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2313.1a - Synopse
SYNOPSE Anpassung kantonaler Richtplan November 2013 Baudirektion Amt für Raumplanung Aabachstrasse 5, 6300 Zug T 041 728 54 80 info.arp@zg.ch www.zug.ch/raumplanung Kapitel L 3 Weiler 2 Kapitel V 3 K
2322.1 - Motionstext
Abweichende Bestimmungen sieht das Abkommen kaum vor. 4.2. Die Schweiz gibt das im Bankengesetz verankerte Bankgeheimnis auf und führt mit den USA im Bereich des FATCA-Abkommens teilweise einen automatischen
2313.2 - Antrag des Regierungsrates
Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1024) Antrag des Regierungsrates vom 5. November 2013; Vorlage Nr. 2313.2 - 14496 Kantonsratsbeschluss betreffend Anpassung des kantonalen Richtplanes (L 3 Weiler; V 3
2374.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
t. - Kanton Luzern: Angestellte mit wenigstens zehn Dienstjahren, deren Arbeitsverhältnis auf Veranlassung der zuständigen Behörde und aus Gründen, für die sie nicht einzustehen haben, been det wird, haben Abgangsentschädigung um den Mehrbetrag gekürzt. - Kanton Schwyz: Wird ein Arbeitsverhältnis auf Veranlassung der Anstellungsbehörde im gegenseitigen Ei n- vernehmen beendigt, wird ein Mitarbeiter vorzeitig gekürzt. - Kanton Zürich: Angestellte mit wenigstens fünf Dienstjahren, deren Arbeitsverhältnis auf Veranlassung d es Staates und ohne ihr Verschulen aufgelöst wird, haben Anspruch auf eine Abfindung, sofern
2371.2 - Antwort des Regierungsrats
tätigen Firmen gefordert, die Situation und die mögliche zukünftige Entwicklung zu erläutern. Die Verantwortlichen internationaler Fir- men mit Sitz im Kanton Zug stehen unter erhöhtem Rapportierungsdruck gegenüber
2369.2 - Antwort des Regierungsrats
tätigen Firmen gefordert, die Situation und die mögliche zukünftige Entwicklung zu erläutern. Die Verantwortlichen internationaler Fir- men mit Sitz im Kanton Zug stehen unter erhöhtem Rapportierungsdruck gegenüber
2369.1 - Interpellation
Vorlage Nr. 2369.1 Laufnummer 14619 Interpellation der Alternativen Grünen Fraktion betreffend Auswirkungen der Annahme der "SVP-Masseneinwanderungsinitiative" für die Menschen und die Wirtschaft im K
1040.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
für den Kanton würden sich entsprechend reduzieren. Die Betriebskosten werden zur Zeit von den Verantwortlichen des Zuger Kantonsspitals erarbeitet. Diese werden wir dem Kantonsrat im Dezember 2002 in der
1052.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
lich um Vollzug von Bundes- recht. Die Eidgenössischen Räte haben das Entsendegesetz bereits verabschiedet 2 1052.3 - 11117 und der Bundesrat beabsichtigt, es auf den 1. Juni 2004 in Kraft zu setzen. Mit
1052.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1052.4 (Laufnummer 11121) EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BUNDESGESETZ ÜBER DIE MINIMALEN ARBEITS- UND LOHNBEDINGUNGEN FÜR IN DIE SCHWEIZ ENTSANDTE ARBEITNEHMERINNEN UND ARBEITNEHMER UND

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