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2310.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Ge- samtverkehr im Sinne des kantonalen Richtplans, welcher der Kantonsrat am 28. Januar 2004 verabschiedet hat. Für die Realisierung der Strassenneubauten legte er darin Prioritäten fest. Gemäss § 14 GSW
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2310.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 2310.4 Laufnummer 14614 Kantonsratsbeschluss über das Strassenbauprogramm 2014–2022 Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission vom 11. Juni 2014 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr g
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2310.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
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Vorlage Nr. 2310.3 Laufnummer 14584 Kantonsratsbeschluss über das Strassenbauprogramm 2014–2022 Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten vom 16. Januar 2014 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr g
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2357.1a - Beilage
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unterlagen vor und übernehmen eigenständig Kommunika- tions- und Repräsentationsaufgaben. Sie verantworten auf Ebene Geschäftsfüh- rung das Rechnungs- und Personal- wesen, die Öffentlichkeitsarbeit, die
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2354.2 - Antwort des Regierungsrats
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bestimmt und trägt die Verantwortung für das ganze Sicherheitsdispositiv innerhalb und ausserhalb der Anlage Gubel? Wer entscheidet im laufenden Betrieb über Anpassun- gen? Die Verantwortung für das Sicherhe Menzingen eine Informationsveranstal- tung für die Bevölkerung von Menzingen geplant. An der Veranstaltung sollen auch Vertre- ter des BFM und des VBS sowie eine Person aus der Exekutive von Bremgarten Kräften vor Ort in der Bundesasylunterkunft Gubel für einen ge- ordneten und sicheren Betrieb verantwortlich sein wird. In den Innenbereich der Bund e- sasylunterkunft wird die Zuger Polizei nur intervenieren
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2354.1 - Interpellationstext
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Zug allfällige Unsicherheiten und Ängste in der Bevölkerung ab? 3. Wer bestimmt und trägt die Verantwortung über das ganze Sicherheitsdispositiv inne r- halb und ausserhalb der Anlage Gubel? Wer entscheidet
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2367.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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„Jugend und Gewalt – W irksame Prävention in den Bereichen Familie, Schule, Sozialraum und Medien“ verabschi e- det 9 . Mit der Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur schnell ändere, dass die gewählten Begriffe mit grösster Wahrschei n- lichkeit nach kürzester Zeit veraltet wären. Diesen berechtigten Argumenten ist zuzustimmen, weshalb der Gesetzestext entsprechend angepasst insbesondere was das Internet und das Fernsehen anbelangt - haben vielmehr die El- tern ihre Verantwortung wahrzunehmen und ihre Kinder vor schädlichem Medienkonsum zu bewahren. II. Ausgangslage Das heute
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2367.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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erfolge. Das auf das Notwendigste abgespeckte Gesetz könne den Eltern zwar die ihnen obliegende Verantwortung keineswegs abnehmen, regle aber im Bereich der (Gewalt-) Videospiele, der Videos und der Kino Warenhäusern etc. spiele sich in einem öffentlichen Bereich ab, in we l- chem der Staat seine Verantwortung wahrzunehmen und Regelungen zu treffen habe. Indem der Kanton Zug – in rechtsverbindlicher Weise
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2375.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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2013 fällt die Versorgung in der ambulanten und stationären Akut- und Übergangspflege in die Verantwortung der Gemeinden 01.01.2014 -250'000 250'000 GD Langzeitpflege Neuordnung der Spitalplanung und
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2376.2b - Beilage 2
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32 400.00 2013 Verein energienetz-zug Zeughausgasse 9 6300 Zug verein@energienetz-zug.ch Veranstaltungsreihe "Ressourcen" Energiegesetz § 5 vom 1. Juli 2004 (BGS 740.1) Fr. 21 600.00 Seite 11/13 Jahr