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2612.1 - Interpellationstext
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Vorlage Nr. 2612.1 Laufnummer 15150 Interpellation der Justizprüfungskommission betreffend Vollzug von Art. 64a Krankenversicherungsgesetz (KVG, Nichtbezahlung von Prämien und Kostenbeteiligungen im K
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2614.2 - Antwort des Regierungsrats
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erkennt der Regierungsrat in dieser Initiat i- ve? Die Eidgenössische Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» (kurz Konzernverantwortlichkeitsinitiative) 1. Der offizielle Schlussbericht der Marikana – Untersuchungskommission sieht Lonmin als Mit- verantwortlich für den Tod von 34 Minenarbeitern. Was ist die Haltung des Regierungsrats, dass mit der BASF Andreas Lustenberger reichte am 26. April 2016 eine Interpellation «betreffend Lieferketten- verantwortung durch in Zug ansässige Rohstoffunternehmen und deren Tochtergesellschaften wie etwa die BASF Metals
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2634.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2634.2 Laufnummer 15280 Interpellation von Daniel Marti betreffend Besteuerung von Startup-Unternehmen (Vorlage Nr. 2634.1 - 15176) Antwort des Regierungsrats vom 27. September 2016 Sehr g
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2633.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2633.2 Laufnummer 15290 Interpellation von Daniel Stadlin und Richard Rüegg betreffend übermalten Wandbildern in der ehemaligen Kapelle des alten Kantonsspitals (Vorlage Nr. 2633.1 - 15173
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2635.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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lag Die Gesamtkosten sind auf Stufe Bauprojekt durch die Ingenieurbüros mit 44,0 Mio. Franken veranschlagt worden (inkl. MWST 8 %, Preisbasis: Schweizerischer Baupreisindex Oktober 2014) und setzen sich Frühling 2016 öffentlich aufge- legt. Die Änderungsvorschläge aus der Vernehmlassung und den Veranstaltungen konnten weitgehend berücksichtigt werden. Gemäss § 15 Abs. 2 des Gesetzes über Strassen und Wege
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2636.1 - Postulatstext
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r mitwirken. Auch soll als Novum das Instrument des verwaltungsrechtlichen Vertrages im Gesetz verankert werden. Ein solcher Vertrag ermöglicht es betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern, ihre An lie- gesetzlich verbindlich geregelt werden. Damit möchte die Regierung einerseits die Mitsprache und Verantwortung der Gemeinden in denkmalpfleger i- schen Belangen stärken und andererseits darauf hinwirken, dass
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2636.2c - Beilage 3 Merkblatt
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Direktion des Innern Amt für Denkmalpflege und Archäologie 02c_Merkblatt_Inventar-Und-Verzeichnis-Beilage-3-1.Doc Hofstrasse 15, 6300 Zug T 041 728 28 58, F 041 728 28 59 www.zg.ch/ada Merkblatt Inven
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2641.00 - Genehmigung des Bundes
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ö Schweizerische EidgenossenschaftConf^deration suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Bundespräsidentin Swiss Confederation CH-3003 Bern, GS-UVEK ^S^S]^^3 Baudirektion des Kantons Zug He
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2641.3a - Beilage Synopse
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einbezogen, die anderen Gemeinden haben ein Infor mationsrecht und können Stellung nehmen� Die Verantwortlichkeit gegenüber dem Bund liegt beim Regierungsrat� P 1.2.2 Zur Lösung grenzüberschreitender Frag einbezogen, die anderen Gemeinden haben ein Infor mationsrecht und können Stellung nehmen� Die Verantwortlichkeit gegenüber dem Bund liegt beim Regierungsrat� P 1.2.2 Zur Lösung grenzüberschreitender Frag
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2641.1a - Synopse
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einbezogen, die anderen Gemeinden haben ein Infor mationsrecht und können Stellung nehmen� Die Verantwortlichkeit gegenüber dem Bund liegt beim Regierungsrat� P 1.2.2 Zur Lösung grenzüberschreitender Frag einbezogen, die anderen Gemeinden haben ein Infor mationsrecht und können Stellung nehmen� Die Verantwortlichkeit gegenüber dem Bund liegt beim Regierungsrat� P 1.2.2 Zur Lösung grenzüberschreitender Frag einbezogen, die anderen Gemeinden haben ein Infor mationsrecht und können Stellung nehmen� Die Verantwortlichkeit gegenüber dem Bund liegt beim Regierungsrat� P 1.2.2 Zur Lösung grenzüberschreitender Frag