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2017: Verwaltungsgericht
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Die Beschwerdeführer sind Eigentümer eines Einfamilienhauses, welches mit drei weiteren Einfamilienhäusern aneinander bzw. aufeinander verbaut ist. Die Beschwerdegegnerin 1 reichte für ihre Terrasse
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Verfahrensbestimmungen
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1 Die Baudirektion lässt kantonale Richtpläne vor der Beschlussfassung durch die zuständige Behörde öffentlich auflegen. 2 Wer beim kantonalen Richtplanverfahren mitwirken will, kann der Baudir
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§ 67 Rechtsschutz
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1 Der Rechtsschutz in Planungs- und Bausachen richtet sich nach dem Verwaltungsrechtspflegegesetz. 2 Vorbehalten bleibt: a) Baueinsprachen erfolgen vor dem Entscheid des Gemeinderates über das B
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§ 53 Enteignungsfälle
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1 Kanton und Gemeinden besitzen für öffentliche Zwecke das Enteignungsrecht. 2 Das Enteignungsrecht kann geltend gemacht werden für a) den Bau, Ausbau und Betrieb von Strassen und Wegen sowie für
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Kantonale Pläne und Bauvorschriften
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1 Der kantonale Richtplan gibt in Karte und Text darüber Aufschluss, wie sich das Kantonsgebiet räumlich entwickeln soll. Er legt behördenverbindliche Ziele fest, insbesondere für a) eine ausgewog
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2013: Verwaltungsgericht
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Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen eine Baubewilligung für den Ausbau eines Strassenknotens
Im Interesse der Verkehrssicherheit sind gemäss § 7 der Verordnung zum Gesetz über Strassen und Wege vo
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§ 38 Erlass von kantonalen Zonen- und Sondernutzungsplänen
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1 Sollen kantonale Zonen- und Sondernutzungspläne erlassen, geändert oder aufgehoben werden, holt die zuständige Behörde die erforderlichen Mitberichte ein. Danach wird der bereinigte Entwurf in
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§ 36 Anzurechnende Landfläche für Ausnützungsziffer
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1 Die anzurechnende Landfläche ist die vom Baugesuch erfasste, in einer Bauzone gelegene Fläche. 2 Nicht anzurechnen sind die Fahrbahnen und unmittelbar anstossenden Gehwege von öffentlichen Stra
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§ 18 Kleinbauten und Anbauten
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1 Kleinbauten sind freistehende Gebäude, enthalten nur Nebennutzflächen. 2 Anbauten sind mit einem anderen Gebäude zusammengebaut und enthalten nur Nebennutzflächen. 3 Klein- und Anbauten dürfe
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2017: Regierungsrat
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Der Beschwerdeführer beantragt die Aufhebung der nachträglichen Baubewilligung für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe . Er rügt insbesondere den mangelhaft erstellten Lärmbericht und beantragt die Einholung