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2752.1 - Interpellationstext
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Vorlage Nr. 2752.1 Laufnummer 15454 Interpellation von Thomas Werner, Ralph Ryser und René Kryenbühl betreffend Umwandlung der Bushaltestelle Gasthaus Rössli, Zugerstrasse 142, 6314 Neuägeri in eine F
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2753.2 - Antwort des Regierungsrats
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selbst gewählt, sondern wird durch den Bund vorgeschrieben und ist Ausfluss der bundesgesetzlich verankerten Verpflichtung der Kantone, Wegweisungsverfü- gungen des Bundes zu vollziehen (Artikel 46 Asylgesetz
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2757.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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1.5 Bezug zu den MuKEn 2014 Die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) erarbeitet und verabschiedet in regelmäs- sigen Abständen energierechtliche Musterbestimmungen im Energiebereich. Bei diesen
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2756.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2756.2 Laufnummer 15617 Motion von Alois Gössi und Hubert Schuler betreffend Abschaffung eines alten Zopfs: des Heimatscheins (Vorlage Nr. 2756.1 - 15463) Bericht und Antrag des Regierungs
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2760.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2760.2 Laufnummer 15564 Motion der SVP-Fraktion betreffend Aufhebung des Kantonsratsbeschlusses über die Unterstützung von Instituti- onen zur Betreuung ausländischer Arbeitskräfte (BGS 83
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2761.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2761.2 Laufnummer 15569 Postulat von Hans Baumgartner, Jean-Luc Mösch und Silvan Renggli betreffend Beibehaltung der direkten Buslinie Nr. 7 von Cham nach Zug (Vorlage Nr. 2761.1 – 15473)
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2750.1 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2750.1 Laufnummer 15470 Kleine Anfrage von Manuel Brandenberg betreffend den Verwaltungsrat der Träger-AG für die Psychiatrische Klinik Zugersee Antwort des Regierungsrats vom 13. Juni 201
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2760.1 - Motionstext
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twortliches, liberales Staatswesen und fördert nach dem b e- währten, in der Bundesverfassung verankerten Subsidiaritätsprinzip die Kräfte des Einzelnen statt die vorschnelle Zuständigkeit des Staates eine der Grundlagen unseres Staatswesens (vgl. Art. 6 der Bundesverfassung, wonach jede Person Verantwortung für sich selber wahrnimmt und nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Ge
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2762.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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begrifflich an das am 1. Januar 2013 in Kraft ge- tretene Erwachsenenschutzrecht anzupassen, indem der veraltete Begriff der «Vormundschaft» ersetzt wird. Da es sich dabei um eine Änderung der Kantonsverfassung hat, wer «wegen Geisteskrank- heit oder Geistesschwäche entmündigt» ist. Diese Terminologie ist veraltet und entspricht dem geltenden Recht nicht mehr. Der Grund dafür liegt darin, dass am 1. Januar 2013 Stimmberechtigte darf nur eigene Stimm- und Wahlzettel in die Urne legen». 2762.1 - 15482 Seite 25/38 Verarbeitung der Stimm- und Wahlzettel durch das Stimmbüro (§ 15 Abs. 3 und 4 WAG) Gestützt auf die Vernehmlassung
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2762.5 - Antrag des Regierungsrats (WAG)
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Stimmberechtigte darf nur seine eigeneneigene Stimm- und Wahl- zettel in die Urne legen. § 15 Verarbeitung durch das Stimmbüro 1 Die eingegangenen Rücksendekuverts sind vor Urnenschluss ungeöffnet dem