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2644.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2644.1 Laufnummer 15218 Kantonsratsbeschluss betreffend Integrationsklassen auf der Primarstufe für Kinder aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich Bericht und Antrag des Regierungsrats vom 12
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2642.2 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichts
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Verhältnisse komme das Obergericht zum Schluss, dass Wählba r- keitsvoraussetzungen im Gesetz zu verankern seien. Im Kanton Bern bestünden langjährige gute Erfahrungen mit Wählbarkeitsvoraussetzungen auch 11854) je separat formulierten Qualitätsanforderungen zustimmend Kenntnis, lehnte ihre gesetzliche Verankerung aber ab (vgl. KRP vom 24. November 2005, S. 1511 ff.). Als das Obergericht dem Kantonsrat 2009/2010 Dezember 2009, Vorlage Nr. 1886.1 - 13278, S. 32). In Übereinstimmung mit der bereits erfolgten Verankerung gesetzlicher Wählbarkeitsvoraussetzungen für die Zivil- und Strafgerichte und Bestrebungen in den
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2643.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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und die Akten der Ergänzungswahl liegen in der Staatskanzlei zur Einsicht auf. Die Staatskanzlei veranlasste die Publikation des Wahlergebnisses im Amtsblatt des Kantons Zug vom 10. Juni 2016 (§ 23 Abs. 2
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2652.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2652.1 Laufnummer 15239 Änderung des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Kantons und der Gemeinden (Finanzhaushaltgesetz, FHG) vom 31. August 2006 (BGS 611.1) Bericht und Antrag des Regie
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2650.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2650.2 Laufnummer 15335 Interpellation der SVP-Fraktion betreffend budgetierte Kostensteigerung beim Verein für Arbeitsmarktmassnahmen («VAM») trotz sinkender Arbeitslosigkeit im Kanton Zu
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2651.2 - Antwort des Regierungsrats
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sich somit längerfristig auch die Zufahrtsrouten über die Alpen- oder Bahnhofstrasse verändern. Verantwortlich für die Ausarbeitung eines Konzepts ist die Stadt Zug. Gemäss § 7 Bst. d GöV, könnte der Kantonsrat
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2649.2 - Antwort des Regierungsrats
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ebenfalls die Verantwortung zur Führung der Organisation. Darin enthalten ist auch die Zuständigkeit für das Budget. Bei einer Trennung von Präsidium und Geschäftsleitung fällt diese Verantwortlichkeit nicht einfach ebenfalls die Verantwortung zur Führung der Organisation. Darin enthalten ist auch die Zuständigkeit für das Budget. Bei einer Trennung von Präsidium und Geschäftsleitung fällt diese Verantwortlichkeit nicht einfach
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2659.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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sich jedoch verschiedene Funktionen und Stellen zu- sammenlegen. Es müssen weniger Mitberichte verarbeitet und nur noch fünf statt si e- ben Sekretariate aufrechterhalten werden. Ausserdem nehmen an di Prozessoptimierungen lassen sich gewisse Stel- len zusammenlegen. So müssen weniger Mitberichte verarbeitet und nur noch fünf statt sieben Sekretariate aufrechterhalten werden. Ausserdem nehmen an direk Referendumsabstimmung die Verfassungsände- rung indessen ab, fallen die gleichzeitig vom Kantonsrat verabschiedeten Änderungen von G e- setzen im formellen Sinne sowie von Kantonsratsbeschlüssen von Rechts wegen
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2659.5 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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des Geschäfts. Diesen hat die vorberatende Kommission am 20. Januar 2017 auf dem Zirkularweg verabschiedet (Beilage 2), war aber zum Zeitpunkt des Abschlusses der Kommissionsarbeit bereits überholt. Für «7er-Variante» bereit, der Delegationsnorm zuzustimmen. Die Kommission will der Regierung hier die Verantwortung zu- gestehen, die Bezeichnungen der Direktionen selbst festzulegen und insbesondere auch ein
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2665.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Vorlage Nr. 2665.3 Laufnummer 15516 Änderung des Gesetzes über die Sozialhilfe im Kanton Zug (Sozialhilfegesetz) Bericht und Antrag der Kommission für Gesundheit und Soziales vom 14. Juni 2017 Sehr ge