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6382 Inhalte gefunden
2311.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ein verträgli- ches Miteinander können nur Wirkung entfalten, wenn sie kommuniziert werden und verankert sind. Die 2012 gegründete IG MTB hat «Trail rules» aufgestellt, um ihre Mitglieder zu sensibil i-
2349.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Vorlage Nr. 2349.3 Laufnummer 14678 Revision des Gesetzes über den Feuerschutz: Aufhebung der Feuerwehrpflicht und der Ersatzabgabe Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission vom 28. März 2014 Se
2373.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
t. - Kanton Luzern: Angestellte mit wenigstens zehn Dienstjahren, deren Arbeitsverhältnis auf Veranlassung der zuständigen Behörde und aus Gründen, für die sie nicht einzustehen haben, been det wird, haben Abgangsentschädigung um den Mehrbetrag gekürzt. - Kanton Schwyz: Wird ein Arbeitsverhältnis auf Veranlassung der Anstellungsbehörde im gegenseitigen Ei n- vernehmen beendigt, wird ein Mitarbeiter vorzeitig gekürzt. - Kanton Zürich: Angestellte mit wenigstens fünf Dienstjahren, deren Arbeitsverhältnis auf Veranlassung d es Staates und ohne ihr Verschulen aufgelöst wird, haben Anspruch auf eine Abfindung, sofern
2366.2 - Antwort des Regierungsrates
Vorlage Nr. 2366.2 Laufnummer 14677 Interpellation von Mario Reinschmidt und Monika Weber betreffend sichere Strassen um Steinhausen (Vorlage Nr. 2366.1 - 14604) Antwort des Regierungsrats vom 6. Mai
2364.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2364.2 Laufnummer 14818 Postulat von Manfred Wenger betreffend Domain-Namen: www.name.zug und www.name.zg (Vorlage Nr. 2364.1 - 14602) Bericht und Antrag des Regierungsrats vom 18. Novembe
1000.11 - Gesetz, Ablauf der Referendumsfrist: 8. April 2003
Gesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG) vom 30. Januar 2003 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst:
1000.07 - Gesetz, Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Gesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG) vom ........... Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: 1.
1000.06 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1000.6 (Laufnummer 10941) GESETZ ÜBER DIE FÖRDERUNG VON PREISGÜNSTIGEM WOHNRAUM (WOHNRAUMFÖRDERUNGSGESETZ; WFG) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND RAHMENKREDIT FÜR DIE FÖRDERUNG VO
1013.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
kantonale Richtplan Aussagen über Hochhäuser enthalten wird. Dort soll unter anderem der Grundsatz verankert werden, dass Hochhäuser ab einer Höhe von 25 Metern einen Bebauungsplan erfordern. Es ist deshalb langwierigen Verfahren und grossen zeitlichen Verzögerungen führen, bis der neue Richtplan endlich verabschiedet sei. Letzteres müsse unbedingt vermieden werden. Schliesslich dränge sich eine Änderung der bisherigen Kantonsrat beschlossen werden. Es sei deshalb folgerichtig, dass der Kantonsrat die politische Verantwortung wahrnehme und inskünftig auch den kantonalen Richtplan beschliesse und nicht nur genehmige, wie
1008.1 - Motionstext
zwischen Kanton und Gemeinden. Wir meinen deshalb, dass sich ein Steuerrabatt verantworten lässt, ohne dass der Kanton verarmen muss. Vielmehr glauben wir, dass zu viele Einnahmen Begehr- lichkeiten wecken massiv für die Senkung der Tarife eingesetzt. Wir wollen dies auch weiterhin tun, soweit dies verantwortbar ist. Deshalb werden wir auch zukünftig Steuerrabatte vorschlagen, wenn wieder erhebliche Überschüsse

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