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1715.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. Juni 2009
zu eigen- ständigen Persönlichkeiten, beim Erwerb sozialer Kompetenzen sowie auf dem Weg zu verantwortungsvollem Handeln gegenüber Mitmenschen und Umwelt unterstützt. Art. 4 Sprachenunterricht 1 Die erste die Umsetzung im Unterricht umschreiben. 3 Die nationalen Bildungsstandards werden unter der Verantwortung der EDK wissenschaftlich entwickelt und validiert. Sie unterliegen einer Ver- nehmlassung gemäss
1715.2 - Antrag des Regierungsrates
zu eigen- ständigen Persönlichkeiten, beim Erwerb sozialer Kompetenzen sowie auf dem Weg zu verantwortungsvollem Handeln gegenüber Mitmenschen und Umwelt unterstützt. Art. 4 Sprachenunterricht 1 Die erste die Umsetzung im Unterricht umschreiben. 3 Die nationalen Bildungsstandards werden unter der Verantwortung der EDK wissenschaftlich entwickelt und validiert. Sie unterliegen einer Ver- nehmlassung gemäss
1570.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
Vorlagen Nrn. 1579.2/1588.2/1570.2/ 1582.2/1659.1 Laufnummer 12694 1. Motion von Christina Bürgi Dellsperger, Eusebius Spescha, Markus Jans, Christina Huber und Alois Gössi betreffend MINERGIE-Standar
1573.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
müs- sen, Investitionsbeiträge in der gleichen Sache über CHF 0.5 Mio jedoch vom Regie- rungsrat verabschiedet werden können. Die vorberatende Kommission unterstützt den Regierungsrat in seinem Grundsatz,
1598.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. Juni 2008
eigenes Ensemble legen die Regierungen der Vereinbarungskantone die Kriterien fest, nach denen eine Veranstaltung im Stammhaus als überregionale Kulturveranstaltung anerkannt wird. Art. 3 Grundsätze 1 Die za Kosten im Verhältnis des Anteils der überregionalen Kulturveran- staltungen an der Gesamtzahl der Veranstaltungen im Stammhaus herab- gesetzt. 3 Art. 10 Publikumsverteilung 1 Der Standortkanton ist für die Erfassung
1598.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
der Kantonsregierungen (KdK) zuhanden der Beschlussfassung in den 6 1598.1 - 12512 Kantonen verabschiedeten interkantonalen Vertrag, dessen Zustandekommen die Zustimmung von 18 Kantonen bedingt. Der Kanton Ermittlung der Publikumsanteile kommt eine entscheidende Bedeutung zu. Die Standortkantone sind verantwortlich für die Erfassung der Publi- kumsverteilung. Er stützt sich dabei auf die Auswertung der Abonnemente
1598.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
des Kantons Zug sein. Dies schliesst je- doch nicht aus, dass die Zentralschweizer Kantone die Verantwortlichen weiterer Kantone immer wieder auf diesen Missstand hinweisen und somit einen gewissen Druck
1598.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
eigenes Ensemble legen die Regierungen der Vereinbarungskantone die Kriterien fest, nach denen eine Veranstaltung im Stammhaus als überregionale Kulturveranstaltung anerkannt wird. Art. 3 Grundsätze 1 Die za Kosten im Verhältnis des Anteils der überregionalen Kulturveran- staltungen an der Gesamtzahl der Veranstaltungen im Stammhaus herab- gesetzt. 3 Art. 10 Publikumsverteilung 1 Der Standortkanton ist für die Erfassung
1598.2 - Antrag des Regierungsrates
eigenes Ensemble legen die Regierungen der Vereinbarungskantone die Kriterien fest, nach denen eine Veranstaltung im Stammhaus als überregionale Kulturveranstaltung anerkannt wird. Art. 3 Grundsätze 1 Die za Kosten im Verhältnis des Anteils der überregionalen Kulturveran- staltungen an der Gesamtzahl der Veranstaltungen im Stammhaus herab- gesetzt. 3 Art. 10 Publikumsverteilung 1 Der Standortkanton ist für die Erfassung
1613.2 - Antwort des Regierungsrates
Vorlage Nr. 1613.2 Laufnummer 12771 Interpellation von Eusebius Spescha betreffend Grundrechtsverletzungen der katholischen Kirche (Vorlage Nr. 1613.1 - 12553) Antwort des Regierungsrates vom 10. Juni

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