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2017: Verwaltungsgericht
Die Beschwerdeführer sind Eigentümer eines Einfamilienhauses, welches mit drei weiteren Einfamilienhäusern aneinander bzw. aufeinander verbaut ist. Die Beschwerdegegnerin 1 reichte für ihre Terrasse
Verfahrensbestimmungen
1 Die  Baudirektion lässt kantonale Richtpläne vor der Beschlussfassung durch die zuständige Behörde öffentlich auflegen. 2 Wer beim kantonalen Richtplanverfahren mitwirken will, kann der Baudir
§ 67 Rechtsschutz
1 Der Rechtsschutz in Planungs- und Bausachen richtet sich nach dem Verwaltungsrechtspflegegesetz. 2 Vorbehalten bleibt: a)  Baueinsprachen erfolgen vor dem Entscheid des Gemeinderates über das B
§ 53 Enteignungsfälle
1 Kanton und Gemeinden besitzen für öffentliche Zwecke das Enteignungsrecht. 2 Das Enteignungsrecht kann geltend gemacht werden für a)   den Bau, Ausbau und Betrieb von Strassen und Wegen sowie für
Kantonale Pläne und Bauvorschriften
1 Der  kantonale Richtplan gibt in Karte und Text darüber Aufschluss, wie sich das Kantonsgebiet räumlich entwickeln soll. Er legt behördenverbindliche Ziele fest, insbesondere für a)  eine ausgewog
2013: Verwaltungsgericht
Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen eine Baubewilligung für den Ausbau eines Strassenknotens Im Interesse der Verkehrssicherheit sind gemäss § 7 der Verordnung zum Gesetz über Strassen und Wege vo
§ 38 Erlass von kantonalen Zonen- und Sondernutzungsplänen
1 Sollen kantonale  Zonen- und  Sondernutzungspläne erlassen, geändert oder aufgehoben werden, holt die zuständige Behörde die erforderlichen Mitberichte ein. Danach wird der bereinigte Entwurf in
§ 36 Anzurechnende Landfläche für Ausnützungsziffer
1 Die  anzurechnende Landfläche ist die vom Baugesuch erfasste, in einer Bauzone gelegene Fläche. 2 Nicht anzurechnen sind die Fahrbahnen und unmittelbar anstossenden Gehwege von öffentlichen Stra
§ 18 Kleinbauten und Anbauten
1 Kleinbauten sind freistehende Gebäude, enthalten nur Nebennutzflächen. 2 Anbauten sind mit einem anderen Gebäude zusammengebaut und enthalten nur Nebennutzflächen. 3   Klein- und Anbauten dürfe
2017: Regierungsrat
Der Beschwerdeführer beantragt die Aufhebung der nachträglichen Baubewilligung für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe . Er rügt insbesondere den mangelhaft erstellten Lärmbericht und beantragt die Einholung

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