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2310.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Ge- samtverkehr im Sinne des kantonalen Richtplans, welcher der Kantonsrat am 28. Januar 2004 verabschiedet hat. Für die Realisierung der Strassenneubauten legte er darin Prioritäten fest. Gemäss § 14 GSW
2310.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 2310.4 Laufnummer 14614 Kantonsratsbeschluss über das Strassenbauprogramm 2014–2022 Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission vom 11. Juni 2014 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr g
2310.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
Vorlage Nr. 2310.3 Laufnummer 14584 Kantonsratsbeschluss über das Strassenbauprogramm 2014–2022 Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten vom 16. Januar 2014 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr g
2357.1a - Beilage
unterlagen vor und übernehmen eigenständig Kommunika- tions- und Repräsentationsaufgaben. Sie verantworten auf Ebene Geschäftsfüh- rung das Rechnungs- und Personal- wesen, die Öffentlichkeitsarbeit, die
2354.2 - Antwort des Regierungsrats
bestimmt und trägt die Verantwortung für das ganze Sicherheitsdispositiv innerhalb und ausserhalb der Anlage Gubel? Wer entscheidet im laufenden Betrieb über Anpassun- gen? Die Verantwortung für das Sicherhe Menzingen eine Informationsveranstal- tung für die Bevölkerung von Menzingen geplant. An der Veranstaltung sollen auch Vertre- ter des BFM und des VBS sowie eine Person aus der Exekutive von Bremgarten Kräften vor Ort in der Bundesasylunterkunft Gubel für einen ge- ordneten und sicheren Betrieb verantwortlich sein wird. In den Innenbereich der Bund e- sasylunterkunft wird die Zuger Polizei nur intervenieren
2354.1 - Interpellationstext
Zug allfällige Unsicherheiten und Ängste in der Bevölkerung ab? 3. Wer bestimmt und trägt die Verantwortung über das ganze Sicherheitsdispositiv inne r- halb und ausserhalb der Anlage Gubel? Wer entscheidet
2367.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
„Jugend und Gewalt – W irksame Prävention in den Bereichen Familie, Schule, Sozialraum und Medien“ verabschi e- det 9 . Mit der Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur schnell ändere, dass die gewählten Begriffe mit grösster Wahrschei n- lichkeit nach kürzester Zeit veraltet wären. Diesen berechtigten Argumenten ist zuzustimmen, weshalb der Gesetzestext entsprechend angepasst insbesondere was das Internet und das Fernsehen anbelangt - haben vielmehr die El- tern ihre Verantwortung wahrzunehmen und ihre Kinder vor schädlichem Medienkonsum zu bewahren. II. Ausgangslage Das heute
2367.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
erfolge. Das auf das Notwendigste abgespeckte Gesetz könne den Eltern zwar die ihnen obliegende Verantwortung keineswegs abnehmen, regle aber im Bereich der (Gewalt-) Videospiele, der Videos und der Kino Warenhäusern etc. spiele sich in einem öffentlichen Bereich ab, in we l- chem der Staat seine Verantwortung wahrzunehmen und Regelungen zu treffen habe. Indem der Kanton Zug – in rechtsverbindlicher Weise
2375.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
2013 fällt die Versorgung in der ambulanten und stationären Akut- und Übergangspflege in die Verantwortung der Gemeinden 01.01.2014 -250'000 250'000 GD Langzeitpflege Neuordnung der Spitalplanung und
2376.2b - Beilage 2
32 400.00 2013 Verein energienetz-zug Zeughausgasse 9 6300 Zug verein@energienetz-zug.ch Veranstaltungsreihe "Ressourcen" Energiegesetz § 5 vom 1. Juli 2004 (BGS 740.1) Fr. 21 600.00 Seite 11/13 Jahr

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