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1975.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Bewilligungsbehörden von Reklamen, von Veranstaltungen und dergleichen (Gemeinderat, Direktion des Innern: für Bauvorhaben im Wald; Kantonsforstamt: für Veranstaltungen im Wald). Eine besonders augenfällige iften sowie der Vollzugspraxis der Zentralschweizer Kanto- ne erreicht. Am 18. Dezember 2007 verabschiedete der Zuger Regierungsrat den zweiten gemeinsamen Zentralschweizer Massnahmenplan Luftreinhaltung Möglichkeit, im Rahmen des Bewilligungsverfahrens die Beleuch- tung von Einzelobjekten, Reklamen, Veranstaltungen und dergleichen zu prüfen. Mit der Ertei- lung der Bewilligung können sie gestützt auf Art. 11
1975.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Normen gibt, welche übernommen werden können. Zudem war jedermann klar, dass der Regierungsrat die Verantwortung dafür zu übernehmen hat und dass er nicht von lokalen oder Kleinstfachverbänden Normen übernimmt
1975.5 - Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
Der Massnahmenplan verpflichtet die Behörden auf ein abgestimmtes Konzept. Am 18. Dezember 2007 verabschiedete der Regierungsrat des Kantons Zug den zweiten gemein- samen Zentralschweizer Massnahmenplan
1993.1 - Motionstext
eingerich- teten sogenannten "Chatrooms" im Internet tummeln sich erfahrungsgemäss auch pädosexuell veranlagte Personen, welche im Chat Kinder mit schriftlichen Äusserungen, Fragen und Auffor- derungen sexuellen
1994.1 - Interpellationstext
Kanton verschieden ist. Sicherheitsdirektor Beat Villiger hat vor einiger Zeit im Rahmen einer Veranstaltung zum Thema Kriminalität im Kanton Zug sich dahin geäussert, dass NEE-Leute vor allem nur dann
2007.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Wirtschaftsverbände. b. Befristeter Beitrag für Innovationsförderungsmassnahmen In der Folge verabschiedete der Kantonsrat am 24. November 2005 einen speziellen Beschluss betreffend Beteiligung des Kantons
2005.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Gesetzesbestimmung ist in erster Linie der EV Zug betroffen, da er die grössten re- gionalen Veranstaltungen durchführt1. Gemäss einer früheren Abmachung musste sich der EVZ während der Bauphase der neuen Polizei einen Grundaufwand von zwei Stunden nicht verrechne, weshalb Polizei-Einsätze für kleinere Veranstaltungen nicht kostenpflichtig seien. Seite 4/4 1984.9/2005.4 - 13810 Antrag: ���� Die Stawiko beantragt
2005.3c - Beilage 3
Ersatz der Kosten für polizeiliche Leistungen kann überdies verlangt werden von a) der Veranstalterin oder vom Veranstalter ei- nes Anlasses, der über Werbeeinnahmen o- der Sponsoring finanziert wird oder bei Verwaltungsgebührentarif. § 25 Kostenersatz für polizeiliche Leistungen 1 unverändert 2 Veranstalterinnen oder Veranstalter bezahlen 60 Prozent der Kosten für polizeiliche Leistungen, wenn a) der Anlass über
2018.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
VI. Kosten und Finanzierung 1. Kostenvoranschlag Die Gesamtkosten sind auf 3,35 Mio. Franken veranschlagt (inkl. MwSt. 8 %, Preisbasis: Schweizerischer Baupreisindex Oktober 2009) und setzen sich wie
2017.2 - Antwort des Regierungsrates
dürften damit für die nächsten zehn Jahre sichergestellt sein. Im Moment laufen Anstrengungen, um die veraltete Entwicklungsumgebung technisch auf einen aktuellen Stand zu bringen. Der dafür notwendige technische in der Höhe von Fr. 328'000.- entspricht. 2017.2 - 13847 Seite 5/7 Frage 6 Existiert mit dem verantwortlichen Lieferanten der Softwarelösung ein Werkvertrag? Kann die- ser seitens des Lieferanten eingehalten Lieferantin und der Besteller. Sie versucht deshalb, den Kanton für die Entstehung dieser Mehrkosten verantwortlich zu machen. Im Bereich des Grundbuchs machte die Lieferantin im Jahre 2009 gegenüber den Bestellern

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