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1609.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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IV aus Steuerung und Mitfinanzierung der Son- derschulung geht diese vollumfänglich in den Verantwortungsbereich der Kantone über. Mit seinem Beschluss vom 3. Mai 2005 hat der Regierungsrat deshalb die hat gemäss Regierungsratsbeschluss vom 13. Mai 2008 unter anderem zum Ziel, dass der Kanton die Verantwortung für die Sonderschulung und damit die Steuerung des Angebotes übernimmt. Aus dieser Logik heraus
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1610.1 - Interpellationstext
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vorgesehen, am 7.2. und 11.2.2008 eine Infor- mationsveranstaltung von der Zuger Polizei für Vereine, Veranstalter und die OK- Angehörigen abzuhalten. Aufgrund der engen zeitlichen, kurzfristigen und unklaren Ist der Regierungsrat im Sinne einer Übergangsfrist für die betroffenen Ge- meinden, Vereine und Veranstalter bereit auf eine Verrechnung der effektiv be- anspruchten Leistung für das Jahr 2008 vollumfänglich
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1630.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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um 20 % gegenüber dem heuti- gen Wert von 106'530 Personen (Stand 2006). Die vom Kantonsrat verabschiedeten Richtplan- vorgaben gehen ebenfalls davon aus, dass im Kanton Zug die Beschäftigten bis 2020
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1629.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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zes (Vorlage Nr. 1310.2 - 12196) das gesetzlich verankerte Vorschlagsrecht bei der Wahl der Mitglieder der Denkmalkommission als zu einseitig verankert bezeichnet und versprochen, das Vorschlagsrecht des
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1658.2 - Antrag des Regierungsrates
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November 2007 Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direkto- ren verabschiedet folgenden Konkordatstext: 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Zweck Die Kantone treffen
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1658.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. Dezember 2008
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November 2007 Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direkto- ren verabschiedet folgenden Konkordatstext: 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Zweck Die Kantone treffen
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1658.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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November 2007 Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direkto- ren verabschiedet folgenden Konkordatstext: 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Zweck Die Kantone treffen
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1658.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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anlässlich von Sportveran- staltungen ergänzt. Diese Ergänzung trat anfangs 2007 in Kraft. Drei der verabschiedeten Massnahmen sind bis Ende 2009 befristet, weil ihre Verfassungskonformität nicht gegeben ist und auf. Die Polizei könne nicht von sich aus in den Stadien aktiv werden. Der Stadionbetreiber ist verantwortlich für die Sicherheit im Stadion, hier gelten die Regeln des 1658.3 - 12760 Seite 3/3 Hausrechts
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2569.12 - Ablauf der Referendumsfrist: 13. September 2016
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14. April 2012) wird aufgehoben. 2. Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge des Kantons an die Veranstalter von Grossanlässen für die Kosten von Extrabussen und Extrazügen vom 29. November 2012 4) (Stand
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2571.1 - Interpellationstext
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Vorlage Nr. 2571.1 Laufnummer 15050 Interpellation von Hubert Schuler betreffend Ausschreibung der Mandatsführung für Kinder und Jugendliche vom 15. November 2015 Kantonsrat Hubert Schuler, Hünenberg,