-
2712.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
-
Staatsanwälte und Leitenden Staatsanwältinnen, we l- che für den überwiegenden Teil der Fallführung verantwortlich sind. Hingegen sei es vertretbar, AssistenzstaatsanwältInnen und UntersuchungsbeamtInnen, welche
-
2713.2 - Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrats
-
Abs. 4 GO KR). Eine solch umfassende Oberaufsicht ist notwendig. Sie stärkt die demokratische Verantwortlichkeit der Beaufsichtigten und trägt zur Behebung von allfälligen Mängeln und Miss- ständen bei (Jorio
-
2716.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
-
1 BV), d.h. es braucht keine Verfassungsänderung. Nachdem der Kantonsrat 2005 eine gesetzliche Verankerung von Wählbarkeitsvoraussetzu n- gen für alle Gerichte noch abgelehnt hat, gelten seit dem 1. Januar auch alle anderen) einen Interpr e- tationsspielraum birgt. Diesen auszufüllen soll aber in der Verantwortung der Parteien liegen, welche bis anhin – wie die Erfahrungen zeigen – diese Aufgabe gekonnt wahrnehmen
-
2716.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichts
-
getragen wird. Wie in der Kantonsrats- debatte zu Recht vorgebracht wurde, bezieht sich eine verantwortungsvolle Kandidatur und Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten zudem immer auch auf eine gereifte erheblich erklärten Mo- tion der CVP-Fraktion vom 28. Juni 2016 einen Gesetzesvorschlag für die Verankerung von Wählbarkeitsvoraussetzungen für die Richterinnen und Richter am Verwaltungsge- richt. Im W
-
2715.1 - Motions- und Postulatstext
-
Das Vertrauen der Bevölkerung in Par- lament, Regierung und Verwaltung erleidet durch solch verantwortungsloses Verhalten grös s- ten Schaden. Bundesrat und Parlament sind offensichtlich so weit, unsere
-
2714.1 - Antwort des Regierungsrats
-
Vorlage Nr. 2714.1 Laufnummer 15365 Kleine Anfrage von Zari Dzaferi und Andreas Lustenberger betreffend Analyse Ablehnung Sparpaket Antwort des Regierungsrats vom 31. Januar 2017 Sehr geehrter Herr Pr
-
2718.2 - Antwort des Regierungsrats
-
oder international tätig sind, die in Art. 27 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 (SR 101) verankerte Wirtschaftsfreiheit (früher: Han- dels- und Gewerbefreiheit), die auch in § 13 der Zuger Kanto
-
2722.2 - Antwort des Regierungsrats
-
pauschale des Veranstaltungsortes enthalten. 6. Wie hoch ist das direkte zeitliche und finanzielle Engagement von Mitarbeitern der kan- tonalen Verwaltung bei diesen Pro Senectute Veranstaltungen als Vortragende Kurspauschale pro Veranstaltung. Das Persona l- amt sorgt für die Teilnahmeadministration, den Veranstaltungsort und stellt eine Referentin oder einen Referenten der Zuger Pensionskasse. Dank optimaler Or Lebensphase selbstbestimmt und eigenverantwortlich bewältig t werden kann. Fortschrittliche und verantwortungsvolle Arbeitgebende unterstützen ihre meist langjähri- gen und verdienten Mitarbeitenden bei diesem
-
2722.1 - Interpellationstext
-
-veranstaltungen/angebotssuche/detailansicht- kurs/course/pensionierung-66/33517.html Diese Veranstaltungen sind auch alle öffentlich ausgeschrieben. Die individuellen Kosten dafür betragen gemäss Aus finanzielle Engagement von Mitarbeitern der kan- tonalen Verwaltung bei diesen Pro Senectute Veranstaltungen als Vortragende, Referen- ten, Moderatoren usw.? 7. Wie viele angehende kantonale Pensionäre
-
2719.1 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbau und Gewässer
-
Vorlage Nr. 2719.1 Laufnummer 15632 Petition «Für einen Kreisel bei der Kreuzung Schmittli» von Bürgerinnen und Bürgern aus Allen- winden und Neuägeri Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbau und