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1568.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
wegen Anstiftung, Gehilfenschaft oder Mitwir- kung, bestraft werden kann. Die im heutigen Absatz 3 verankerte Schuldvermutung mit Exkulpationsbeweis, wonach jedem Eheteil der Nachweis offen steht, dass die wegen Steuerhinterziehung nur dann verwendet werden dürfen, wenn bei deren Beschaffung weder eine Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen mit Umkehr der Beweislast, noch eine Busse wegen Verletzung von Privilegie- rung von verheirateten Personen. In Absatz 1 soll daher ein Vorbehalt von § 206 StG verankert werden, in welchem die Teilnahme an einer vollendeten oder versuchten Hinterziehung geregelt wird
1590.14 - Antrag von Thomas Lötscher zur 2. Lesung
umgehend via eine obligatorische Strafanzeige die Polizei zugezo- gen wird, die dann das Nötige veranlassen kann. Dazu bedarf es aber bei unter 18-jährigen Opfern unbedingt einer Meldepflicht. Das derzeit
1596.2 - Antwort des Regierungsrates
in Berücksichtigung der bereits jährlich im Kanton Zug stattfindenden Veranstaltungen kaum rechtfertigen lassen. Eine Veranstaltung im Sinne der In- terpellation lehnen wir deshalb ab. Da es aber unbestritten Verfügung. Erfahrungen im Zusammenhang mit anderen Veranstaltungen belegen, dass das Fachwissen der Polizei nur zu ganz bestimmten Teilbereichen einer Veranstaltung gefragt ist. Für entsprechende spezifische Fragen 2 Bst. a des Polizei-Organisationsgesetzes sind die Kos- ten für polizeiliche Leistungen der Veranstaltenden in Rechnung zu stellen. Es dürfte unbestritten sein, dass eine slowUp-Veranstaltung rund um den
1597.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Ansprechpartner für den Bund fungiert, die Umsetzung des Pro- gramms sicherstellt und die finanzielle Verantwortung übernimmt. Die Regierung hat mit Beschluss vom 3. Juli 2007 die Organisation der Trägerschaft
1597.1a - Beilage 1
einbezogen, die ande- ren Gemeinden haben ein Informationsrecht und können Stellung nehmen. Die Verantwortlichkeit gegenüber dem Bund liegt beim Regierungsrat. P 1.2.2 Zur Lösung grenzüberschreitender Frag
1597.1c - Beilage 2b
Ansprechpartnerin für den Bund fungiert, die Umsetzung des Programms sicherstellt und die finanzielle Verantwortung übernimmt. Die Trägerschaft schliesst mit dem Bund Leistungsver- einbarungen (LV) ab. Mit Beschluss
1603.03 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
prüfen, ob nach Abschluss des Wettbewerbes nicht ein Ideenwettbewerb unter möglichen Interessenten veranstaltet werden könnte. Diese müssen nicht zwingend dem Kulturbereich angehören. - Bezüglich Energie ist
1603.07 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrates
Zusatzbericht und -antrag zum eingangs genannten, von Ihnen in erster Lesung am 27. März 2008 verabschiedeten Kantonsratsbeschluss. Darin geht es einzig um Ersatzräumlichkeiten für das Amt für Zivilschutz
1603.08 - Zusatzbericht und -antrag der Kommission für Hochbauten
Vorlage Nr. 1603.8 Laufnummer 12713 Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für Planung und Umbau des Kantonalen Zeughauses in Zug für das Obergericht des Kantons Zug sowie für daraus folgende Um
1603.05 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
das Finanzhaushaltgesetz mit einer falschen Jahreszahl zitiert. Das FHG ist am 31. August 2006 verabschiedet worden und nicht im 2007. 4. Antrag Die Stawiko beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage 1603

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