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Verfahrensrecht
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Regeste:
§ 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Ausrichtung kantonaler Mutterschaftsbeiträge – Mutterschaftsbeiträge sind Bedarfsleitungen, die nur erbracht werden dürfen, wenn gewissen Einkommens- und Ve
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Duplex-Begehren bei erbrechtlichen Informationsansprüchen
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Regeste:
Die Eventualmaxime bei doppelseitigen Klagen (Erw. 3.1 und 3.3). Keine analoge Anwendung der Bestimmungen zur Widerklage (Art. 224 ZPO) und zur Klageänderung (Art. 227 und 230 ZPO) auf das
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Erbrecht
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Regeste:
Die Eventualmaxime bei doppelseitigen Klagen (Erw. 3.1 und 3.3). Keine analoge Anwendung der Bestimmungen zur Widerklage (Art. 224 ZPO) und zur Klageänderung (Art. 227 und 230 ZPO) auf das
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Finanzen
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Alle finanzrelevanten Handlungen werden durch die Abteilung Finanzen bearbeitet. Zudem bildet sie die Schnittstelle zur Kantonalen Steuerverwaltung. Die Abteilung Finanzen ist das Dienstleistungs- un
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Migrationsrecht
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Regeste:
Die vorzeitige Erteilung einer Niederlassungsbewilligung setzt eine erfolgreiche Integration der ausländischen Person voraus. Das Integrationskriterium der Teilnahme am Wirtschaftsleben ode
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Art. 34 Abs. 4 AIG, Art. 58a Abs. 1 Bst. d und Abs. 2 AIG, Art. 77e und 77f VZAE
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Regeste:
Die vorzeitige Erteilung einer Niederlassungsbewilligung setzt eine erfolgreiche Integration der ausländischen Person voraus. Das Integrationskriterium der Teilnahme am Wirtschaftsleben ode
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Zwangsmassnahmen im Gesundheitswesen (Zwangsernährung)
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Regeste:
Art. 7, 10 Abs. 2 sowie 36 Abs. 3 und 4 BV, Art. 434 ZGB – Eine Zwangsernährung stellt einen schweren Grundrechtseingriff dar, kann aber gleichzeitig unter bestimmten Umständen zum Schutz d
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Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
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Regeste:
Art. 7, 10 Abs. 2 sowie 36 Abs. 3 und 4 BV, Art. 434 ZGB – Eine Zwangsernährung stellt einen schweren Grundrechtseingriff dar, kann aber gleichzeitig unter bestimmten Umständen zum Schutz d
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Gesundheitswesen
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Regeste:
Art.37 Abs. 1 und 1bis KVG – Die in Art. 37 Abs. 1 KVG vorgesehene Zulassungsvoraussetzung einer mindestens dreijährigen Tätigkeit an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte
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Zulassung als KVG-Leistungserbringerin
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Regeste:
Art.37 Abs. 1 und 1bis KVG – Die in Art. 37 Abs. 1 KVG vorgesehene Zulassungsvoraussetzung einer mindestens dreijährigen Tätigkeit an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte