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Einkauf von Beitragsjahren der beruflichen Vorsorge (gültig ab 1.1.2006)
Zum Verhältnis von Einkauf und Kapitalbezug gab es bis zur 1. BVG-Revision keine Vorschriften im Vorsorgerecht. Die Steuerbehörden prüften jedoch Einkäufe kurz vor der Pensionierung, bei Wegzug ins Au
Nachsteuerverfahren
Das ist ein von verwaltungsrechtlichen Grundsätzen beherrschtes Veranlagungsverfahren, in welchem die steuerpflichtige Person dieselben Verfahrenspflichten zu erfüllen hat wie im ordentlichen Veranla
Grundsätzliches zum beweglichen Privatvermögen
Abzugsberechtigt sind nach § 29 Abs. 1 StG und Art. 32 Abs. 1 DBG die notwendigen Kosten für die Verwaltung des beweglichen Privatvermögens, d.h. von Wertschriften und Kapitalanlagen, durch Drittperso
Beginn und Ende der Steuerpflicht bei Verlegung des Sitzes oder der tatsächlichen Verwaltung (Zuzug/Wegzug)
Die Verlegung des Sitzes innerhalb der Schweiz im Laufe einer Steuerperiode bewirkt am Stichtag der Verlegung keine Beendigung der Steuerpflicht im Wegzugskanton und keinen Beginn der Steuerpflicht im
Erläuterungen zu § 108 - Geheimhaltungspflicht
Wer mit dem Vollzug des Steuergesetzes betraut ist oder dazu beigezogen wird, muss gemäss § 108 StG über Tatsachen, die ihr oder ihm in Ausübung ihres oder seines Amtes bekannt werden, und über die Ve
Überbesteuerung
Erste Voraussetzung für eine Revision ist eine vom gesetzlichen Mass abweichende Besteuerung. Die steuerpflichtige Person hat objektiv zu viel versteuert.
Abzug von Unterhaltsbeiträgen
Unterhaltsbeiträge an den geschiedenen, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebenden Eheteil, sowie die Unterhaltsbeiträge an einen Elternteil für die unter dessen elterlicher Sorge oder Obhut stehe
Allgemeines (Eltern, Verwandte, Drittpersonen)
Gemäss Art. 33 Abs. 3 DBG können steuerpflichtige Personen, die für den Unterhalt der Kinder sorgen und mit ihnen im gleichen Haushalt leben, den Kinderdrittbetreuungskostenabzug geltend machen. Grund
Erläuterungen zu § 28 - Verluste
Verluste der sieben vorangegangenen Geschäftsjahre können in der aktuellen Steuerperiode gemäss § 28 Abs. 1 StG abgezogen werden, soweit sie bei der Berechnung des steuerbaren Einkommens dieser Jahre
Auskünfte an Verwaltungs- und Gerichtsbehörden
Die Kantonale Steuerverwaltung veranlagt und erhebt auch die direkten Steuern der Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden. Die Gemeinden sind bezüglich der Gemeindesteuern Inhaber der entsprechenden St

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