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2720.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Verkehr. Die Kostenübernahme ist zwar wünschbar, liegt aber grundsätzlich in der Verantwortung des jeweiligen Veranstalters und stellt keine Staatsaufgabe dar. Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen des Kantons an die Veranstalter von Grossanlässen für die Kosten von Extrabussen und Extrazügen vom 29. November 2012 (BGS 751.33) Ausgangslage Nach geltendem Recht können Veranstalter von Grossanlässen der Bürgerinnen und Bürger wird gefördert. Gleichzeitig ist aber darauf zu achten, dass die verantwortungsvollen Bürgerinnen und Bürger durch drohende Kosten nicht gehemmt werden, die Polizei zu rufen. Dies
2720.25a - Synopse
bei Grossanlässen: Aufhebung des Kantonsratsbeschlusses betreffend Beiträge des Kantons an die Veranstalter von Grossanlässen für die Kosten von Extrabussen und Extrazügen Geltendes Recht [M09] Antrag des Vorlage Nr. 2720.24 (Laufnummer 15442) Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge des Kantons an die Veranstalter von Gross- anlässen für die Kosten von Extrabussen und Extrazügen Der Kantonsrat des Kantons Zug ssung[BGS 111.1], beschliesst: I. Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge des Kantons an die Veranstalter von Grossanlässen für die Kosten von Extrabussen und Extrazügen vom 29. November 20121) (Stand
2720.24a - Synopse
bei Grossanlässen: Aufhebung des Kantonsratsbeschlusses betreffend Beiträge des Kantons an die Veranstalter von Grossanlässen für die Kosten von Extrabussen und Extrazügen Geltendes Recht [M09] Antrag des Vorlage Nr. 2720.24 (Laufnummer 15442) Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge des Kantons an die Veranstalter von Gross- anlässen für die Kosten von Extrabussen und Extrazügen Der Kantonsrat des Kantons Zug ssung[BGS 111.1], beschliesst: I. Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge des Kantons an die Veranstalter von Grossanlässen für die Kosten von Extrabussen und Extrazügen vom 29. November 20121) (Stand
2720.24 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
(EP-Massnahme 4.21): Aufhebung des Kantonsratsbeschlusses betreffend Beiträge des Kantons an die Veranstalter von Grossanlässen für die Kosten von Extrabussen und Extrazügen vom 29. November 2012 (BGS 751 (EP-Massnahme 4.21): Aufhebung des Kantonsratsbeschlusses betreffend Beiträge des Kantons an die Veranstalter von Grossanlässen für die Kosten von Extrabussen und Extrazügen vom 29. November 2012 (BGS 751 2720.15 - 15390 (Aufhebung des Kantonsratsbeschlusses betreffend Beiträge des Kantons an die Veranstalter von Grossanlässen für die Kosten von Extrabussen und Extrazügen (BGS 751.33)) sei einzutreten
2720.25 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
(EP-Massnahme 4.21): Aufhebung des Kantonsratsbeschlusses betreffend Beiträge des Kantons an die Veranstalter von Grossanlässen für die Kosten von Extrabussen und Extrazügen (BGS 751.33) Es geht hier um rund 2720.15 - 15390 (Aufhebung des Kantonsratsbeschlusses betreffend Beiträge des Kantons an die Veranstalter von Grossanlässen für die Kosten von Extrabus- sen und Extrazügen (BGS 751.33)) einzutreten und 1 Kantonalbankgesetz (BGS 651.1) Die Stawiko hat sich beim Finanzdirektor erkundigt, wie die Verantwortlichen der Zuger Kant o- nalbank zu dieser Massnahme stehen. Wir wurden informiert, dass sie bereit
2720.1a - Beilage Zusammenfassung
Oktober 1986 400'000 1/2 Beilage Gesetz Massnahme CHF KRB betreffend Beiträge des Kantons an die Veranstalter von Grossanlässen für die Kosten von Extrabussen und Extrazügen (BGS 751.33) Verzicht auf Kan bei Grossanlässen: Aufhebung des Kantonsratsbeschlusses betreffend Beiträge des Kantons an die Veranstalter von Grossanlässen für die Kosten von Extrabussen und Extrazügen vom 29. November 2012 30'000 EG
2749.1 - Bericht des Verwaltungsgerichts und der Schätzungskommission
richts ist stets sein umfassendes verwaltungsrechtliches Wissen und sein staats- politisches Verantwortungsbewusstsein zum Ausdruck gekommen. Im Verhältnis zu Kolleginnen und Kollegen und zum Personal wurden Oberaufsicht sowie Vernehmlassungen zur Motion betref- fend eine rechtsverbindliche Vorprüfung der Veranlagung von grundstückgewinn- steuerpflichtigen Geschäften und zur Motion betreffend eine Gesetzesänderung
2749.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
Vorlage Nr. 2749.2 Laufnummer 15459 Rechenschaftsbericht des Verwaltungsgerichts über die Jahre 2015 und 2016 Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission vom 29. Mai 2017 Sehr geehrter
2751.1 - Interpellationstext
Vorlage Nr. 2751.1 Laufnummer 15451 Interpellation von Philip C. Brunner und Daniel Stadlin betreffend den Kantons- und Gemeindefinanzen im Zusammenhang mit dem „Sparpaket 2018“ und dem Prozess „Finan
2751.2 - Antwort des Regierungsrats
Bericht und Antra g betreffend Änderungen von Gesetzen zur Umsetzung des Prozesses «Finanzen 2019» verabschiedet und bis 31. Januar 2018 in die Vernehmlassung geschickt. Dabei ist auch eine moderate Steuere

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