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1681.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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durch die jeweiligen Direktionen erfasst. Die Verantwortung für den Soll-/Ist-Vergleich bzw. die Budgetüberwachung ist Sache des Budget- verantwortlichen bzw. der Amtsleiterin oder des Amtsleiters. Nach Kontrolle sind Qualitätsmanagement- Systeme, mittels denen u.a. Geschäftsprozesse definiert und Verantwortlichkeiten oder Stan- dards in der Aufgabenerfüllung festgelegt werden. Diese Grundsätze sorgen dafür me wirksam einsetzen Die besten und umfassendsten Kontrollsysteme versagen jedoch, wenn die Verantwortlichen deren Umsetzung vernachlässigen. Die Herausforderung besteht vielmehr in der konsequenten p
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1681.4 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Regierungsrat und der Verwaltung attestiert, dass sie die Verantwortung auch wahrnehmen. Verschiedentlich wurde für die Eigenverantwortung der verantwortlichen Führungspersonen plädiert. Ein Kommissionsmitglied - 12750) und die Motion der erwei- terten Justizprüfungskommission vom 29. Mai 2009 betreffend Verankerung Informationspflicht Generalsekretär, Generalsekretärin (Vorlage Nr. 1923.1 - 13371) als erledigt
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1681.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Nutzung von Verwaltungssystemen rechtlich verankert wer- den soll. Er sieht vor, dass die Pflicht einer systematischen Aktenführung auf Verordnungsstufe rechtlich verankert wird. Die neue Verordnung über die Organisationsgesetz 2 1.5. Verordnung betreffend Steuerung der Verwaltungstätigkeit 3 1.6. Rechtliche Verankerung zur Nutzung eines elektronischen Geschäftsverwaltungsprogramms 3 2. Ausgangslage 3 2.1. Motion Leistungsaufträgen 5 3.3. Verordnung betreffend Steuerung der Verwaltungstätigkeit 5 3.4. Rechtliche Verankerung der zwingenden Nutzung eines elektronischen Geschäftsverwaltungsprogramms 6 Seite 2/8 2112.1/1681
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1681.4a - Beilage
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Beilage Finanzdirektion FD FDS 4.1 / 6 / 54348 Abklärungen Änderungsanträge gemäss Mail Kantonsrätin Karin Andenmatten vom 12. November 2012: 1. Zweiter Änderungsantrag Organisationsgesetz (BGS 153.1)
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1705.1 - Antwort des Regierungsrates
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den eingereichten Verteilungsplan zu überarbeiten und die Ergänzung des Exper- tenberichts zu veranlassen sowie die Erlöse aus den Liegenschaftsverkäufen und die Kontokor- rentschuld der Firma auf ein Rückzahlung der gesamten Darlehensschuld der Firma auf ein stiftungseigenes Bank- oder Postkonto zu veranlassen und ihr den Vollzug der vollständigen Überweisung mittels Bestäti- gung der Kontrollstelle innert auf die freien Mittel der Vorsorgeeinrichtung. Es liegt im pflichtgemässen Ermessen und in der Verantwortung des Stiftungsrates als oberstem Organ der Stiftung, über die Auszahlung von Betreffnissen aus
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1715.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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September 2006 verabschiedeten Entwurf stimmte die Konkordatskommission des Kantonsrat an ihrer Sitzung vom 5. Oktober 2006 in der Schlussabstimmung zu. In diesem Sinne verabschiedete der Regierungsrat Berufsleuten. Port- folios sind konkrete und wirksame Instrumente zur Unterstützung des selbst verantworteten le- benslangen Lernens. Prominentestes Beispiel ist bislang das Europäische Sprachenportfolio Kantonen bisher unterschiedlich geregelte Schul- und Bildungswesen ein nicht länger zumutbares und verantwortbares Erschwernis, wel- ches es insbesondere auch im Interesse unserer Kinder auszuräumen, jedenfalls
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1716.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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einzelne Ämter ablehnend zu den Neuerungen. Bemängelt wurde, dass das Kaskadenmodell inzwischen veraltet sei und dem rasanten Kommunikationswachstum und der steigenden Nachfrage nach Kapazitäten nicht dem sozialen Leben von Oberwil dienen. Der Stadtrat von Zug hat die Revision der Ortsplanung verabschiedet und bei der Baudirektion zur Vorprüfung eingereicht, welche Ende Oktober 2007 abgeschlossen wurde
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1715.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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in Abs. 4 festgehaltene qualifizierte Quorum einer 2/3-Mehrheit der EDK- Plenarversammlung zur Verabschiedung der Bildungsstandards verdeutlicht, dass diese in den Kantonen möglichst breit abgestützt sein
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1715.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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reich gemeinsam und einheitlich zu regeln. Durch das von den kantonalen Erziehungsdirektoren verabschiedete HarmoS- Konkordat wird dies für die obligatorische Schule erfüllt. Namentlich geht es um die (Kt/Gden) Bemerkungen Situation Kanton Luzern Bildungsstandards Entwicklung: ja Anwendung: ja Verabschiedung der ersten Bildungsstandards für die für die Fachbereiche Schulsprache, Landessprachen/Fremdsprachen
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1715.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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zu eigen- ständigen Persönlichkeiten, beim Erwerb sozialer Kompetenzen sowie auf dem Weg zu verantwortungsvollem Handeln gegenüber Mitmenschen und Umwelt unterstützt. Art. 4 Sprachenunterricht 1 Die erste die Umsetzung im Unterricht umschreiben. 3 Die nationalen Bildungsstandards werden unter der Verantwortung der EDK wissenschaftlich entwickelt und validiert. Sie unterliegen einer Ver- nehmlassung gemäss