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2739.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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solcher kleiner Ämter zu einem Friedensrichterkreis mit zwei FriedensrichterInnen unter gemeinsamer Verantwortung zu prü- fen. Er stellte in Aussicht, diese Frage an einer Sitzung der Zugerischen Friedensrichterämter
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2741.2 - Antwort des Regierungsrats
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Denkplattform für Gesellschaftsfragen First Friday organisierte am 3. Februar 2017 in Zug eine Veranstaltung «Versorgt, verwahrt, verdingt. Ein trauriges Kapitel Geschichte und seine politische Aufarbeitung» Dazu sollte eine historische, rechts- und sozialwissen- schaftliche Aufarbeitung der Thematik veranlasst werden. Dies sollte auch mit dem zusätzl i- chen Ziel geschehen, für das heutige und zukünftige Orten des Geschehens im Kanton Zug, etc.)? Zeichen der Erinnerung in Form von Gedenktafeln oder Veranstaltungen sind im Kanton Zug aktuell nicht geplant. Nach wie vor bestehen die im Jahr 2014 ins Leben gerufene
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2743.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Organisation und Einbettung 2 2.2 Der Schulpsychologische Dienst (SPD) im Kanton Zug 3 3. Rechtliche Verankerung 3 3.1 Nationale Ebene 3 3.2 Kantonale Ebene 3 4. Arbeitsweise 4 5. Ressourcen 6 6. Haltung der um vermehrt mögliche Sy- nergien in der Beratung und Administration zu nutzen. 3. Rechtliche Verankerung 3.1 Nationale Ebene In Art. 62 Abs. 3 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
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2742.2 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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illegal in der Schweiz aufhalten oder deren Asylgesuch abgelehnt wird. Mit der heute vom Bundesrat verabschiedeten VOSTRA-Verordnung wird das Bundesamt für Statistik (BFS) auch die Fälle herausfiltern können
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2741.1 - Interpellationstext
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Vorlage Nr. 2741.1 Laufnummer 15433 Interpellation von Barbara Gysel, Karen Umbach und Hans Baumgartner betreffend Wiedergutmachung für die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierunge
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2744.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 2744.2 Laufnummer 15446 Geschäftsbericht 2016 Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission vom 7. Juni 2017 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Die
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2747.1 - Bericht der Datenschutzbeauftragten
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zes (Verstärkung der Gewaltprävention) – Teilrevision der Kantonsverfassung sowie des Verantwortlichkeitsgesetzes (Einführung eines Amtsenthebungsverfahrens) Die Anträge der Datenschutzbeauftragten wur- halbtägigen Veranstaltung nahmen auch der Landschreiber sowie die beim Staatsarchiv angesiedelten Gemeindearchivare teil. Gemäss Rückmeldung des Leiters des Staatsarchivs zeigte die Veranstaltung nachhaltige Veterinär- wesen (BLV) ausgewertet. Sobald der Bundes- rat die Änderung der Tierseuchenverordnung verabschiedet hat, sind die kantonalen Rechts- grundlagen zu analysieren und entsprechend anzupassen. Fall 3
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2744.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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erteilte der Sicherheitsdirektor eine nachträgliche Ein- zelfallgenehmigung für die Aktienkäufe. Die Verantwortung für den Erlass und die Einhaltung eines Reglements für Anlagebereiche wird ab 1. Januar 2018 auf
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2746.1a - Beilage (fällige Vorstösse)
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zwei Ergänzungen des Planungs- und Baugesetzes 29.01.2017 Der Regierungsrat beantragte mit der Verabschiedung der Teilrevision PBG (2. Teil) vom 11.04.2017 die Abschreibung der Motion infolge Erledigung betreffend Änderung des Planungs- und Baugesetzes 29.01.2017 Der Regierungsrat beantragte mit der Verabschiedung der Teilrevision PBG (2. Teil) vom 11.04.2017 den Verzicht auf die Umsetzung der erheblicherklärten Änderung § 19 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) 29.01.2017 Der Regierungsrat beantragte mit der Verabschiedung der Teilrevision PBG (2. Teil) vom 11.04.2017 die Abschreibung der Motion infolge Erledigung
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2569.1b - Beilage Auswertung Vernehmlassung
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Verfügung steht. Kenntnisnahme. Bei grösseren Anlässen findet immer eine Absprache des Veranstalters mit den Verantwortlichen des öffent- lichen Verkehrs statt. 458. ZVB BGS 751.33 Massn. 4.21 Verzicht auf an die Veranstalter von Grossanlässen für die Kosten von Extrabussen und Extrazügen gar nicht. Bisher konnte erst der EVZ von diesem KRB profitieren. Der EVZ hat jedoch der für Veranstaltungen zu-ständigen diese Geset- zesbestimmung aufzuheben. Vielmehr soll dem Regierungsrat als für das Personal verantwortlichem Führungsorgan die Flexibilität zustehen, bei guter «Geschäftslage» dem Personal REKA-Checks