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1621.1 - Interpellationstext
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ch/de/studie). Dem Gemeinwesen kommt bei der Realisierung der Barrierefreiheit eine besondere Verantwortung zu. Menschen mit Behinderungen haben als Bürgerinnen und Bürger denselben Anspruch und dieselben
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1642.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates und des Verwaltungsgerichtes
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uch besteht, müs- sen überprüfbar sein70. Damit übernimmt und verallgemeinert das BGG den bereits bisher in Art. 98a Abs. 3 OG verankerten Grundsatz, wonach die Beschwerdelegiti- mation in den kantonalen Gesetz über die Verantwortlichkeit der Gemeinwesen, Behördemitglieder und Beamten vom 1. Februar 1979 (Verantwortlichkeitsgesetz, BGS 154.11) 160 §§ 11, 20 und 21 Verantwortlichkeitsgesetz 161 Art. 67 Abs und Änderungen in der übrigen formellen Gesetzgebung1 46 7.1 EG ANAG 46 7.2 OG 47 7.3 Verantwortlichkeitsgesetz 48 7.4 Personalgesetz 50 7.5 GOG 53 7.6 Anwaltsgesetz 54 7.7 EG OR 55 7.8 EG SchKG 55 7
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1641.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Ausgangslage 1.1. Zuständigkeit Lehrplan Ein Schwimmobligatorium müsste im Lehrplan für das Fach Sport verankert werden. Gerade in diesem Fach gibt es aber zurzeit noch keinen offiziellen Lehrplan. Um auf kantonaler
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1642.2 - Antrag des Regierungsrates und des Verwaltungsgerichtes
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und Beratungsfunktionen. § 6 Abs. 3 Kompetenzdelegation 3 aufgehoben III. Das Gesetz über die Verantwortlichkeit der Gemeinwesen, Behördemit- glieder und Beamten vom 1. Februar 1979 (Verantwortlichkeitsgesetz)4)
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1642.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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des Anlasses hat der Veranstalter der Bewilligungs- behörde eine vollständige Abrechnung einzureichen. 2 unverändert 3 Die Bewilligungsbehörde kann nach Abschluss der Veranstaltung einen Ausweis über Höhe
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1697.9 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. Juli 2009
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Kanton Zug Vorlage Nr. 1697.9 (Laufnummer 13 083) Ablauf der Referendumsfrist: 7. Juli 2009 1300 / 08-1393 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) vom 30. April 2009 Der Ka
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1697.2 - Antrag des Regierungsrates
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Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) vom ……… Der Kantonsrat des Kantons Zug, in Ausführung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen vom 24. März 2006 (FamZG)1) und §
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1697.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) vom ……… Der Kantonsrat des Kantons Zug, in Ausführung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen vom 24. März 2006 (FamZG)1) und §
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1717.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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betrieblichen Unterhalt. 2. Kostenvoranschlag Die Kosten für den Kanton Zug sind auf 3,2 Mio. Franken veranschlagt (inkl. MwSt., Preisbasis: Juni 2008) und setzen sich wie folgt zusammen: - Baumeisterarbeiten
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1744.1 - Antwort des Regierungsrates
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Dieser Abrechungsmodus war im Kantonsrat, anlässlich der Beratungen am 28. Februar 2008 und der Verabschiedung der Vereinbarung am 27. März 2008, unbestritten. D) Um die Höhe der zukünftigen Zuger Subvention der Bodenpreis in die Berechnungen einfliessen müsste. Weiter kann aufgrund von ähnli- chen Veranstaltungen im Casino Theater Zug ein spezieller Abzug bei der Abgeltung des KKLs verrechnet werden. C) Die