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Raumplanung, Bauwesen, Gewässer, Energie, Verkehr
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Regeste:
Aussichtsschutz – Die Aussicht geniesst grundsätzlich keinen Rechtsschutz, denn diese wird (indirekt) durch die geltenden baurechtlichen Bestimmungen (z. B. über die Geschosszahl, die zu
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Be(sitz)standsgarantie im Gewässerraum – Photovoltaik-Anlage ( Art. 41c Abs. 2 GSchV; § 72 PBG; Art. 26 BV)
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Regeste:
Be(sitz)standsgarantie im Gewässerraum – Photovoltaik-Anlage (Art. 41c Abs. 2 GSchV; § 72 PBG; Art. 26 BV)
Anlagen, welche im übergangsrechtlichen Uferstreifen zu stehen kommen, verstosse
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Bau- und Planungsrecht
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Regeste:
Aussichtsschutz – Die Aussicht geniesst grundsätzlich keinen Rechtsschutz, denn diese wird (indirekt) durch die geltenden baurechtlichen Bestimmungen (z. B. über die Geschosszahl, die zu
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Verwaltungspraxis
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Regeste:
§ 55 Personalgesetz – Der – bewusste – Verzicht des Gesetzgebers, in Bezug auf die in einem Pensum von unter 50 % tätigen Lehrkräfte ebenfalls eine Altersentlastung vorzusehen, stellt ke
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Grundlagen, Organisation, Gemeinden
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Regeste:
§ 55 Personalgesetz – Der – bewusste – Verzicht des Gesetzgebers, in Bezug auf die in einem Pensum von unter 50 % tätigen Lehrkräfte ebenfalls eine Altersentlastung vorzusehen, stellt ke
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Bürgerrecht
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Regeste:
Art. 30 BüG, Art. 12 Abs. 1 lit. d BüG und § 5 Abs. 2 kant. BüG – Bei minderjährigen Personen, die um Einbürgerung ersuchen, ist nicht unmittelbar auf die Verhältnisse der Eltern abzustelle
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Art. 30 BüG, Art. 12 Abs. 1 lit. d BüG und § 5 Abs. 2 kant. BüG
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Regeste:
– Bei minderjährigen Personen, die um Einbürgerung ersuchen, ist nicht unmittelbar auf die Verhältnisse der Eltern abzustellen. Wird der Lebensunterhalt einer minderjährigen Person, die um
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Art. 8 BV, Art. 9 BV
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Regeste:
Wird nach Einführung des uneingeschränkten Abstammungsprinzips durch die Korporation der Abstammungsnachweis für eine Wiederaufnahme auf die Dauer des Genossenregistereintrags der Eltern
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Grundrechte
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Regeste:
Art. 8 BV, Art. 9 BV
Wird nach Einführung des uneingeschränkten Abstammungsprinzips durch die Korporation der Abstammungsnachweis für eine Wiederaufnahme auf die Dauer des Genossenregiste
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Kantons- und Gemeindesteuern
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Ab der Steuerperiode 2016 können gemäss § 30 Abs. 1 Bst. n StG die Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung, einschliesslich Umschulungskosten, bis zum Gesamtbetrag von Fr. 12’000.– von de