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1846.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Lieferanten stehen mit der Bauherrschaft in einem direkten Vertragsverhältnis und garantieren im Verantwortungsbereich für Qualität. Bis zum Beginn der Realisierungsphase können geänderte Bedürfnisse berücksichtigt Raumplanung für das Jahr 2020 hat die Direktion für Bildung und Kultur in Absprache mit den Verantwortlichen der drei Mittelschulen die nachfolgend aufgeführten Annahmen für die Machbarkeitsstudien getroffen
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1846.1a - Beilage 1
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die Bevölkerungsprognosen des Amtes für Raumplanung des Kantons Zug und in Absprache mit den Verantwortlichen der drei Mittelschulen, die folgenden Annahmen für die Machbarkeitsüberprüfung getroffen: M
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1846.4 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
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zwei Teilen über die geplanten Bauvorhaben infor- mieren. Im ersten Teil erläuterte Max Bauer, Verantwortlicher der Bildungsdirektion, die Be- darfsfragen, im zweiten Teil wurden mit Baudirektor Heinz Tännler
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1852.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Finanzdirektion und den Verantwortlichen der anderen Direktionen für eine einheitliche Anwendung der neuen Führungsinstrumente besorgt sind. Die Zuständig- keit und Verantwortung für die Inhalte der Le Aufgaben und Finanzen je Amt zusammengefasst und auf einen Blick ersichtlich. Zur besseren Veranschaulichung liegt diesem Bericht und Antrag ein mögliches Beispiel bei, welche Inhalte die Leistungsaufträge Regierungsrat sieht vor, die Strategie, das Leit- bild und die Legislaturziele anfangs 2010 zu verabschieden und dem Kantonsrat in geeig- neter Weise zur Kenntnis zu bringen. Dies erfolgt also fast zwei
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1852.04 - Bericht und Antrag der Begleitkommission Pragma
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Volksabstimmung. Im Gesetz über die Organisation der Staatsverwaltung sind die Leistungsaufträge zu verankern und der Ablauf festzulegen. Im Finanzhaushaltgesetz gilt es die Globalbudgets zu verankern. Die obligatorische Leistungserfassung vorzusehen sei. Mehrere Kommissionsmitglieder er- achten die Verankerung einer obligatorischen Leistungserfassung auf Gesetzesebene als zu starken operativen Eingriff. walten lassen muss, so erhält man mit der Leis- tungserfassung doch wertvolle Informationen. Die Verankerung auf Gesetzesebene erscheint notwendig, da der Wille des Regierungsrats zur Einführung einer fl
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1852.01b - Beilage 2
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Beilage 2 A) Rechenschaftsbericht 2008 Amt für Informatik und Organisation (AIO) FD 1 Grundlagen 1.1 Grundauftrag 1.2 Leistungsgruppen und Leistungen Leistungsgruppe 1: Managementsupport − Entwicklung
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1852.01a - Beilage 1
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bildet die xxxxyyyyyzzzz, welche erstmals im Jahr 2008 umgesetzt werden. Auf Bundesebene steht die Verabschiedung der E-Governement-Strategie bevor, welche für die Umsetzung von E-Governement im Kanton Zug
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1855.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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5.1. Eingereichte Standesinitiative des Kantons Zug zur sofortigen Realisierung des ZBT II Auf Veranlassung der CVP-Fraktion des Kantonsrats hat der Kanton Zug am 16. November 2006 eine Standesinitiative der Strasse) und die gewählten Projekte eine grössere Netzwirkung versprechen. Am 20. März 2009 verabschiedete das Parlament, trotz verschiedenen Interventionen und einer hängigen Standesinitiative aus dem ablehnende Haltung wurde angegeben, dass das Anliegen bereits auf Geset- zesstufe (Art. 10 ZEBG) verankert sei. Die Standesinitiative des Kantons Zug wird voraussicht- lich in der Herbstsession 2009 gemeinsam
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1855.4 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
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Vorlage Nr. 1855.4/1820.8/1766.4/1804.4 Laufnummer 13222 Kantonsratsbeschluss betreffend Vorfinanzierung von Bahnprojekten Kantonsratsbeschluss betreffend Verwendung des Ertragsüberschusses der Laufen
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1855.7b - Beilage 2: Revisionsbericht 101-2020 (Bahnprojekte)
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42-2018 vom 30. Mi 2018 Während der Prüfungshandlungen wurden weitere Unterlagen eingesehen. Die Verantwortung zur Erstellung der Rahmenkredit-Schlussabrechnung liegt bei der zuständigen kantonalen Stelle