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Verfahrensrecht
Regeste: § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Ausrichtung kantonaler Mutterschaftsbeiträge – Mutterschaftsbeiträge sind Bedarfsleitungen, die nur erbracht werden dürfen, wenn gewissen Einkommens- und Ve
Duplex-Begehren bei erbrechtlichen Informationsansprüchen
Regeste: Die Eventualmaxime bei doppelseitigen Klagen (Erw. 3.1 und 3.3). Keine analoge Anwendung der Bestimmungen zur Widerklage (Art. 224 ZPO) und zur Klageänderung (Art. 227 und 230 ZPO) auf das
Erbrecht
Regeste: Die Eventualmaxime bei doppelseitigen Klagen (Erw. 3.1 und 3.3). Keine analoge Anwendung der Bestimmungen zur Widerklage (Art. 224 ZPO) und zur Klageänderung (Art. 227 und 230 ZPO) auf das
Finanzen
Alle finanzrelevanten Handlungen werden durch die Abteilung Finanzen bearbeitet. Zudem bildet sie die Schnittstelle zur Kantonalen Steuerverwaltung. Die Abteilung Finanzen ist das Dienstleistungs- un
Migrationsrecht
Regeste: Die vorzeitige Erteilung einer Niederlassungsbewilligung setzt eine erfolgreiche Integration der ausländischen Person voraus. Das Integrationskriterium der Teilnahme am Wirtschaftsleben ode
Art. 34 Abs. 4 AIG, Art. 58a Abs. 1 Bst. d und Abs. 2 AIG, Art. 77e und 77f VZAE
Regeste: Die vorzeitige Erteilung einer Niederlassungsbewilligung setzt eine erfolgreiche Integration der ausländischen Person voraus. Das Integrationskriterium der Teilnahme am Wirtschaftsleben ode
Zwangsmassnahmen im Gesundheitswesen (Zwangsernährung)
Regeste: Art. 7, 10 Abs. 2 sowie 36 Abs. 3 und 4 BV, Art. 434 ZGB – Eine Zwangsernährung stellt einen schweren Grundrechtseingriff dar, kann aber gleichzeitig unter bestimmten Umständen zum Schutz d
Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Regeste: Art. 7, 10 Abs. 2 sowie 36 Abs. 3 und 4 BV, Art. 434 ZGB – Eine Zwangsernährung stellt einen schweren Grundrechtseingriff dar, kann aber gleichzeitig unter bestimmten Umständen zum Schutz d
Gesundheitswesen
Regeste: Art.37 Abs. 1 und 1bis KVG – Die in Art. 37 Abs. 1 KVG vorgesehene Zulassungsvoraussetzung einer mindestens dreijährigen Tätigkeit an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte
Zulassung als KVG-Leistungserbringerin
Regeste: Art.37 Abs. 1 und 1bis KVG – Die in Art. 37 Abs. 1 KVG vorgesehene Zulassungsvoraussetzung einer mindestens dreijährigen Tätigkeit an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte

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