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1718.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Jahren Aussagen gefordert sind, ob nun der kantonale Richtplan für das Erreichen eines Zieles verantwortlich ist (Wirkung der Richtplanbeschlüsse). Viele Entwick- lungen werden nicht von der Raumplanung
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1717.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
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1959 vertraglich vereinbarten, dass der Kanton als Brückeneigentümer auch für deren Unterhalt verantwortlich sei. Weil die SBB im Zusammenhang mit den Sanie- rungsarbeiten eine Vergrösserung des Lichtr
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1746.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichts
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des Verwaltungsgerichts führen wird. Am 1. Januar 2007 ist die in Art. 29a der Bundesverfassung verankerte Rechtsweggarantie in Kraft getreten. Als Folge der Rechtsweggarantie muss grund- sätzlich jeder
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1745.3 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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dass man für Rekurse gegen Steuererlassentscheide eine weniger breite richterliche Absicherung verantworten könne, weil es sich um rechtlich einfache, eher rechnerische Entscheide handle. Zudem ist das
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1786.1 - Antwort des Regierungsrates
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Fälle werden jedes Jahr bei der Über- prüfung der Steuererklärungen anlässlich der jährlichen Veranlagung aufgegriffen. Oft führen die anschliessenden Abklärungen und Kontakte mit den Betroffenen zu einer Kanton Zug. Hat die Wegzugsgemeinde Zweifel an der tatsächli- chen Verlegung des Wohnsitzes, so veranlasst sie vertiefte Abklärungen gestützt auf ihre guten Kenntnisse der örtlichen Verhältnisse. Typische
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1792.1 - Interpellationstext
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Vorlage Nr. 1792.1 Laufnummer 13027 Interpellation von Martin Pfister und Josef Murer betreffend Kauf der Liegenschaft Dorfring 30 in Allenwinden und der Unterbringung von Asylbewerbern im Kanton Zug
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1568.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. August 2008
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sind Einkünfte, die der Besteuerung nach § 37bis unterstehen. Vorbehalten bleibt die ordentliche Veranlagung nach §§ 86 f. § 81 Abs. 3 (neu) 3 Für Einkommen aus Nebenerwerb beträgt der Steuersatz 9 %. § 88 einem Nachsteuerverfahren dürfen nur dann ver- wendet werden, wenn sie weder unter Androhung einer Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen (§ 130 Abs. 3) mit Umkehr der Beweislast nach § 132 Abs. 2 noch unter
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1588.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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Vorlagen Nrn. 1579.2/1588.2/1570.2/ 1582.2/1659.1 Laufnummer 12694 1. Motion von Christina Bürgi Dellsperger, Eusebius Spescha, Markus Jans, Christina Huber und Alois Gössi betreffend MINERGIE-Standar
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1588.2a - Beilage
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Fortschritten in der Energieverwendung bekennen. Die Commitments drücken eine selbstbewusste Verantwortung innerhalb des gesetzlichen Rahmens aus. Ziel ist ein gemein- sames Bewusstsein, für die Nachhaltigkeit
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1588.1 - Motionstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1588.1 (Laufnummer 12491) MOTION DER CVP-FRAKTION BETREFFEND FÖRDERUNG ERNEUERBARER ENERGIEN UND DER EFFIZIENTEN ENERGIENUTZUNG BEI GEBÄUDEN VOM 17. SEPTEMBER 2007 Die CVP-Frakt