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1715.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. Juni 2009
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zu eigen- ständigen Persönlichkeiten, beim Erwerb sozialer Kompetenzen sowie auf dem Weg zu verantwortungsvollem Handeln gegenüber Mitmenschen und Umwelt unterstützt. Art. 4 Sprachenunterricht 1 Die erste die Umsetzung im Unterricht umschreiben. 3 Die nationalen Bildungsstandards werden unter der Verantwortung der EDK wissenschaftlich entwickelt und validiert. Sie unterliegen einer Ver- nehmlassung gemäss
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1715.2 - Antrag des Regierungsrates
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zu eigen- ständigen Persönlichkeiten, beim Erwerb sozialer Kompetenzen sowie auf dem Weg zu verantwortungsvollem Handeln gegenüber Mitmenschen und Umwelt unterstützt. Art. 4 Sprachenunterricht 1 Die erste die Umsetzung im Unterricht umschreiben. 3 Die nationalen Bildungsstandards werden unter der Verantwortung der EDK wissenschaftlich entwickelt und validiert. Sie unterliegen einer Ver- nehmlassung gemäss
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1570.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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Vorlagen Nrn. 1579.2/1588.2/1570.2/ 1582.2/1659.1 Laufnummer 12694 1. Motion von Christina Bürgi Dellsperger, Eusebius Spescha, Markus Jans, Christina Huber und Alois Gössi betreffend MINERGIE-Standar
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1573.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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müs- sen, Investitionsbeiträge in der gleichen Sache über CHF 0.5 Mio jedoch vom Regie- rungsrat verabschiedet werden können. Die vorberatende Kommission unterstützt den Regierungsrat in seinem Grundsatz,
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1598.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. Juni 2008
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eigenes Ensemble legen die Regierungen der Vereinbarungskantone die Kriterien fest, nach denen eine Veranstaltung im Stammhaus als überregionale Kulturveranstaltung anerkannt wird. Art. 3 Grundsätze 1 Die za Kosten im Verhältnis des Anteils der überregionalen Kulturveran- staltungen an der Gesamtzahl der Veranstaltungen im Stammhaus herab- gesetzt. 3 Art. 10 Publikumsverteilung 1 Der Standortkanton ist für die Erfassung
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1598.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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der Kantonsregierungen (KdK) zuhanden der Beschlussfassung in den 6 1598.1 - 12512 Kantonen verabschiedeten interkantonalen Vertrag, dessen Zustandekommen die Zustimmung von 18 Kantonen bedingt. Der Kanton Ermittlung der Publikumsanteile kommt eine entscheidende Bedeutung zu. Die Standortkantone sind verantwortlich für die Erfassung der Publi- kumsverteilung. Er stützt sich dabei auf die Auswertung der Abonnemente
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1598.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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des Kantons Zug sein. Dies schliesst je- doch nicht aus, dass die Zentralschweizer Kantone die Verantwortlichen weiterer Kantone immer wieder auf diesen Missstand hinweisen und somit einen gewissen Druck
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1598.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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eigenes Ensemble legen die Regierungen der Vereinbarungskantone die Kriterien fest, nach denen eine Veranstaltung im Stammhaus als überregionale Kulturveranstaltung anerkannt wird. Art. 3 Grundsätze 1 Die za Kosten im Verhältnis des Anteils der überregionalen Kulturveran- staltungen an der Gesamtzahl der Veranstaltungen im Stammhaus herab- gesetzt. 3 Art. 10 Publikumsverteilung 1 Der Standortkanton ist für die Erfassung
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1598.2 - Antrag des Regierungsrates
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eigenes Ensemble legen die Regierungen der Vereinbarungskantone die Kriterien fest, nach denen eine Veranstaltung im Stammhaus als überregionale Kulturveranstaltung anerkannt wird. Art. 3 Grundsätze 1 Die za Kosten im Verhältnis des Anteils der überregionalen Kulturveran- staltungen an der Gesamtzahl der Veranstaltungen im Stammhaus herab- gesetzt. 3 Art. 10 Publikumsverteilung 1 Der Standortkanton ist für die Erfassung
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1613.2 - Antwort des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 1613.2 Laufnummer 12771 Interpellation von Eusebius Spescha betreffend Grundrechtsverletzungen der katholischen Kirche (Vorlage Nr. 1613.1 - 12553) Antwort des Regierungsrates vom 10. Juni