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1609.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
IV aus Steuerung und Mitfinanzierung der Son- derschulung geht diese vollumfänglich in den Verantwortungsbereich der Kantone über. Mit seinem Beschluss vom 3. Mai 2005 hat der Regierungsrat deshalb die hat gemäss Regierungsratsbeschluss vom 13. Mai 2008 unter anderem zum Ziel, dass der Kanton die Verantwortung für die Sonderschulung und damit die Steuerung des Angebotes übernimmt. Aus dieser Logik heraus
1610.1 - Interpellationstext
vorgesehen, am 7.2. und 11.2.2008 eine Infor- mationsveranstaltung von der Zuger Polizei für Vereine, Veranstalter und die OK- Angehörigen abzuhalten. Aufgrund der engen zeitlichen, kurzfristigen und unklaren Ist der Regierungsrat im Sinne einer Übergangsfrist für die betroffenen Ge- meinden, Vereine und Veranstalter bereit auf eine Verrechnung der effektiv be- anspruchten Leistung für das Jahr 2008 vollumfänglich
1630.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
um 20 % gegenüber dem heuti- gen Wert von 106'530 Personen (Stand 2006). Die vom Kantonsrat verabschiedeten Richtplan- vorgaben gehen ebenfalls davon aus, dass im Kanton Zug die Beschäftigten bis 2020
1629.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
zes (Vorlage Nr. 1310.2 - 12196) das gesetzlich verankerte Vorschlagsrecht bei der Wahl der Mitglieder der Denkmalkommission als zu einseitig verankert bezeichnet und versprochen, das Vorschlagsrecht des
1658.2 - Antrag des Regierungsrates
November 2007 Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direkto- ren verabschiedet folgenden Konkordatstext: 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Zweck Die Kantone treffen
1658.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. Dezember 2008
November 2007 Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direkto- ren verabschiedet folgenden Konkordatstext: 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Zweck Die Kantone treffen
1658.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
November 2007 Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direkto- ren verabschiedet folgenden Konkordatstext: 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Zweck Die Kantone treffen
1658.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
anlässlich von Sportveran- staltungen ergänzt. Diese Ergänzung trat anfangs 2007 in Kraft. Drei der verabschiedeten Massnahmen sind bis Ende 2009 befristet, weil ihre Verfassungskonformität nicht gegeben ist und auf. Die Polizei könne nicht von sich aus in den Stadien aktiv werden. Der Stadionbetreiber ist verantwortlich für die Sicherheit im Stadion, hier gelten die Regeln des 1658.3 - 12760 Seite 3/3 Hausrechts
2569.12 - Ablauf der Referendumsfrist: 13. September 2016
14. April 2012) wird aufgehoben. 2. Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge des Kantons an die Veranstalter von Grossanlässen für die Kosten von Extrabussen und Extrazügen vom 29. November 2012 4) (Stand
2571.1 - Interpellationstext
Vorlage Nr. 2571.1 Laufnummer 15050 Interpellation von Hubert Schuler betreffend Ausschreibung der Mandatsführung für Kinder und Jugendliche vom 15. November 2015 Kantonsrat Hubert Schuler, Hünenberg,

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