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Raumplanung, Bauwesen, Gewässer, Energie, Verkehr
Regeste: Aussichtsschutz – Die Aussicht geniesst grundsätzlich keinen Rechtsschutz, denn diese wird (indirekt) durch die geltenden baurechtlichen Bestimmungen (z. B. über die Geschosszahl, die zu
Be(sitz)standsgarantie im Gewässerraum – Photovoltaik-Anlage ( Art. 41c Abs. 2 GSchV; § 72 PBG; Art. 26 BV)
Regeste: Be(sitz)standsgarantie im Gewässerraum – Photovoltaik-Anlage (Art. 41c Abs. 2 GSchV; § 72 PBG; Art. 26 BV) Anlagen, welche im übergangsrechtlichen Uferstreifen zu stehen kommen, verstosse
Bau- und Planungsrecht
Regeste: Aussichtsschutz – Die Aussicht geniesst grundsätzlich keinen Rechtsschutz, denn diese wird (indirekt) durch die geltenden baurechtlichen Bestimmungen (z. B. über die Geschosszahl, die zu
Verwaltungspraxis
Regeste: § 55 Personalgesetz – Der – bewusste – Verzicht des Gesetzgebers, in Bezug auf die in einem Pensum von unter 50 % tätigen Lehrkräfte ebenfalls eine Altersentlastung vorzusehen, stellt ke
Grundlagen, Organisation, Gemeinden
Regeste: § 55 Personalgesetz – Der – bewusste – Verzicht des Gesetzgebers, in Bezug auf die in einem Pensum von unter 50 % tätigen Lehrkräfte ebenfalls eine Altersentlastung vorzusehen, stellt ke
Bürgerrecht
Regeste: Art. 30 BüG, Art. 12 Abs. 1 lit. d BüG und § 5 Abs. 2 kant. BüG – Bei minderjährigen Personen, die um Einbürgerung ersuchen, ist nicht unmittelbar auf die Verhältnisse der Eltern abzustelle
Art. 30 BüG, Art. 12 Abs. 1 lit. d BüG und § 5 Abs. 2 kant. BüG
Regeste: – Bei minderjährigen Personen, die um Einbürgerung ersuchen, ist nicht unmittelbar auf die Verhältnisse der Eltern abzustellen. Wird der Lebensunterhalt einer minderjährigen Person, die um
Art. 8 BV, Art. 9 BV
Regeste: Wird nach Einführung des uneingeschränkten Abstammungsprinzips durch die Korporation der Abstammungsnachweis für eine Wiederaufnahme auf die Dauer des Genossenregistereintrags der Eltern
Grundrechte
Regeste: Art. 8 BV, Art. 9 BV Wird nach Einführung des uneingeschränkten Abstammungsprinzips durch die Korporation der Abstammungsnachweis für eine Wiederaufnahme auf die Dauer des Genossenregiste
Kantons- und Gemeindesteuern
Ab der Steuerperiode 2016 können gemäss § 30 Abs. 1 Bst. n StG die Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung, einschliesslich Umschulungskosten, bis zum Gesamtbetrag von Fr. 12’000.– von de

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