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1984.18 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Dezember 2011
wie folgt geändert: § 25 Kostenersatz für polizeiliche Leistungen 1 unverändert 2 Veranstalterinnen oder Veranstalter bezahlen 60 Prozent der Kosten für polizeiliche Leistungen, wenn a) der Anlass über dem In-Kraft-Treten dieser Gesetzesänderung bewilligt, oder c) für welche die Polizei mit den Veranstaltenden nach dem In-Kraft-Treten dieser Gesetzesänderung eine Vereinbarung abschliesst. II. Diese Änderung
2002.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Indem die Obergrenze beim Bund und beim Kanton gleich hoch festgesetzt wird, ergibt sich bei der Veranlagung kein zusätzlicher Abklärungsaufwand. Eine steuerliche Gleichstellung von Fremd- und Eigenbetreuung die Botschaft zur Abschaffung des Eigenmietwerts am 23. Juni 2010 an die eidgenössischen Räte verabschiedet hat. Es ist somit auch hier das Ergebnis der parlamentarischen Beratungen abzuwarten. Das heute gen für unternehmerische Tätigkeiten und Investitionen (Un- ternehmenssteuerreformgesetz II) verabschiedet (AS 2008 S. 2893 ff.). Am 24. Februar 2008 wurde es an der eidgenössischen Volksabstimmung angenommen
2002.1c - Beilage 3
steuerpflichtige Person vorsätzlich oder fahrlässig bewirkt, dass eine Veranlagung zu Unrecht unterbleibt oder dass eine rechtskräftige Veranlagung unvollständig ist; b) wer als zum Steuerabzug an der Quelle v drei vor dem Todesjahr abge- laufenen Steuerperioden nach den Vorschriften über die ordentliche Veranlagung berechnet und samt Verzugszins nachgefordert. § Titel Bisherige Fassung vom 25. Mai 2000 Änder
2002.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Übersicht der Kantonssteuerausfälle der Steuergesetz-Revisionspakete 1, 2, 3 und 4 veranschaulicht die Verantwortbarkeit der finanziellen Auswirkungen der vorliegenden Steuer- gesetzrevision. 2007 2009 2010 Finanzplan 2008 veränderten Rahmenbedingungen ist sich die Kommission ihrer finanzpolitischen Verantwortung bewusst. Die Kommission will kein Paket schnüren, das vor dem Volk nicht Stand hält. Die Komm
2002.2 - Antrag des Regierungsrates
letzten drei vor demTodesjahr abgelaufenen Steuerperioden nach den Vorschriften über die ordentliche Veranlagung be- rechnet und samt Verzugszins nachgefordert. 3 Die vereinfachte Nachbesteuerung ist ausgeschlossen
2001.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
im Beschluss des Regierungsrates vom 17. Mai 2011 dargelegt, besteht im vorliegenden Fall keine Veranlassung einer Ämterumteilung. Seit dem Beschluss des Regierungsrates vom 17. Mai 2011 haben sich diesbezüglich verpflichte- te Verwaltung. Die Konzentration aller Bewilligungsbehörden und nebenbewilligungs- verantwortlichen Fachstellen würde den gewachsenen und sinnvollen Kräfteausgleich innerhalb der Regierung und
2001.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 2001.2 Laufnummer 13781 Postulat von Rudolf Balsiger und Moritz Schmid betreffend Kantonsforstamt in die Baudirektion (Vorlage Nr. 2001.1 - 13641) Bericht und Antrag des Regierungsrates vo
2037.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Kanton zu vollziehen hat. Die Folgen für den Kanton Zug sind unter Ziffer 5.1 dargestellt. Zur Veranschaulichung noch einige Ausführungen: Der Regierungsrat hat den prozentualen Anteil des Kantons für das ppen basierend in Kraft treten. Der Regierungsrat muss somit die Spitalliste im Oktober 2011 verabschieden und die Leis- tungsaufträge zur Unterzeichnung freigeben. Wegen dieses Zusammenspiels von Planung akut- medizinische Versorgung leisten muss. 2. Ausgangslage 2.1 Allgemeines Am 21. Dezember 2007 verabschiedeten die eidgenössischen Räte eine Änderung des Bun- desgesetzes über die Krankenversicherung vom
2037.3 - Bericht und Antrag der Kommission für das Gesundheitswesen
lag für Investitionsabgeltungen kann die Klinik längerfristig nicht bestehen, da die von ihr veranschlagten Kosten nicht gedeckt sind. Mit der Möglichkeit, gemeinwirtschaftli- che Leistungen weiterhin einstimmig und ohne Enthaltung auf die Vor- lage Nr. 2037.1/.2 - 13733/34 ein. Die Kommission verabschiedete folgende Änderungsanträge zuhanden des Kantonsrates: § 4 Abs. 3 SpG soll dahingehend geändert
2037.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
lag für Investitionsabgeltungen kann die Klinik längerfristig nicht bestehen, da die von ihr veranschlagten Kosten nicht gedeckt sind. Mit der Möglichkeit, gemeinwirtschaftliche Leistungen weiterhin zu

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