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531.11 - Verordnung zum Einführungsgesetz betreffend Zivilschutz
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Zivilschutzorganisation. 2 Die ZSO weist einen Sollbestand von 900 eingeteilten Schutzdienstpflich- tigen aus. * 2 531.11 § 8 Einheiten / Gliederung 1 Folgende Einheiten bilden die Zivilschutzorganisation:
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821.1 - Gesetz über das Gesundheitswesen im Kanton Zug (Gesundheitsgesetz; GesG)
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Übergangsbestimmungen 1 Personen, die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes einen bewilligungspflich- tigen Beruf des Gesundheitswesens ausüben und über 70 Jahre alt sind, müssen binnen drei Monaten nach I
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931.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald (EG Waldgesetz)
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Kanton Zug 931.1 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald (EG Waldgesetz) Vom 17. Dezember 1998 (Stand 1. Januar 2025) Der Kantonsrat des Kantons Zug, in Vollziehung von Art. 50 des Bundesgese
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257.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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wenn schon - von Kriterien abhängig sein, die in direktem Zusammenhang mit der Abgabe alkoholhal tiger Getränke stehen. Solche Kriterien müssten einen Bezug 257.1 — 8637 35 zum Gesetzeszweck gemäss § 1 u n t e r l i e g t der B e w i l l i gungspflicht, nicht aber den Handel mit solchen alkoholhal— tigen Erzeugnissen, die a l l e i n durch Vergärung gewonnen w e r den. Vorbehalten b l e i b t Bundesrecht
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95.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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angesichts der kontinuierlichen Ausweitung ihres Bus—Parks veranlasst, zwischenzeitlich auf ihrem heu tigen Hauptareal entsprechende Einstellgelegenheiten in Form provisorischer Überdachungen bereitzustellen
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41.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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e und strukturelle Wandel erfordert eine Dynamisierung des Weiterbildungsangebots, das Erwerbsti tigen aller Stufen die laufende und kurzfristige Anpassung 4 41.1 an veränderte Situationen ermöglicht.
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3136.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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sich das Konzept bewährt hat, werde die Direktion des Innern das «Ranger -Programm» auf langfris- tiger Basis einführen und dadurch steige der Personalaufwand. Mit dieser Aussage ist die Stawiko nicht
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2986.0 - Geschäftsbericht der KESB ab Seite 106 der Vorlage 2961
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Verrechnungsjahr wurden noch Anpassungen vorgenommen 142’000 Franken Mehrertrag: Leistungsverkauf SiAss, Tiger Einsätze zugunsten Swiss, Personentransporte b) Finanzen 2019 Massnahmen umgesetzt 5 Investitionsrechnung mit Hunden vorbeugen 100 % der gemeldeten Vorfälle abgeklärt und Massnahmen zur Vermeidung zukünf- tiger Ereignisse angeordnet 16 Tiergesundheit in der Nutztierhaltung fördern 50 Lektionen am LBBZ erteilt bei den steuerlichen Vorbescheiden für Unternehmen und die zeitaufwendige Bearbeitung von neuar- tigen Fragestellungen rund um Krypto-Unternehmen und -Währungen. Vollelektronische Einreichung von Steu
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3136.02 - Beschlüsse Kantonsrat
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Vermitt- lungsfähigkeit mit rechtlichem Gehör in mündlicher Form (exkl. Standardfälle mit eindeu- tiger Aktenlage) 100 % der Verfahren gemäss «Second eye»-Prinzip abgewi- ckelt; 100 % der Entscheide Vermitt- Vermitt- lungsfähigkeit mit rechtlichem Gehör in mündlicher Form (exkl. Standardfälle mit eindeu- tiger Aktenlage) Gleich 8 Bedarfsgerechte Bereitstellung und Controlling der Arbeitsmarkt-Mass- nahmen P
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3148.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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ungenügend, vor allem im Bereich der Grundwasserwanne. Dieser Belagsaufbau genügt bereits den heu- tigen Anforderungen mit einer aktuellen Verkehrsbelastung von 21 200 Fahrzeugen pro Tag und einem Lastw Grundwassers nicht gelöst und es käme nach einigen Jahren wieder zu Belagsabplatzungen und somit zum heu- tigen Zustand. Würde man lediglich eine minimalste Kieskofferstärke mit Belag vorsehen ohne Anhebung der