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Enteignung
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1 Kanton und Gemeinden besitzen für öffentliche Zwecke das srecht. 2 Das Enteignungsrecht kann geltend gemacht werden für a) den Bau, Ausbau und Betrieb von Strassen und Wegen sowie für künftige
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§ 8 Kantonaler Richtplan
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1 Der kantonale Richtplan gibt in Karte und Text darüber Aufschluss, wie sich das Kantonsgebiet räumlich entwickeln soll. Er legt behördenverbindliche Ziele fest, insbesondere für a) eine ausgewog
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§ 71b Bisherige Arealbebauungen
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1 Bisherige Arealbebauungen bleiben weiterhin und auch über 2025 hinaus gültig. 2 Sollen an bisherigen Arealbebauungen Änderungen vorgenommen werden, so sind diese zumindest in einfache Bebauung
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2018: Verwaltungsgericht
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Es geht um die Erstellung einer Arealbebauung . Die erste Baubewilligung der Gemeinde hob der Regierungsrat auf, dessen Entscheid das Verwaltungsgericht bestätigte. Auch die zweite Baubewilligung hob
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2015: Regierungsrat
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Der Gemeinderat erteilte die Baubewilligung zum Abbruch eines Holzschopfs und den Anbau einer Doppelgarage an das bestehende Wohnhaus. Dagegen wurde Beschwerde beim Regierungsrat erhoben.
Die Beschw
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§ 27 Baulinien und Baubereiche
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1 Der Baubereich umfasst den bebaubaren Bereich, der abweichend von Abstandsvorschriften und Baulinien in einem Nutzungsplanverfahren festgelegt wird. 2 Vorspringende Gebäudeteile dürfen höchs
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§ 32c Mitbenutzung durch Private
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1 Der Gemeinderat verpflichtet die Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden privaten Erschliessungsanlagen, die Mitbenutzung durch Dritte gegen volle Entschädigung zu dulden, sofern dies zu
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§ 19 Wohnzonen
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1 Die Wohnzonen sind für Wohnzwecke, dem Wohnen vergleichbare Zwecke sowie familienergänzende Betreuung bestimmt. 2 Nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sind zulässig.
Materialie
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§ 31 Baulinien- und Strassenpläne
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1 Baulinien- , Niveaulinien- sowie Strassenpläne sichern Strassen, Trassen, Wege und Plätze und halten Räume frei, insbesondere für bestehende oder künftige Verkehrsanlagen. Sie dienen der Gesta
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2014: Verwaltungsgericht
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Die Beschwerdegegner reichten beim Verwaltungsgericht ein Gesuch um Urteilserläuterung ein. Der Stadtrat habe es unterlassen das erforderliche Beweis- und Ermittlungsverfahren durchzuführen. Insbesond