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1738.1 - Interpellationstext
Vorlage Nr. 1738.1 Laufnummer 12891 Interpellation von Thomas Lötscher betreffend Entwicklung der Beiträge des Kantons Zug für den NFA vom 21. Oktober 2008 Kantonsrat Thomas Lötscher, Neuheim, hat am
1769.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
welches an der 5. Konferenz vom 3. Juli 2009 anlässlich der Vereinsgründung vorgestellt und verabschiedet wird. c. Aktive Beteiligung des Kantons Zug Der Kanton Zug war an den Vorbereitungsarbeiten für Vorschläge vor. Mit der Gründung des Vereins am 3. Juli 2009 soll auch ein konkretes Aktionsprogramm verabschiedet werden. Deshalb ist zur Zeit offen, an welchen Projekten und Massnahmen sich der Kanton Zug konkret
1769.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Projektbeiträge des Kantons, welche für die Jahre 2010 und 2011 auf total ca. 200'000 Franken veranschlagt werden. Das gemäss den §§ 3 der Kantons- ratsbeschlüsse betreffend Beitritt des Kantons Zug zum
1768.1 - Interpellationstext
Vorlage Nr. 1768.1 Laufnummer 12961 Interpellation der SP-Fraktion betreffend Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum Schutz gegen Lohn- und Sozialdumping vom 15. Dezember 2008 Die SP-Fraktion hat
1590.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
2007 verabschiedeten Gesundheitsgesetz - bis auf wenige Ausnahmen - zum System der Duldung wechselt. Weiter enthält der Bericht Empfehlungen an die Kantone. Die SDK-Plenarversammlung verabschiedete das bisherige Lösung bewährt hat. Bei Anlässen liegt die Verantwortung für die Sicherheit der Besucherinnen und Be- sucher grundsätzlich bei der Veranstalterin bzw. beim Veranstalter. Sie bzw. er hat für die gen erreicht. Es ist die mildeste pflegerische oder medizinische Massnahme anzuwenden (z. B. Verabreichung von Psychophar- maka ambulant statt stationär; medikamentöse Behandlung statt eines psychochirur-
1624.4 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
n konnte darlegen, dass der Kantonsrat noch Ende letzten Jahres das Agglome- rationsprogramm verabschiedet hat. Dieses Programm ist in der Folge dem Bund eingereicht worden. Beim Bund sind für Agglome
1645.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
und Klientendossiers gewähren, sofern nicht diesbezüglich eine gesetzlich verankerte Meldepflicht (z.B. für die Veranlagung von Grundstückgewinnsteuern) besteht. 34 1645.1 - 12635 § 10 Auskunftspflicht vorgesehene Verjährungs- frist, falls diese länger ist (Abs. 4). § 48 Verantwortlichkeit Im geltenden Beurkundungsgesetz ist die Verantwortlichkeit im § 11 geregelt. Da- nach unterstehen die gemeindlichen Notarinnen die Unterstellung auch der freiberuflichen Notarinnen und No- tare unter das kantonale Verantwortlichkeitsgesetz befürwortet. Eine solche Lösung ermögliche eine gewisse staatliche Kontrolle und zumindest
1646.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Massnahmen zur Entlas- tung vom Durchgangsverkehr. Die Baudirektion hat sich bereits mit den verantwortlichen Stel- len des Bundes in Verbindung gesetzt, um die Möglichkeit von Massnahmen abzuklären. O entspricht einer rechne- rischen Zunahme von ca. 2 %. Die Baudirektion hat sich trotzdem mit den verantwortlichen Stellen des Bundes in Verbindung gesetzt, um die Möglichkeiten und Randbedingungen von flankierenden um wird die Strassenanlage erstellt. Landverhandlungen sind noch keine erfolgt. Öffentliche Veranstaltungen mit den Betroffenen wurden jedoch durchgeführt. Für das Projekt sind total ca. 8.5 ha Land (Gemeinde
1645.2 - Antrag des Regierungsrates
dar, gilt die vom Strafrecht vorgesehene Verjährungsfrist, falls diese länger ist. 10 § 48 Verantwortlichkeit 1 Die freiberuflichen Notarinnen und Notare haften für ihre Beurkun- dungstätigkeit nach Zivilrecht Notarin oder der freiberufliche Notar übt die notarielle Tätigkeit unabhängig und auf eigene Verantwortung aus. § 7 Unvereinbarkeiten 1 Die Notarin oder der Notar darf keine dauernde oder gelegentliche
1645.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
bezüglich Nichteintreten 6. Anträge 1. Ausgangslage Der vom Regierungsrat am 26. Februar 2008 verabschiedete Revisionsentwurf ist eine Folge der Motion von Heinz Tännler und Hans Durrer vom 7. August 2001 die Vorlage nochmals überarbeiten zu lassen. Der am 26. Februar 2008 zu Handen des Kantonsrates verabschiedete Entwurf weicht stark von der Vernehmlas- sungsvorlage ab. Seite 2/4 1645.3 - 13072 2. Teilnahme

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