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1614.2 - Antrag des Obergerichtes
Geschäftsordnung des Strafgerichts vom 31. Oktober 2007 Das Strafgericht des Kantons Zug, gestützt auf § 60 des Gesetzes über die Organisation der Gerichtsbehörden vom 3. Oktober 1940 (GOG)1), beschli
1629.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Regierungsrat nicht mehr darauf eintritt. • Die CVP moniert, in der Revisionsvorlage fehle die Verankerung eines Vorschlagsrechts des Hauseigentümerverbandes Zug und Umgebung (HEV) für die Besetzung der der Motion nicht erheblich erklärt worden ist, verzichtet der Regierungsrat auf die gesetzliche Verankerung des Vorschlagsrechts. Er hat aber den Aspekten der Verhältnismässigkeit und Wirtschaftlichkeit 1991) darin Einsitz; dessen Vertretung ist auch in Zukunft unbestritten. Bei einer gesetzlichen Verankerung eines Vorschlagsrechts für den HEV müsste zur Wahrung der Rechtsgleichheit auch anderen Organisationen
1628.1 - Antwort des Regierungsrates
noch benötigt werden. Die Steuerverwaltung hat dann diese Fälle prioritär behandelt. Nach der Veranlagung erfolgte wiederum eine Rückmeldung an die Ausgleichskasse, damit diese die Prämienverbilligungsanträge weil kein Verlust durch entgangene Bundesbeiträge entstehen kann. [20 %] C) Fälle mit hängiger Veranlagung (Rechtsmittelverfahren, Beweisauflagen, Erbschaften etc.). [18 %] D) Fälle, die vom EDV-System
1649.4 - Synopse
htliche Massnahme mit dem Inhalt der Massnahme, der beistehenden Person und den Angaben zur verantwortlichen Behörde; c) lediger Name, Familienname, Vorname, Geschlecht, Wohnadresse und Ge- burtsdatum tonalen Kosten für die elektronischen Hilfsmittel. b) allfällige Vormundschaft mit den Angaben zur verantwortlichen Be- hörde; c) streichen d) streichen Bst. e bis i werden zu Bst. c bis g Seite 3/10 1649.4 - für die Ausländerinnen und Ausländer. § 57b (neu) Meldeplfichten von Kollektivhaushalten 1 Die verantwortlichen Leiterinnen und Leiter von Kollektivhaushalten melden der für die Führung der Register gemäss
1649.2 - Antrag des Regierungsrates
htliche Massnahme mit dem Inhalt der Massnahme, der beistehenden Person und den Angaben zur verantwortlichen Behörde; 1) SR 431.02 2) BBl 2006, S. 5777, Inkrafttreten 1.1.2008 3) BGS 111.1 Kanton Zug Vorlage für die Ausländerinnen und Ausländer. § 57b (neu) Meldepflichten von Kollektivhaushalten 1 Die verantwortlichen Leiterinnen und Leiter von Kollektivhaushalten melden der für die Führung der Register gemäss
1649.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Januar 2009
die Zentrale Personenkoordinationsnummer (ZPK); b) allfällige Vormundschaft mit denAngaben zur verantwortlichen Behörde; c) Wegzugsadresse; d) Umzugsadresse; e) Datum von allfälligen Änderungen der Heimatorte; für dieAusländerinnen und Ausländer. § 57b (neu) Meldepflichten von Kollektivhaushalten 1 Die verantwortlichen Leiterinnen und Leiter von Kollektivhaushalten melden der Einwohnerkontrolle für die Führung
1649.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Zentrale Personenkoordinationsnummer (ZPK); b) allfällige Vormundschaft mit den Angaben zur verantwortlichen Behörde; c) Wegzugsadresse; d) Umzugsadresse; e) Datum von allfälligen Änderungen der Heimatorte; für die Ausländerinnen und Ausländer. § 57b (neu) Meldepflichten von Kollektivhaushalten 1 Die verantwortlichen Leiterinnen und Leiter von Kollektivhaushalten melden der Einwohnerkontrolle für die Führung
1650.1 - Postulatstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1650.1 (Laufnummer 12652) POSTULAT VON MARTIN STUBER UND VRONI STRAUB-MÜLLER BETREFFEND HÖHERER BEITRAG DES KANTONS AN DEN BAU DES EISSTADIONS HERTI VOM 28. FEBRUAR 2008 Kantons
1662.2a - Beilage
Pikettstellung eines ELZ-Mitarbeiters mit einer Reaktionszeit von maximal 45 Minuten wird dem aber verantwortbar Rechnung getragen. Die polizei-interne Ausbildung im Schiessen und den polizeitaktischen Belangen zahlreichen Anlässe und Sportveranstaltungen können dank einer zielgerichteten Zusam- menarbeit von Veranstaltenden und Polizei meist friedlich und ohne grössere Störungen durch- geführt werden. Insgesamt ist fast jeder Gemeinde mit einer Polizeidienststelle ver- treten. Dies ist Ausdruck einer starken Verankerung in der Bevölkerung und der engen Zusammenarbeit mit den gemeindlichen Behörden, Institutionen und
1662.4 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
können. - Weitere Verstärkung der Zusammenarbeit mit anderen Polizeikorps zur Begrenzung oder – wo verantwortbar – Reduktion des eigenen polizeilichen Aufwands. Der vorliegende Bericht enthält das Ergebnis dieser rasch auf sich verändernde Verhält- nisse zu reagieren. Aus rechtlicher Sicht ist somit eine Verankerung des Fortbestands der Poli- zeidienststellen im Polizei-Organisationsgesetz nicht nötig. In politischer (ausgenommen ist die Polizeidienststelle Oberägeri). Aus politischer Sicht spricht nichts gegen eine Verankerung dieser Absicht im Poli- zei-Organisationsgesetz. Doch soll dem Regierungsrat die Möglichkeit zur

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