sind die Einlagen, Prämien und Beiträge für die Lebens-, die Kranken- und nicht obligatorischen Unfallversicherungen sowie die Zinsen von Sparkapital
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Erläuterungen zu § 144 - Nachsteuern
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Während die §§ 139 ff. StG die Revision rechtskräftiger Verfügungen und Entscheide zugunsten des Steuerpflichtigen regeln, regeln die §§ 144 ff. StG das Verfahren zur Revision rechtskräftiger Verfügun
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Beispiel: Unterjährige Steuerpflicht mit Wegzug ins bzw. Zuzug aus dem Ausland
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Hinweis: Das nachfolgende Beispiel behandelt den Zuzug aus dem Ausland. Der Fall des Wegzugs ins Ausland ist steuerlich analog zu behandeln.
Sachverhalt: Das Ehepaar Y hat 2 Kinder, zieht am 1. März