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Personalrecht
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Regeste:
§§ 11 und 12 des Personalgesetzes – öffentliches ; nichtige Kündigung. Prüfung von Amtes wegen, ob eine Kündigung nichtig sei (Erw. 3.1.). Es ist unerheblich, ob das Amt Y und/oder die Dire
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Verwaltungspraxis
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Regeste:
§ 7 Abs. 1 GO RR und § 52 Verwaltungsrechtspflegegesetz – Einem Anzeiger kommen im Rahmen einer Aufsichtsbeschwerde nicht die Rechte einer Partei zu und er kann deshalb auch kein eigentlich
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Art. 22 SchKG
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Regeste:
– Wird eine aufgrund eines rechtzeitig erhobenen Rechtsvorschlags eingestellte Betreibung ohne vorgängigen Erlass einer entsprechenden Verfügung des Betreibungsamtes fortgesetzt, erweist s
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Art. 367 Abs. 3, 395 Abs. 1 und 2, 398 Abs. 1 und 2, 402 Abs. 1, 419 Abs. 1 und 2 ZGB
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Regeste:
. Kombinierte Beiratschaft auf eigenes Begehren. Umfang und Grenzen der notwendigen Inventarisierung und finanziellen Interessenwahrung («mündelsichere Anlagen») durch die Beirätin in Berüc
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Obligationenrecht
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Regeste:
Art. 685b f. OR – Der Erwerber vinkulierter, nicht kotierter Namenaktien ist nicht aktivlegitimiert zur Klage auf Eintragung im Aktienbuch.Aus den Erwägungen:
4. Der Kläger verlangt mit s
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Zivilrecht
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Regeste:
Art. 417 OR – Herabsetzung des Mäklerlohns. Bei der Beurteilung der Angemessenheit eines Mäklerlohns ist neben der Prozentvergütung auch ein vereinbarter Mehrerlös zu berücksichtigen (Erw.
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§ 4 DSG, ISOS
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Regeste:
, akzessorische Überprüfung des Zonenplanes im Baubewilligungsverfahren? - Kann eine Villa in einem Quartier, das im ISOS als erhaltenswert mit dem Erhaltungsziel A aufgeführt ist, abgebroc
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Schule, Kultur, Natur- und Heimatschutz, Kirche
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Regeste:
§ 34 SchulG, Art. 301 ZGB und § 44 Abs. 2 EG ZGB – Die Rektorin, der Rektor der gemeindlichen Schule kann eine Schülerin oder einen Schüler einer Sonderschule zuweisen, wenn die entsprechen
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Gesundheit, Arbeit, soziale Sicherheit
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Regeste:
§ 45 VRG - Die Verwaltungsbeschwerde hat grundsätzlich aufschiebende Wirkung. Erfordernis für den Entzug der aufschiebenden Wirkung (E. 4). – Interessenabwägung zwischen öffentlichem und pr
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Erwachsenenschutzrecht / Fürsorgerische Unterbringung
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Regeste:
Art. 426 Abs. 1 ZGB und Art. 439 ZGB – Die Unterzeichnung eines sogenannten Freiwilligenscheins innerhalb der Beschwerdefrist und vor Einreichung einer allfälligen Beschwerde ist als Rechts