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1718.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Jahren Aussagen gefordert sind, ob nun der kantonale Richtplan für das Erreichen eines Zieles verantwortlich ist (Wirkung der Richtplanbeschlüsse). Viele Entwick- lungen werden nicht von der Raumplanung
1717.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
1959 vertraglich vereinbarten, dass der Kanton als Brückeneigentümer auch für deren Unterhalt verantwortlich sei. Weil die SBB im Zusammenhang mit den Sanie- rungsarbeiten eine Vergrösserung des Lichtr
1746.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichts
des Verwaltungsgerichts führen wird. Am 1. Januar 2007 ist die in Art. 29a der Bundesverfassung verankerte Rechtsweggarantie in Kraft getreten. Als Folge der Rechtsweggarantie muss grund- sätzlich jeder
1745.3 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
dass man für Rekurse gegen Steuererlassentscheide eine weniger breite richterliche Absicherung verantworten könne, weil es sich um rechtlich einfache, eher rechnerische Entscheide handle. Zudem ist das
1786.1 - Antwort des Regierungsrates
Fälle werden jedes Jahr bei der Über- prüfung der Steuererklärungen anlässlich der jährlichen Veranlagung aufgegriffen. Oft führen die anschliessenden Abklärungen und Kontakte mit den Betroffenen zu einer Kanton Zug. Hat die Wegzugsgemeinde Zweifel an der tatsächli- chen Verlegung des Wohnsitzes, so veranlasst sie vertiefte Abklärungen gestützt auf ihre guten Kenntnisse der örtlichen Verhältnisse. Typische
1792.1 - Interpellationstext
Vorlage Nr. 1792.1 Laufnummer 13027 Interpellation von Martin Pfister und Josef Murer betreffend Kauf der Liegenschaft Dorfring 30 in Allenwinden und der Unterbringung von Asylbewerbern im Kanton Zug
1568.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. August 2008
sind Einkünfte, die der Besteuerung nach § 37bis unterstehen. Vorbehalten bleibt die ordentliche Veranlagung nach §§ 86 f. § 81 Abs. 3 (neu) 3 Für Einkommen aus Nebenerwerb beträgt der Steuersatz 9 %. § 88 einem Nachsteuerverfahren dürfen nur dann ver- wendet werden, wenn sie weder unter Androhung einer Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen (§ 130 Abs. 3) mit Umkehr der Beweislast nach § 132 Abs. 2 noch unter
1588.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
Vorlagen Nrn. 1579.2/1588.2/1570.2/ 1582.2/1659.1 Laufnummer 12694 1. Motion von Christina Bürgi Dellsperger, Eusebius Spescha, Markus Jans, Christina Huber und Alois Gössi betreffend MINERGIE-Standar
1588.2a - Beilage
Fortschritten in der Energieverwendung bekennen. Die Commitments drücken eine selbstbewusste Verantwortung innerhalb des gesetzlichen Rahmens aus. Ziel ist ein gemein- sames Bewusstsein, für die Nachhaltigkeit
1588.1 - Motionstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1588.1 (Laufnummer 12491) MOTION DER CVP-FRAKTION BETREFFEND FÖRDERUNG ERNEUERBARER ENERGIEN UND DER EFFIZIENTEN ENERGIENUTZUNG BEI GEBÄUDEN VOM 17. SEPTEMBER 2007 Die CVP-Frakt

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