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2644.3 - Bildungskommission
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(I-B-A Basisjahr) erweitert werden muss. - Die Sekundarstufe II fällt vollständig in den Verantwortungsbereich des Kantons. Auch hier bestehen bereits verschiedene kantonale Angebote, die weiter genutzt Gemeinsamer Europäischer Referenzrah- men für Sprachen, der heute schon verbindlich im Lehrplan verankert ist), in Mathematik nach Möglichkeit das Niveau der angestrebten Regelklasse gemäss Zuger Lehrplan wird mit der Begrün- dung, dass die gemeindliche Zuständigkeit für das Volksschulwesen gesetzlich verankert ist und sich dies im Grundsatz auch bewährt hat, abgelehnt. Der Kanton beteiligt sich neben der
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2645.2 - Antwort des Regierungsrats
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um zu dämpfen. Eben- so setzen sie sich auf nationaler Ebene dafür ein, dass der Bund seiner Verantwortung für die Prämienentwicklung konsequent nachkommt. Antrag Kenntnisnahme. Zug, 31. Januar 2017 Mit
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2646.1 - Interpellationstext
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Vorlage Nr. 2646.1 Laufnummer 15225 Interpellation von Jolanda Spiess-Hegglin betreffend behördliche Algorithmen vom 26. Juli 2016 Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin, Zug, hat am 26. Juli 2016 folgen
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2652.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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ung genügend Zeit einzuräumen, weil in den Dezembersitzungen zum Teil auch noch Wahlen oder Verabschiedungen vorgenommen werden müssen. Es wurde beantragt, den Termin vom 30. November für den Kanton aus
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2652.2 - Antrag des Regierungsrats
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§ 35 Regierungsrat 1 Der Regierungsrat verabschiedet das Budget, die Kredite und die Jahresrech- nung zuhanden des Kantonsrates; 1 Der Regierungsrat verabschiedet das Budget, die KrediteVerpflichtungs-
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2652.4a - Beilage Synopse
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(geändert) § 35 Abs. 2 1 Der Regierungsrat verabschiedet das Budget, die Kredite und die Jahresrechnung zuhanden des Kan- tonsrates; 1 Der Regierungsrat verabschiedet das Budget, die Verpflichtungs- und Na
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2652.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 2652.4 Laufnummer 15399 Änderung des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Kantons und der Gemeinden (Finanzhaushaltgesetz, FHG) vom 31. August 2006 (BGS 611.1) Bericht und Antrag der Staat
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2652.3a - Beilage Synopse
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(geändert) § 35 Abs. 2 1 Der Regierungsrat verabschiedet das Budget, die Kredite und die Jahresrechnung zuhanden des Kan- tonsrates; 1 Der Regierungsrat verabschiedet das Budget, die Verpflichtungs- und Na
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2652.5 - Ergebnis 1. Lesung
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sion zu informie ren. § 35 Abs. 1 (geändert), Abs. 2, Abs. 3 (geändert) 1 Der Regierungsrat verabschiedet das Budget, die Verpflichtungs und Nachtragskredite sowie die Jahresrechnung zuhanden des Ka
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2652.8 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission zur 2. Lesung
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die Beschlüsse fällen und die somit die finanziellen Auswirkungen auf die Staatsrechnung mit zu verantworten hätten. Dann könnten als Betrach- tungszeitraum z. B. zwei Legislaturperioden berücksichtigt werden ren Tragbarkeit. Er unterbreitet dem Kantonsrat das Ergebnis der Prüfung zur Kenntnisnahme und veranlasst das Erforderliche.» Die Kommission lehnte diesen Antrag einstimmig ab. Begründung: Der Antrag ist