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1980.2 - Antrag des Obergerichts
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Kantons zu fördern und überhaupt allen amtlichen Pflichten so nachzukommen, dass ich es vor Gott verantworten kann.» 3 Gelöbnisformel: «Ich gelobe, die Verfassung und die Gesetze des Bundes und des Kantons
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1992.6a - Beilage: Revisionsbericht Nr. 75 - 2016
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Februar 2011 (BGS 611.2) Während der Prüfungshandlungen wurden weitere Unterlagen eingesehen. Die Verantwortung zur Erstellung der Rahmenkredit-Schlussabrechnung liegt bei der zuständigen kantonalen Stelle
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1992.7 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 1992.7 Laufnummer 15360 Genehmigung der Schlussabrechnung betreffend Rahmenkredit zur Beschaffung von Landreserven vom 24. Februar 2011 (BGS 611.2) Bericht und Antrag der Staatswirtschafts
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2005.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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umsetzt. Diese lautet: § 25 Kostenersatz für polizeiliche Leistungen 1 unverändert 2 Veranstalterinnen oder Veranstalter bezahlen 60 Prozent der Kosten für polizeiliche Leistungen, wenn a) der Anlass über EVZ durchaus seiner Verantwortung bewusst sei. In diesem Zusammenhang wurde ein Bundesge- richtsentscheid2 erwähnt. Danach darf der Staat nicht alle Kosten auf die Veranstaltenden überwälzen, sondern er verblieben. Eine solche Lösung stelle die Gleichbehandlung aller Veranstaltenden sicher. Zudem beinhalte diese Lösung für die Veranstaltenden einen Anreiz, durch eigene An- strengungen die Sicherheitskosten
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2005.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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verstärkten Massnahmen im Sicherheitsbereich ge- führt. Mit der "Policy gegen Gewalt im Sport" verabschiedete die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) im November gerichtsverwertbare Überführung von Straftäte- rinnen und -tätern und die Möglichkeit, diese zur Verantwortung zu ziehen, werden mit geeig- neten Videoeinrichtungen gefördert. Diese Massnahmen haben zudem
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2004.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2004.1 Laufnummer 13650 Wahlbestätigung der vom Kanton zu wählenden Mitglieder des Bankrates und der Revisionsstelle der Zu- ger Kantonalbank für die Amtsdauer 2011 – 2014 (bis Generalvers
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2005.3b - Beilage 2
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achtenswerte Gründe es rechtfertigen, sich unkenntlich zu machen. Fasnacht und andere traditionelle Veranstaltungen fallen nicht unter das Vermummungsverbot. 3 Die Polizei darf im Einzelfall ereignisbezogen von
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2022.2 - Antwort des Regierungsrates
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4 Mio. Franken einsparen. Sie macht dies mittels Effizienzsteigerungen und nimmt gleichzeitig verantwortbare Qualitäts- einbussen sowie einen Rückgang des Umsatzanteils der anwendungsorientierten For- schung zwecks Beantwortung eines parlamentarischen Vorstosses vom Luzerner Regierungsrat in nächster Zeit verabschiedet werden soll. Bezüglich der Frage der Interpellation gibt es den Aspekt des Inhalts einerseits gestaltet sich insbesondere für den Trägerkanton Luzern nicht ganz einfach: Er hat einen Teil der Verantwortung und auch Mitbestimmung an einen neuen Träger abzugeben. Deshalb erforderte die Vorbereitung der
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2023.2 - Antwort des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2023.2 Laufnummer 13835 Interpellation der Fraktion Alternative - Die Grünen betreffend private Sicherheits- und Militärfirmen im Kanton Zug (Vorlage Nr. 2023.1 - 13703) Antwort des Regier
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2026.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2026.1 Laufnummer 13708 Finanzstrategie 2012 - 2020 des Kantons Zug Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 29. März 2011 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Ges