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1559.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Stelle der Schweigepflicht gemäss Art. 33 ATSG. § 13 Haftung für Schäden Art. 78 ATSG regelt die Verantwortlichkeit für Schäden, welche von der Aus- gleichskasse als Durchführungsstelle einer versicherten Person
1559.02 - Antrag des Regierungsrates
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EG ELG) vom …………… 2007 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 2, 10 Abs.
1558.1 - Interpellationstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1558.1 (Laufnummer 12426) INTERPELLATION DER ALTERNATIVEN FRAKTION BETREFFEND „SICHERHEIT AUF STRASSEN-BAUSTELLEN“ VOM 4. JULI 2007 Die Alternative Fraktion hat am 4. Juli 2007
1559.11 - Ablauf der Referendumsfrist: 15. Juli 2008
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EG ELG) vom 8. Mai 2008 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 2, 10 Abs
1559.05 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Vorlage Nr. 1559.5 Laufnummer 12578 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EG ELG) Bericht und Antrag der vorberatenden Ko
1559.04 - Ergänzender Antrag des Regierungsrates
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EG ELG) vom …………… 20071) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 2, 10 Ab
1559.07 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EG ELG) vom …………… 2008 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 2, 10 Abs.
1564.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Jahren Aussagen gefordert sind, ob nun der kantonale Richtplan für das Erreichen eines Zieles verantwortlich ist (Wirkung der Richtplanbeschlüsse). Viele Entwick- lungen werden nicht von der Raumplanung
1733.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
modernen Gesellschaft gelegt (Sesshaftig- keit, Ackerbau, Tierhaltung, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Metall usw.). Aufgrund ihres universellen Wertes hat der Bundesrat im Jahre 2004 die Pfahlbauten
1728.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
ein Amt, welches keinen direkten Kontakt zur Öffentlichkeit pflegen muss, eine so teure Feier veranstalten soll. Dies geht aus dem folgenden Abstimmungsergeb- nis hervor: Es wurden an der Sitzung folgende Rate) des Kantons für den Leistungsein- kauf bei der Zuger Kantonsspital AG noch nicht definitiv verabschiedet sind. Im Budget 2009 eingerechnet sind zwar die steigenden Fallzahlen, doch sind diese nicht steuerbar

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