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1989.1 - Interpellationstext
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Wie oft wurde in den letzten fünf Jahren ein Dispensgesuch von obligatorischen schuli- schen Veranstaltungen von muslimischen Schülerinnen gestellt? Wie häufig wurden solche Gesuche von den gemeindlichen
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2008.2 - Antwort des Regierungsrates
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kantonale Wirtschafts- förderinnen und -förderer als Vertreterinnen und Vertreter der GZA an solchen Veranstaltungen präsent sein. Mit diesem Ressourcenpooling erreicht die GZA trotz knapper Mittel eine breite
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2009.2 - Antwort des Regierungsrates
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der Metropolitanrats und des operativen Ausschusses sowie der Ge- schäftsführer regelmässig an Veranstaltungen von Kantonen, Gemeinden und Privaten auf und informieren über die Tätigkeit des Vereins. Vermehrtes
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2020.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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sexuelle Handlungen zu begehen. Polizeiliche Ermittlungen im Chatroom seien geeignet, pädosexuell Veranlagte aufzuspüren, zu überführen oder aus dem Verkehr zu zie- hen, bevor sie einschlägige Straftaten etwa die öffentlichen elektronischen Datennetze (Internet). In ihnen halten sich häufig pädophil veranlagte Personen auf. Es muss der Polizei gelingen, potenzielle Täterinnen und Täter aufzuspüren, noch 4 die Vernichtung des Aufzeichnungsmaterials aus verdeckten Vorermittlungen innert 100 Ta- gen verankert werden. Nachfolgend werden diese beiden Bestimmungen erläutert, soweit sie sich nicht selbst erklären
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2020.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Bericht erstatten werde; dies brauche jedoch, da in den Materialien vorhanden, im Gesetz nicht verankert zu werden. Die Kommission tritt stillschweigend auf die Vorlage ein. 3. Detailberatung Im Rahmen Gegebenheiten vertraut sein, um Erfolge zu haben. Für den Kanton Zug mit eigener Polizei und eigener Verantwortung für seine Bevölkerung könne es jedenfalls auf die Dauer keine Lösung sein, wenn der Bund über
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2036.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ng für die Verantwortlichkeit kommunaler Behörden und die Verantwortlichkeit der einzelnen Behördenmitglieder und Mitar- beitenden richtet sich nach dem kantonalen Verantwortlichkeitsgesetz (BGS 154.11) individuelles Verschulden vorliegt. Diese Bestimmung über die Verantwortlichkeit ist auch im Kindesschutz anwendbar. Träger der Verantwortung ist ausschliesslich und direkt der Kanton; gegen die Person, da in diesem Bereich die Direktion die fachli- che Oberaufsicht innehat. Nachfolgende Grafik veranschaulicht die Eingliederung der Kindes- und Erwachsenenschutz- behörde, der unterstützenden Dienste sowie
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2033.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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des Rechtsfriedens zu erlassen. Leider sind aktuell die Vor- schriften mindestens teilweise etwas veraltet und nicht mehr ganz aktuell. Nachbarn müs- sen wissen, welche Bestimmungen gelten und nicht einfach wären nach Auffassung des Regierungsrates bundesrechtswidrig. Sie würde dem in Art. 667 Abs. 1 ZGB verankerten Prinzip widersprechen, wonach der Umfang des Eigentumsrechts in vertikaler Hinsicht sich, soweit
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2035.1 - Postulatstext
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Vorlage Nr. 2035.1 Laufnummer 13730 Postulat der Alternativen Grünen Fraktion und der SP-Fraktion betreffend Ausstieg aus der Atomenergie jetzt! vom 01.04.2011 Die Alternative Grüne Fraktion und die S
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1904.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Unterstützung ist auch für nach 2010 vorgesehen. 1904.1 - 13328 Seite 5/14 MännerZug Nach der Veranstaltungswoche „Männer im Spagat“ in der Legislatur 2002-2006 mit sehr guter Resonanz auf allen Ebenen war diesem Grund arbeitet die Kommission bei der vom Gewerbeverband des Kantons Zug initiierten Veranstaltungsreihe "Berufswahl. Treffpunkt zwischen Eltern, Schule und Wirtschaft" mit. Eltern, Schule, Wirtschaft Gender Mainstreaming Die Chancengleichheit soll im Sinne einer Führungsaufgabe in der Verwaltung verankert sein und in allen Bereichen und auf allen Ebenen mit einbezogen werden ("Gender Mainstreaming")
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1899.6 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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unserem Kanton sind jedoch nicht ohne Infrastrukturausbauten realisierbar. Derzeit erarbeitet das verantwortliche Bundesamt für Ver- kehr (BAV) gemeinsam mit den Bahnen (SBB, Privatbahnen), der Güterverkehrsbranche BAV im Jahr 2017 kommunizieren. Fazit Der Kanton Zug ist gemäss nationalem Eisenbahnrecht nicht verantwortlich für den Unterhalt, die Erneuerung und den Ausbau der Bahninfrastruktur. Die Zuständigkeit liegt auf der Strecke Zürich–Zug–Luzern ein, dies nun im Hinblick auf den Ausbauschritt 2030. Die Verantwortung dafür liegt beim Bund, welcher an der Planung von künftigen Ausbauschritten arbeitet. 2. Bisherige