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1975.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Bewilligungsbehörden von Reklamen, von Veranstaltungen und dergleichen (Gemeinderat, Direktion des Innern: für Bauvorhaben im Wald; Kantonsforstamt: für Veranstaltungen im Wald). Eine besonders augenfällige iften sowie der Vollzugspraxis der Zentralschweizer Kanto- ne erreicht. Am 18. Dezember 2007 verabschiedete der Zuger Regierungsrat den zweiten gemeinsamen Zentralschweizer Massnahmenplan Luftreinhaltung Möglichkeit, im Rahmen des Bewilligungsverfahrens die Beleuch- tung von Einzelobjekten, Reklamen, Veranstaltungen und dergleichen zu prüfen. Mit der Ertei- lung der Bewilligung können sie gestützt auf Art. 11
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1975.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Normen gibt, welche übernommen werden können. Zudem war jedermann klar, dass der Regierungsrat die Verantwortung dafür zu übernehmen hat und dass er nicht von lokalen oder Kleinstfachverbänden Normen übernimmt
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1975.5 - Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
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Der Massnahmenplan verpflichtet die Behörden auf ein abgestimmtes Konzept. Am 18. Dezember 2007 verabschiedete der Regierungsrat des Kantons Zug den zweiten gemein- samen Zentralschweizer Massnahmenplan
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1993.1 - Motionstext
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eingerich- teten sogenannten "Chatrooms" im Internet tummeln sich erfahrungsgemäss auch pädosexuell veranlagte Personen, welche im Chat Kinder mit schriftlichen Äusserungen, Fragen und Auffor- derungen sexuellen
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1994.1 - Interpellationstext
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Kanton verschieden ist. Sicherheitsdirektor Beat Villiger hat vor einiger Zeit im Rahmen einer Veranstaltung zum Thema Kriminalität im Kanton Zug sich dahin geäussert, dass NEE-Leute vor allem nur dann
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2007.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Wirtschaftsverbände. b. Befristeter Beitrag für Innovationsförderungsmassnahmen In der Folge verabschiedete der Kantonsrat am 24. November 2005 einen speziellen Beschluss betreffend Beteiligung des Kantons
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2005.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Gesetzesbestimmung ist in erster Linie der EV Zug betroffen, da er die grössten re- gionalen Veranstaltungen durchführt1. Gemäss einer früheren Abmachung musste sich der EVZ während der Bauphase der neuen Polizei einen Grundaufwand von zwei Stunden nicht verrechne, weshalb Polizei-Einsätze für kleinere Veranstaltungen nicht kostenpflichtig seien. Seite 4/4 1984.9/2005.4 - 13810 Antrag: ���� Die Stawiko beantragt
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2005.3c - Beilage 3
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Ersatz der Kosten für polizeiliche Leistungen kann überdies verlangt werden von a) der Veranstalterin oder vom Veranstalter ei- nes Anlasses, der über Werbeeinnahmen o- der Sponsoring finanziert wird oder bei Verwaltungsgebührentarif. § 25 Kostenersatz für polizeiliche Leistungen 1 unverändert 2 Veranstalterinnen oder Veranstalter bezahlen 60 Prozent der Kosten für polizeiliche Leistungen, wenn a) der Anlass über
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2018.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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VI. Kosten und Finanzierung 1. Kostenvoranschlag Die Gesamtkosten sind auf 3,35 Mio. Franken veranschlagt (inkl. MwSt. 8 %, Preisbasis: Schweizerischer Baupreisindex Oktober 2009) und setzen sich wie
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2017.2 - Antwort des Regierungsrates
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dürften damit für die nächsten zehn Jahre sichergestellt sein. Im Moment laufen Anstrengungen, um die veraltete Entwicklungsumgebung technisch auf einen aktuellen Stand zu bringen. Der dafür notwendige technische in der Höhe von Fr. 328'000.- entspricht. 2017.2 - 13847 Seite 5/7 Frage 6 Existiert mit dem verantwortlichen Lieferanten der Softwarelösung ein Werkvertrag? Kann die- ser seitens des Lieferanten eingehalten Lieferantin und der Besteller. Sie versucht deshalb, den Kanton für die Entstehung dieser Mehrkosten verantwortlich zu machen. Im Bereich des Grundbuchs machte die Lieferantin im Jahre 2009 gegenüber den Bestellern