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2313.1a - Synopse
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SYNOPSE Anpassung kantonaler Richtplan November 2013 Baudirektion Amt für Raumplanung Aabachstrasse 5, 6300 Zug T 041 728 54 80 info.arp@zg.ch www.zug.ch/raumplanung Kapitel L 3 Weiler 2 Kapitel V 3 K
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2322.1 - Motionstext
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Abweichende Bestimmungen sieht das Abkommen kaum vor. 4.2. Die Schweiz gibt das im Bankengesetz verankerte Bankgeheimnis auf und führt mit den USA im Bereich des FATCA-Abkommens teilweise einen automatischen
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2313.2 - Antrag des Regierungsrates
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Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1024) Antrag des Regierungsrates vom 5. November 2013; Vorlage Nr. 2313.2 - 14496 Kantonsratsbeschluss betreffend Anpassung des kantonalen Richtplanes (L 3 Weiler; V 3
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2374.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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t. - Kanton Luzern: Angestellte mit wenigstens zehn Dienstjahren, deren Arbeitsverhältnis auf Veranlassung der zuständigen Behörde und aus Gründen, für die sie nicht einzustehen haben, been det wird, haben Abgangsentschädigung um den Mehrbetrag gekürzt. - Kanton Schwyz: Wird ein Arbeitsverhältnis auf Veranlassung der Anstellungsbehörde im gegenseitigen Ei n- vernehmen beendigt, wird ein Mitarbeiter vorzeitig gekürzt. - Kanton Zürich: Angestellte mit wenigstens fünf Dienstjahren, deren Arbeitsverhältnis auf Veranlassung d es Staates und ohne ihr Verschulen aufgelöst wird, haben Anspruch auf eine Abfindung, sofern
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2371.2 - Antwort des Regierungsrats
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tätigen Firmen gefordert, die Situation und die mögliche zukünftige Entwicklung zu erläutern. Die Verantwortlichen internationaler Fir- men mit Sitz im Kanton Zug stehen unter erhöhtem Rapportierungsdruck gegenüber
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2369.2 - Antwort des Regierungsrats
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tätigen Firmen gefordert, die Situation und die mögliche zukünftige Entwicklung zu erläutern. Die Verantwortlichen internationaler Fir- men mit Sitz im Kanton Zug stehen unter erhöhtem Rapportierungsdruck gegenüber
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2369.1 - Interpellation
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Vorlage Nr. 2369.1 Laufnummer 14619 Interpellation der Alternativen Grünen Fraktion betreffend Auswirkungen der Annahme der "SVP-Masseneinwanderungsinitiative" für die Menschen und die Wirtschaft im K
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1040.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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für den Kanton würden sich entsprechend reduzieren. Die Betriebskosten werden zur Zeit von den Verantwortlichen des Zuger Kantonsspitals erarbeitet. Diese werden wir dem Kantonsrat im Dezember 2002 in der
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1052.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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lich um Vollzug von Bundes- recht. Die Eidgenössischen Räte haben das Entsendegesetz bereits verabschiedet 2 1052.3 - 11117 und der Bundesrat beabsichtigt, es auf den 1. Juni 2004 in Kraft zu setzen. Mit
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1052.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1052.4 (Laufnummer 11121) EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BUNDESGESETZ ÜBER DIE MINIMALEN ARBEITS- UND LOHNBEDINGUNGEN FÜR IN DIE SCHWEIZ ENTSANDTE ARBEITNEHMERINNEN UND ARBEITNEHMER UND