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2016.2 - Antwort des Regierungsrates
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dass die öffentliche Sicherheit eine vielschichtige Herausforde- rung darstellt. Sie nimmt ihre Verantwortung wahr, indem sie präventive als auch repressive Schwerpunkte setzt. Um die polizeiliche Präsenz
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2017.1 - Interpellationstext
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Betrag / Verhältnis sind der Kanton Zug sowie weitere Kantone beteiligt? 6. Existiert mit dem verantwortlichen Lieferanten der Softwarelösung ein Werkvertrag? Kann dieser seitens des Lieferanten eingehalten
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2029.2 - Antwort des Regierungsrates
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aus 23 Kantonen mit der SuisseID auf ihr Verwaltungsportal zugreifen und dort Online-Geschäfte verarbeiten und Web-Applikationen bedienen. Von privatwirtschaftlichen Anbieterinnen und Anbietern stehen vor Verein «Trägerschaft SuisseID» gegründet, welcher vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO die Verantwortung für die Weiterentwicklung über- nommen hat. Hierzu wurden insbesondere Arbeitsgruppen für die
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2027.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2027.2 Laufnummer 13885 Motion von Beni Riedi betreffend Standesinitiative für die Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fern- sehen (Freiheit der Nutzerinnen und Nutzer in der Wahl d
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2028.1 - Interpellationstext
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Ungerechtigkeiten führen würde. Das vorgesehene Stipendienkonkordat belässt den Kantonen die Verantwortung für das Sti- pendienwesen. Es setzt jedoch den Rahmen für eine formelle Harmonisierung; dies ist
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2036.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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5. Finanzielle Auswirkungen 6. Anträge 1. Ausgangslage Der vom Regierungsrat am 5. April 2011 verabschiedete Gesetzesentwurf ist eine Folge der Revision des Vormundschaftsrechtes (neu: Kindes- und Erwa eine betriebswirt- schaftliche und fachlich sinnvolle Grösse zu bilden, weshalb die gesetzliche Verankerung der Anzahl Mandatsführungszentren nicht notwendig sei. Ein weiteres Kommissionsmitglied bringt den eingetrete- nen Schaden. Dies sieht das Bundesrecht zwingend vor. Ein Rückgriff auf die verantwortliche Gemeinde ist in der Vorlage nicht vorgesehen. Die kantonale Fachbehörde ist gehalten, Quali-
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2036.3a - Beilage
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n Behandlung zu unterziehen. 3 Ambulante Massnahmen können Teil der Nachbetreuung sein. 4. Verantwortlichkeit (neu) § 55 (neu) Rückgriff bei Haftungsfällen Der Rückgriff im Haftungsfall gemäss Art. 454 die Person, die den Schaden verursacht hat, richtet sich nach dem kantonalen Gesetz über die Verantwortlichkeit der Gemeinwesen, Behörde- mitglieder und Beamten. § 55 (neu) Rückgriff bei Haftungsfällen
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2036.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. April 2012
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n Behandlung zu unterziehen. 3 Ambulante Massnahmen können Teil der Nachbetreuung sein. 5. Verantwortlichkeit (neu) § 55 (neu) Rückgriff bei Haftungsfällen Der Rückgriff im Haftungsfall gemäss Art. 454
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2036.2 - Antrag des Regierungsrates
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n Behandlung zu unterziehen. 3 Ambulante Massnahmen können Teil der Nachbetreuung sein. 5. Verantwortlichkeit (neu) § 55 (neu) Rückgriff bei Haftungsfällen Der Rückgriff im Haftungsfall gemäss Art. 454 die Person, die den Schaden verursacht hat, richtet sich nach dem kantonalen Gesetz über die Verantwortlichkeit der Gemeinwesen, Behördemitglieder und Beamten1). 6. Verfahren (neu) § 56 (neu) Anwendbares
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2036.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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n Behandlung zu unterziehen. 3 Ambulante Massnahmen können Teil der Nachbetreuung sein. 5. Verantwortlichkeit (neu) § 55 (neu) Rückgriff bei Haftungsfällen Der Rückgriff im Haftungsfall gemäss Art. 454