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2501.1a - Beilage Massnahmenplan Ammoniak
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Erstellen des periodischen Reche n- schaftsberichts (M1-M6) AfU: - Gesetzliche Grundlagen im EG USG veranlassen (M1, M2) - Auflagen im Baubewilligungsverfahren verfügen (M2, M3) - Anträge an BR, ZUDK und KOLAS relle Pflicht zur emissionsarmen Gülleausbringung schaffen bis 2021 Gesetzesanpassung im EG USG veranlassen AfU 9.4 Pflichtenheft der beteiligten Stellen Massnahmenplan Ammoniak Kanton Zug - 40 - M2 Abdeckung Abdeckung aller bestehenden Schweine- Güllebehälter > 200 m 3 bis 2021 Gesetzesanpassung im EG USG veranlassen AfU 9.4 Pflichtenheft der beteiligten Stellen Massnahmenplan Ammoniak Kanton Zug - 41 - M3 Amm
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2501.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2501.1 Laufnummer 14926 Kantonsratsbeschluss betreffend Rahmenkredit 2016 bis 2021 für die Umsetzung der ersten Phase des Massnahmenplans Ammoniak 2016 bis 2030 Bericht und Antrag des Regi
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2511.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts (gedruckter Bericht)
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Kantonsrat behandelte im Jahr 2014 im Bereich der Justizgesetzgebung folgen- des Geschäft: Er verabschiedete am 11. Dezember 2014 die Teilrevision des Gesetzes über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubi-
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2509.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Helvetischen Gesell- schaft (NHG) eine politische Bildungsoffensive voran. Das Ziel eines kürzlich verabschied e- ten 100-Punkte-Plans ist es, in Zusammenarbeit mit dem Bund, den Kantonen, Parteien und privaten mit ihrem Lebensraum zu steigern. Politische Bildung an Schulen, Berufsschulen und Gymnasien - Verankerung im Lehrplan: Die politische Bildung ist Teil des Lehrplans. Ihr Stellenwert hängt vom Engagement einbringen. Jugendliche und junge Erwachsene werden befähigt, am öffentlichen Leben teilzunehmen und Verantwortung zu übernehmen, d.h. für ihre Rechte einzustehen und ihre Pflichten zu erfüllen. Mit einer aktiven
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2511.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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Charaktere aufeinander tref- Seite 8/9 2511.2 - 14955 fen. Auch die politischen Parteien treffe eine Verantwortung bei der Vorbereitung der Wahl bzw. Wiederwahl von Richterinnen und Richtern in dem Sinne, dass
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2520.02 - Bericht und Antrag des Regierungsrats (2453.2 - 14902)
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Interessenvertretung») – belassen (§ 12 Abs. 1 DMSG). Der Regierungsrat hält an der vom Parlament verabschiedeten Fassung fest, wonach der kanton a- len Denkmalkommission auch in Zukunft eine wichtige Rolle nachvollziehbar sind. Dieses A n- liegen soll mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen – der Verankerung der regelmässi- gen Aktualisierung des Inventars und der Möglichkeit zur vertraglichen Untersc sollen die Gebote der Vollständigk eit und der periodischen Aktualisierung des Inventars gesetzlich verankert werden. Erhalt für spätere Generationen Ziel einer Unterschutzstellung ist die dauernde Erhaltung
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2523.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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SP-Fraktion hat am 9. Juni 2015 folgende Motion betreffend Entflechtung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung und deren Finanzierung zwischen dem Kanton Zug und den Einwohnergemeinden eingereicht: «Der R eine Vorlage zu unterbreiten, mit welcher eine Entflechtung von Aufg a- ben, Kompetenzen und Verantwortung sowie deren Finanzierung zwischen dem Kanton Zug und den Einwohnergemeinden umgesetzt wird.» Diese Das Anliegen der Motion der SP-Fraktion betreffend Entflechtung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung und deren Finanzierung zwischen dem Kanton Zug und den Einwohnerge- meinden vom 9. Juni 2015 (Vorlage
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2521.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2521.2 Laufnummer 14985 Motion von Thomas Meierhans betreffend Anpassung kantonaler Richtplan durch Verschiebung von Siedlungserweite- rungen in das Gebiet Wald (Vorlage Nr. 2521.1 – 14953
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2523.1 - Motionstext
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Laufnummer 14962 Motion der SP-Fraktion betreffend Entflechtung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung und deren Finanzierung zwischen dem Kanton Zug und den Einwohnergemeinden vom 9. Juni 2015 Die Kantonsrat eine Vorlage zu unterbreiten, mit welcher eine Entflechtung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung sowie deren Finanzierung zwischen dem Kanton Zug und Einwohnergemeinden umgesetzt wird. Die S Belastung bei Entscheiden der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ein: Aufgaben, Kom- petenzen und Verantwortung sowie deren Finanzierung sollten alle bei der gleichen Stelle sein, was bis jetzt nicht der Fall
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2530.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2530.2 Laufnummer 15072 Interpellation von Michèle Kottelat betreffend: Wie kann der Respekt im Kanton Zug gefördert werden? (Vorlage Nr. 2530.1 - 14976 ) Antwort des Regierungsrats vom 12